Erst Mateschitz, dann Müller, jetzt auch Hornbach
- Freitag, 10. März 2017 @ 11:47
Obwohl gesetzlich verpflichtet, haben längst nicht alle Betriebe einen Betriebsrat. Nicht genug, gehäuft sind Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen möchten, mit der Kündigung konfrontiert. „Arbeitgeber_innen behaupten dann zwar regelmäßig, dass die Kündigung rein gar nichts mit der Betriebsratsgründung zu tun habe. Allerdings sind die zeitlichen Abläufe meistens so auffallend, dass klar wird, dass es ohne das Thema ,Betriebsratsgründung‘ wohl nie zu einer Kündigung gekommen wäre“, moniert die AK-Tirol.