Polit-Streit ums LehrerInnendienstrecht und/oder gewerkschaftliches Eintreten für Arbeitnehmerinneninteressen
- Dienstag, 5. November 2013 @ 08:52
Von Reinhart Sellner
„Es ist alles sehr kompliziert.“ (Fred Sinowatz, Unterrichtsminister 1971-83, Kanzler 1981-83)
Bildungsfragen sind soziale Fragen, Klassenfragen. Die Qualität von Bildung und Ausbildung entscheiden wesentlich über die individuellen Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, über die Chancen am Arbeitsmarkt, auch über kulturelle und politische Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Bestmögliche Bildung und Ausbildung für alle ist ein Menschenrecht, die Art der Verwirklichung liegt in der Verantwortung der öffentlichen Hand. In Österreich ist bestmögliche Bildung immer noch ein Privileg für bildungs-bürgerliche Schichten und für alte und neue Reiche.
In Österreich bestimmt die soziale Herkunft die Zukunft. Das in der k.u.k Monarchie begründete, ständisch gegliederte Zweiklassen-Schulsystem verteilt ungleiche Bildungs- und Lebenschancen: Volksschulen sind für alle, Hauptschulen (früher Bürgerschulen) für die vielen, Gymnasien für die „besseren“ SchülerInnen. Private Nachhilfe und alle drei Schulformen gibt’s auch als Privatschulen, für Eltern, die sich´s leisten können. Dazu kommen in der Sekundarstufe 2 („Oberstufe“) Berufsschulen für Lehrlinge und BMHS mit Matura-Abschluss. Mehr als 20 Prozent der Jugendlichen können nicht sinnerfassend lesen, viele von ihnen werden ohne Hauptschulabschluss „ausgeschult“, sind ungelernt-prekär beschäftigt oder arbeitslos.
Bundesweit verbindliche Regelungen durch eine Bundeskompetenz für alle Schulen sind eine Voraussetzung für grundlegende Reformen. Die von Landespartei-Interessen geprägte und vom Bund finanzierte Doppelverwaltung durch Landesschulämter (künftig Bildungsdirektionen der Länder) soll beendet werden, für den Ressourceneinsatz entscheiden künftig die weitgehend autonom Schulen selber.
Eine gemeinsame Regelschule der 6-bis 15-Jährigen, nach Möglichkeit ganztägig geführt, soll das Nebeneinander von Hauptschulen/NMS (Länderkompetenz, LandeslehrerInnen mit PH-Bachelor-Ausbildung) und AHS-Unterstufen (Bundeskompetenz, BundeslehrerInnen mit Uni-Magister-/Masterausbildung) überwinden und den Volksschulkindern die frühe Schullaufbahn-Entscheidung, Notendruck und Schulangst nehmen. Ein positiver Pflichtschulabschluss soll von allen Jugendlichen erreicht werden und die Grundlage ihrer Entscheidung über den weiteren Bildungs- und Berufsweg sein.
Diese Forderung wurden im Juni 2013 beim Bundeskongress des überparteilichen ÖGB mit Mehrheit beschlossen, nur die der Bundes-ÖVP bzw. den ÖVP-Landeshauptleuten verbundenen christlichen GewerkschafterInnen stimmten dagegen. Die FCG-dominierte Gewerkschaft öffentlicher Dienst verweigerte auch der ÖGB-Forderung nach vermögensbezogenen Steuern, die zur ausreichenden Finanzierung aller öffentlichen Dienste notwendig ist, ihre Zustimmung.
Die Kanzlerpartei SPÖ ist mit ihren Bildungsreformvorhaben auch in der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode am hinhaltenden Widerstand der ÖVP-Führung, der mächtigen ÖVP-Landeshauptleute und der ÖVP-dominierten GÖD-LehrerInnengewerkschaften gescheitert. Sie hat die Unterstützung durch ÖGB, AK, Bildungsvolksbegehren und Sozialpartner (Bad Ischler Beschlüsse 2007, 2013) nicht genützt. Dass die SPÖ mit der ÖVP einen neoliberal-restriktiven Budgetkurs gefahren ist, hat zum Scheitern beigetragen. Bildung kostet. Soziale und demokratische Bildungsreformen sind keine Sparpakete.
LehrerInnendienstrecht, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt
Der seit Monaten medial hochgespielte Dienstrechts-Streit der Regierung mit den GÖD-LehrerInnengewerkschaften fand einen vorläufigen Höhepunkt in der Endphase des Wahlkampfes. Um vor den WählerInnen Entschlossenheit, Tatkraft und Gestaltungswillen zu zeigen, wenigstens gegenüber den Lehrerinnen und auf deren Kosten, wurde ein Regierungsentwurf in die Begutachtung geschickt.
SPÖ und ÖVP waren sich einig, dass LehrerInnenarbeit billiger werden muss, damit der „Budgetfahrplan“ samt Bankenrettungspaketen und trotz der Kärntner Hypo-Milliarden eingehalten werden kann.
Den ArbeitnehmerInnen an den Schulen droht bei Annahme dieses Entwurfes eine massive Arbeitszeiterhöhung (Lehrpflichterhöhung von 20 auf 24 Wochenstunden als Kriterium für Vollbeschäftigung, die seit Gehrer/Schüssel stark zunehmenden nicht-unterrichtlichen Arbeiten bleiben „all inclusive“) und - trotz künftiger Master-Ausbildung auch der PflichtschullehrerInnen keine masterwertige Bezahlung. Nach mehr als einem Jahr Scheinverhandlungen ging der Regierungsentwurf noch vor dem Wahltermin und ohne Einigung mit dem Sozialpartner Gewerkschaft in Begutachtung.
Der Regierungsentwurf ist ein fauler Kompromiss, der Unvereinbares auf einen gemeinsamen Nenner bringen will:
- Das neue LehrerInnendienstrecht wird den veralteten Schul-Verwaltungs- und Macht-Strukturen und dem sozial selektiven Nebeneinander von Hauptschule/NMS und AHS-Unterstufe angepasst (ÖVP und FCG-GÖD)
- Das neue LehrerInnendienstrecht soll künftige Bildungsreformen nicht völlig ausschließen (SPÖ).
- Das neue LehrerInnendienstrecht muss LehrerInnenarbeit weiter verbilligen und zur Budgetkonsolidierung beitragen, der Anstellungsstopp im öffentlichen Dienst wird fortgesetzt, Verwaltungspersonal, SozialarbeiterInnen, SchulpsychologInnen werden keine aufgenommen (SPÖ+ÖVP)
In der sechswöchigen Begutachtungsfrist gab es an die 1800, fast ausschließlich kritisch-ablehnende Stellungnahmen von LehrerInnen, Personalvertretungen, GÖD, ÖGB, Caritas, Rechnungshof, AUVA, WKO u.v.a. (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...ndex.shtml). Sie sollen, so Faymann und Spindelegger, noch von der alten Regierung irgendwie und eilig berücksichtigt werden, damit das neue LehrerInnendienstrecht vor Jahresende im neugewählten Parlament beschlossen werden kann.
Ob es bei der Endfassung der „Dienstrechtsnovelle 2013 - Pädagogischer Dienst“ zur Wiederaufnahme sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen kommen wird, ist ungewiss. ÖGB, AK und GÖD fordern eine Verhandlungslösung. Unternehmer-Vertretern käme das beispielgebende Drüberfahren des Dienstgebers Regierung über eine Gewerkschaft nicht ungelegen.
Eine andere Bildungspolitik ist möglich, Bildungsreformen sind notwendig, ein neues LehrerInnendienstrecht gehört dazu. Lernen für Noten und im 50-Minutentakt hat keine Zukunft, und LehrerInnenarbeit ist mehr als die Unterrichtsstunden in der Klasse. Die Unterrichtsstunden werden gezählt, während Vorbereiten, Korrigieren, Unterrichtsprojekte, Schulentwicklung, Evaluation, individuelle Förderung und Beratung „all inclusive“ und den per Weisung ständig ausgeweitete Teil der LehrerInnenarbeitszeit ausmachen. Die Jahresarbeitszeit ist nicht gleichmäßig übers Jahr verteilt und entspricht der Jahresarbeitszeit anderer Berufe. Auch die Zunahme von gesundheitsbedingter Teilzeit und Burnout-Langzeitkrankenständen in den letzten 10 Jahren zeigt die Notwendigkeit eines neuen, die reale Arbeitszeit und Arbeitsbelastung berücksichtigendes Dienstrechts.
Jede Änderung von Arbeits- bzw. Dienstrechten betrifft ArbeitnehmerInneninteressen (Arbeitszeit, Arbeitsbelastung, Einkommen). Die LehrerInnen werden im laufenden Arbeitskampf von fünf (5) FCG-geführten Teilgewerkschaften der GÖD vertreten, die berufsständisch und ohne gemeinsames Beschlussgremium organisiert sind (Pflichtschule, AHS, BS, BMHS, Landwirtschaftsschulen) und bildungs- und steuerpolitisch oft wie Vorfeldorganisationen der ÖVP agieren. SPÖ-Kanzler und MinisterInnen wären gut beraten, die parteipolitischen Gegner in der FCG und die den Regierungsentwurf bekämpfende gewerkschaftliche Interessensvertretung (FCG-Mehrheit, FSG, UG) auseinanderzuhalten.
Eine Bildungsreform, die mit einer Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen durch ein neues Dienstrecht beginnt, werden auch reformbereite LehrerInnen nicht unterstützen. Die Regierungsvorlage stärkt die Gegner der Bildungsreform, und die ÖVP-Hardliner in der AHS-Gewerkschaft sind längst dabei, die gewerkschaftliche Ablehnung des Regierungsentwurfes für eine neue partei-politische Kampagne gegen die Gesamtschule zu benützen. Ein Drüberfahren der SPÖ-geführten Bundesregierung über die LehrerInnengewerkschaft schwächt die Verhandlungsposition aller Gewerkschaften. Solidarischer Widerstand ist angesagt.
Eine solidarische, kinder- und menschenfreundliche Schulreform muss von den ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen erkämpft werden. Eine andere Welt ist möglich.
Reinhart Sellner ist Vertreter der Unabhängigen GewerkschafterInnen in der ARGE LehrerInnen und der Bundeskonferenz (Zentralvorstand) der GÖD und mit Beate Neunteufel-Zechner Vorsitzender der UGöd
Die von der ÖLI-UG, gemeinsame LehrerInnenorganisation von APS, AHS, BMHS und BS, entwickelten Eckpunkte für ein neues LehrerInnendienstrechts finden sich auf http://www.oeli-ug.at/Diensrecht.pdf , die Stellungnahme der Unabhängige GewerkschafterInnen in der GÖD zum Regierungsentwurf 2013 auf http://www.ugoed.at/UGOEDbegutachtung...le2013.pdf
„Es ist alles sehr kompliziert.“ (Fred Sinowatz, Unterrichtsminister 1971-83, Kanzler 1981-83)
Bildungsfragen sind soziale Fragen, Klassenfragen. Die Qualität von Bildung und Ausbildung entscheiden wesentlich über die individuellen Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, über die Chancen am Arbeitsmarkt, auch über kulturelle und politische Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Bestmögliche Bildung und Ausbildung für alle ist ein Menschenrecht, die Art der Verwirklichung liegt in der Verantwortung der öffentlichen Hand. In Österreich ist bestmögliche Bildung immer noch ein Privileg für bildungs-bürgerliche Schichten und für alte und neue Reiche.
In Österreich bestimmt die soziale Herkunft die Zukunft. Das in der k.u.k Monarchie begründete, ständisch gegliederte Zweiklassen-Schulsystem verteilt ungleiche Bildungs- und Lebenschancen: Volksschulen sind für alle, Hauptschulen (früher Bürgerschulen) für die vielen, Gymnasien für die „besseren“ SchülerInnen. Private Nachhilfe und alle drei Schulformen gibt’s auch als Privatschulen, für Eltern, die sich´s leisten können. Dazu kommen in der Sekundarstufe 2 („Oberstufe“) Berufsschulen für Lehrlinge und BMHS mit Matura-Abschluss. Mehr als 20 Prozent der Jugendlichen können nicht sinnerfassend lesen, viele von ihnen werden ohne Hauptschulabschluss „ausgeschult“, sind ungelernt-prekär beschäftigt oder arbeitslos.
Bundesweit verbindliche Regelungen durch eine Bundeskompetenz für alle Schulen sind eine Voraussetzung für grundlegende Reformen. Die von Landespartei-Interessen geprägte und vom Bund finanzierte Doppelverwaltung durch Landesschulämter (künftig Bildungsdirektionen der Länder) soll beendet werden, für den Ressourceneinsatz entscheiden künftig die weitgehend autonom Schulen selber.
Eine gemeinsame Regelschule der 6-bis 15-Jährigen, nach Möglichkeit ganztägig geführt, soll das Nebeneinander von Hauptschulen/NMS (Länderkompetenz, LandeslehrerInnen mit PH-Bachelor-Ausbildung) und AHS-Unterstufen (Bundeskompetenz, BundeslehrerInnen mit Uni-Magister-/Masterausbildung) überwinden und den Volksschulkindern die frühe Schullaufbahn-Entscheidung, Notendruck und Schulangst nehmen. Ein positiver Pflichtschulabschluss soll von allen Jugendlichen erreicht werden und die Grundlage ihrer Entscheidung über den weiteren Bildungs- und Berufsweg sein.
Diese Forderung wurden im Juni 2013 beim Bundeskongress des überparteilichen ÖGB mit Mehrheit beschlossen, nur die der Bundes-ÖVP bzw. den ÖVP-Landeshauptleuten verbundenen christlichen GewerkschafterInnen stimmten dagegen. Die FCG-dominierte Gewerkschaft öffentlicher Dienst verweigerte auch der ÖGB-Forderung nach vermögensbezogenen Steuern, die zur ausreichenden Finanzierung aller öffentlichen Dienste notwendig ist, ihre Zustimmung.
Die Kanzlerpartei SPÖ ist mit ihren Bildungsreformvorhaben auch in der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode am hinhaltenden Widerstand der ÖVP-Führung, der mächtigen ÖVP-Landeshauptleute und der ÖVP-dominierten GÖD-LehrerInnengewerkschaften gescheitert. Sie hat die Unterstützung durch ÖGB, AK, Bildungsvolksbegehren und Sozialpartner (Bad Ischler Beschlüsse 2007, 2013) nicht genützt. Dass die SPÖ mit der ÖVP einen neoliberal-restriktiven Budgetkurs gefahren ist, hat zum Scheitern beigetragen. Bildung kostet. Soziale und demokratische Bildungsreformen sind keine Sparpakete.
LehrerInnendienstrecht, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt
Der seit Monaten medial hochgespielte Dienstrechts-Streit der Regierung mit den GÖD-LehrerInnengewerkschaften fand einen vorläufigen Höhepunkt in der Endphase des Wahlkampfes. Um vor den WählerInnen Entschlossenheit, Tatkraft und Gestaltungswillen zu zeigen, wenigstens gegenüber den Lehrerinnen und auf deren Kosten, wurde ein Regierungsentwurf in die Begutachtung geschickt.
SPÖ und ÖVP waren sich einig, dass LehrerInnenarbeit billiger werden muss, damit der „Budgetfahrplan“ samt Bankenrettungspaketen und trotz der Kärntner Hypo-Milliarden eingehalten werden kann.
Den ArbeitnehmerInnen an den Schulen droht bei Annahme dieses Entwurfes eine massive Arbeitszeiterhöhung (Lehrpflichterhöhung von 20 auf 24 Wochenstunden als Kriterium für Vollbeschäftigung, die seit Gehrer/Schüssel stark zunehmenden nicht-unterrichtlichen Arbeiten bleiben „all inclusive“) und - trotz künftiger Master-Ausbildung auch der PflichtschullehrerInnen keine masterwertige Bezahlung. Nach mehr als einem Jahr Scheinverhandlungen ging der Regierungsentwurf noch vor dem Wahltermin und ohne Einigung mit dem Sozialpartner Gewerkschaft in Begutachtung.
Der Regierungsentwurf ist ein fauler Kompromiss, der Unvereinbares auf einen gemeinsamen Nenner bringen will:
- Das neue LehrerInnendienstrecht wird den veralteten Schul-Verwaltungs- und Macht-Strukturen und dem sozial selektiven Nebeneinander von Hauptschule/NMS und AHS-Unterstufe angepasst (ÖVP und FCG-GÖD)
- Das neue LehrerInnendienstrecht soll künftige Bildungsreformen nicht völlig ausschließen (SPÖ).
- Das neue LehrerInnendienstrecht muss LehrerInnenarbeit weiter verbilligen und zur Budgetkonsolidierung beitragen, der Anstellungsstopp im öffentlichen Dienst wird fortgesetzt, Verwaltungspersonal, SozialarbeiterInnen, SchulpsychologInnen werden keine aufgenommen (SPÖ+ÖVP)
In der sechswöchigen Begutachtungsfrist gab es an die 1800, fast ausschließlich kritisch-ablehnende Stellungnahmen von LehrerInnen, Personalvertretungen, GÖD, ÖGB, Caritas, Rechnungshof, AUVA, WKO u.v.a. (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...ndex.shtml). Sie sollen, so Faymann und Spindelegger, noch von der alten Regierung irgendwie und eilig berücksichtigt werden, damit das neue LehrerInnendienstrecht vor Jahresende im neugewählten Parlament beschlossen werden kann.
Ob es bei der Endfassung der „Dienstrechtsnovelle 2013 - Pädagogischer Dienst“ zur Wiederaufnahme sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen kommen wird, ist ungewiss. ÖGB, AK und GÖD fordern eine Verhandlungslösung. Unternehmer-Vertretern käme das beispielgebende Drüberfahren des Dienstgebers Regierung über eine Gewerkschaft nicht ungelegen.
Eine andere Bildungspolitik ist möglich, Bildungsreformen sind notwendig, ein neues LehrerInnendienstrecht gehört dazu. Lernen für Noten und im 50-Minutentakt hat keine Zukunft, und LehrerInnenarbeit ist mehr als die Unterrichtsstunden in der Klasse. Die Unterrichtsstunden werden gezählt, während Vorbereiten, Korrigieren, Unterrichtsprojekte, Schulentwicklung, Evaluation, individuelle Förderung und Beratung „all inclusive“ und den per Weisung ständig ausgeweitete Teil der LehrerInnenarbeitszeit ausmachen. Die Jahresarbeitszeit ist nicht gleichmäßig übers Jahr verteilt und entspricht der Jahresarbeitszeit anderer Berufe. Auch die Zunahme von gesundheitsbedingter Teilzeit und Burnout-Langzeitkrankenständen in den letzten 10 Jahren zeigt die Notwendigkeit eines neuen, die reale Arbeitszeit und Arbeitsbelastung berücksichtigendes Dienstrechts.
Jede Änderung von Arbeits- bzw. Dienstrechten betrifft ArbeitnehmerInneninteressen (Arbeitszeit, Arbeitsbelastung, Einkommen). Die LehrerInnen werden im laufenden Arbeitskampf von fünf (5) FCG-geführten Teilgewerkschaften der GÖD vertreten, die berufsständisch und ohne gemeinsames Beschlussgremium organisiert sind (Pflichtschule, AHS, BS, BMHS, Landwirtschaftsschulen) und bildungs- und steuerpolitisch oft wie Vorfeldorganisationen der ÖVP agieren. SPÖ-Kanzler und MinisterInnen wären gut beraten, die parteipolitischen Gegner in der FCG und die den Regierungsentwurf bekämpfende gewerkschaftliche Interessensvertretung (FCG-Mehrheit, FSG, UG) auseinanderzuhalten.
Eine Bildungsreform, die mit einer Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen durch ein neues Dienstrecht beginnt, werden auch reformbereite LehrerInnen nicht unterstützen. Die Regierungsvorlage stärkt die Gegner der Bildungsreform, und die ÖVP-Hardliner in der AHS-Gewerkschaft sind längst dabei, die gewerkschaftliche Ablehnung des Regierungsentwurfes für eine neue partei-politische Kampagne gegen die Gesamtschule zu benützen. Ein Drüberfahren der SPÖ-geführten Bundesregierung über die LehrerInnengewerkschaft schwächt die Verhandlungsposition aller Gewerkschaften. Solidarischer Widerstand ist angesagt.
Eine solidarische, kinder- und menschenfreundliche Schulreform muss von den ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen erkämpft werden. Eine andere Welt ist möglich.
Reinhart Sellner ist Vertreter der Unabhängigen GewerkschafterInnen in der ARGE LehrerInnen und der Bundeskonferenz (Zentralvorstand) der GÖD und mit Beate Neunteufel-Zechner Vorsitzender der UGöd
Die von der ÖLI-UG, gemeinsame LehrerInnenorganisation von APS, AHS, BMHS und BS, entwickelten Eckpunkte für ein neues LehrerInnendienstrechts finden sich auf http://www.oeli-ug.at/Diensrecht.pdf , die Stellungnahme der Unabhängige GewerkschafterInnen in der GÖD zum Regierungsentwurf 2013 auf http://www.ugoed.at/UGOEDbegutachtung...le2013.pdf