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ÖGB-Bundesvorstand: „Heiße Eisen“ Pensionen und Mindestlohn

  • Dienstag, 26. Januar 2010 @ 21:11
Gewerkschaften Der ÖGB-Bundesvorstand befasste sich am 26. Jänner 2010 unter anderem mit den Themen Pensionen und Mindestlohn. Für den GLB nahm dazu Karin Antlanger (BRV EXIT-sozial Linz) Stellung:

Der GLB wird dem vorliegenden Papier zum Thema Pensionen zustimmen, wenngleich zumindest drei wesentliche Punkte darin fehlen: Zum einen reicht es nicht aus, zu behaupten, die Pensionsfinanzierung sei bloß von der demographischer Entwicklung abhängig. Es ist doch klar, dass sie vor allem auch von der Entwicklung der Produktivität abhängt. Immer weniger Menschen produzieren immer mehr – und damit sind wir schon bei der zentralen Frage, die in diesem Papier völlig ausgespart bleibt: Wir brauchen eine Wertschöpfungsabgabe, also eine Umstellung der Dienstgeber-Beiträge auf die gesamte Wertschöpfung in einem Betrieb anstatt nur auf die Lohnsumme abzustellen. Nur so kann der Rationalisierung aufgrund des technischen Fortschritts aber auch der Leistungsverdichtung Rechnung getragen werden.

Weiters wird im vorliegenden Papier zwar auf die zunehmender Prekarisierung hingewiesen, weil es immer weniger klassische Arbeitsverhältnisse gibt und Frauen nach wie vor stark benachteiligt sind. Was jedoch zur Gänze fehlt ist eine Befassung mit dem Problem der Anrechnung von Ausbildungszeiten für höhere Schulen und Studium: Zuerst verdienen StudentInnen nichts oder nur wenig, Studien-und Ausbildungszeiten werden nicht als Ersatzzeiten für die Pensionsversicherung angerechnet, anschließend bekommen sie oft lange keine ausbildungsadäquaten Jobs – der Begriff „Generation Praktikum“ ist schon allgemein bekannt. Und selbst wenn sie dann doch fachlich einen Job bekommen, der ihrer Ausbildung entspricht, dann meist nur in äußerst prekären Verhältnissen.

Wenn früher das Argument galt, dass AkademikerInnen einen Ausgleich durch bessere Verdienstmöglichkeiten hätten, dann stimmt dies infolge der Proletarisierung dieser Gruppe zunehmend weniger. Ich wünsche mir vom ÖGB, dass dieser offiziell eingesteht, dass die über Jahre propagierte Pensionsfinanzierung über den Kapitalmarkt gescheitert ist.

Der GLB fordert daher die Rückführung Betriebspensionsfinanzierung und der Abfertigung Neu ins Umlageverfahren. In diesem Zusammenhang ist das Drei-Säulen-Modell in Frage zu stellen – für uns als GewerkschafterInnen muss wesentlich die erste Säule gestärkt werden!

Zum Papier der ÖGB Frauen „Auswege aus der Krise“ und zum Mindestlohn: Es gibt natürlich einen breiten Konsens darüber, dass es ein Armutszeugnis ist, dass es noch immer in einzelnen Branchen weniger als tausend Euro Mindestlohn bei Vollerwerb gibt. Gleichzeitig ist aber auch eine Klarstellung dahingehend notwendig, dass tausend Euro brutto lediglich 848 Euro netto bedeuten (tausend Euro Pension brutto sind immerhin 949 Euro netto)

Der GLB fordert schon seit Langem einen gesetzlichen Mindestlohn von 1.300 Euro brutto bzw. von zehn Euro pro Stunde. Und dass 1.300 Euro nicht irgendeine linkslinke Illusion sind, zeigt sich ja auch darin, dass z.B. der Kärntner SPÖ-Chef Reinhart Rohr ein gesetzliches Mindesteinkommen von 1.300 Euro brutto verlangt.

Laut Eurostat gibt es in 20 der 27 EU-Länder bereits einen solchen gesetzlichen Mindestlohn und dieser liegt in mit Österreich vergleichbaren Ländern überall über 1.300 Euro: Luxemburg (1.610 Euro), Irland (1.462 Euro), Niederlande (1.357), Belgien (1.336 Euro) und Frankreich (1.321 Euro)

Zum Papier selbst: Es werden richtigerweise einnahmenseitige Vorschläge gemacht, wie z.B. Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer. Wir sollten aber auch überlegen, wie sehr die Sprache missverstanden wird und zu irrationalen Ängsten führt: wenn wir von Vermögenssteuer sprechen, so befürchtet gleich jeder Hackler, der z.B. 3.000 Euro auf seinem Eckzinssatzsparbuch hat, dass er als Besitzer seines „kleinen Vermögens“ nun verstärkt zur Kasse gebeten werden soll. So wie bei der Einführung der KESt damals viele glaubten, sie würde ihnen von ihrem „Kapital“ am Sparbuch abgezogen und nicht von den Zinserträgen. Vielleicht gelingt es uns, eine klarere Sprache zu finden, um auch die Zustimmung zu solchen Forderungen von denjenigen zu bekommen, deren Interessen wir vertreten.

Zum geforderten Arbeitsmarktpaket III, welches vor allem auf die Bereiche Bildung, Soziales, Gesundheit und Pflege abzielt, möchte ich anmerken, dass hier der ÖGB wiederum Gefahr läuft, für Frauen auf eine Billiglohnbranche zu optieren. In der allgemeinen Meinung werden mit diesen Bereichen meist nur der „sichere“ öffentliche Dienst assoziiert: Bildung = Schulen des Bundes oder der Länder, Soziales = die SozialarbeiterInnen am Jugendamt, Gesundheit = Krankenpflegepersonal in öffentlichen Krankenhäusern.

Tatsache ist aber, dass in diesen Bereichen in den letzten zwanzig Jahren oder noch länger massiv ausgegliedert wurde hin zu privaten Vereinen, Gesellschaften etc. Alleine dem allseits bekannten BAGS-KV unterliegen bereits mehr als 80.000 Beschäftigte – und dieser KV sowie andere vergleichbare KVs schreiben eine neue Billiglohnbranche fest. Hier werden vor allem Teilzeitjobs vergeben, mit denen die Frauen oft mit ihren Einkommen wieder weit unter der offiziellen Armutsgrenze liegen. Wenn das die Zukunftsbranche sein soll, dann tun wir den Frauen nichts Gutes.

Zum Thema „Bildung ist alles – ohne Bildung ist alles nichts“ möchte ich anmerken, dass wir doch alle Bekannte haben oder FreundInnen, die auch nach Weiter- und Höherqualifikation trotzdem keinen Job gefunden haben. Sie waren dann halt höher qualifizierte Arbeitslose oder akademische Arbeitslose.

Und dazu auch eine Erfahrung aus der vorhin so gelobten Zukunftsbranche „Soziales“: die Fachhochschulen bilden Magistri und Magistae FH am laufenden Band aus. Allein, es fehlen die höher dotierten Posten für Menschen mit solchen akademischen Qualifikationen. In der Praxis bedeutet dies, dass z.B. Mag.FH oder PsychologInnen nicht in die Verwendungsgruppe 9 des BAGS-KV eingestuft werden, sondern sich mit Jobs in der Verwendungsgruppe 6 oder 7 zufrieden geben müssen. Das höher qualifizierte oder akademische Know-how, das die Betriebe brauchen, bekommen sie praktisch gratis mitgeliefert, denn das geben die Leute ja bei Dienstantritt nicht in der Garderobe ab.

Die Auflistung der Branchen mit Mindestlöhnen unter 1.000 Euro erscheint mir unvollständig. Ich möchte z.B. auf die ArbeiterInnen in Wäschereien hinweisen. Auffallend ist jedoch, dass ausgerechnet jene Herren Anwälte und Notare, die sich immer als diejenigen bezeichnen, die sich „mit den rechtlichen Werten unserer Gesellschaft besonders verbunden fühlen“, dass ausgerechnet die sich davor drücken, die Dienstverhältnisse ihrer Angestellten auf eine rechtlich fundierte Basis eine Kollektivvertrages zu stellen. Sie behaupten zudem, dass sie in der Praxis sowieso überall über 1.000 Euro brutto zahlen – nun, wenn das so ist, dann brauchen sie ja wohl auch einen kollektivvertraglichen Mindestlohn nicht zu fürchten.