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Kampfthema Arbeitszeit

  • Montag, 19. März 2007 @ 14:26
Meinung Von Lutz Holzinger

Wenn die Spitze des ÖGB die Frage erörterte, weshalb sie im Abseits gelandet ist und sich nur noch Dank der Gutmütigkeit der Mitglieder über eine Existenzgrundlage verfügt, würde sie früher oder später auf die Zeitproblematik stoßen. Sie ist das Um und Auf dessen, was altmodisch Klassenkampf genannt wird. Die Auseinandersetzung zwischen Lohnarbeit und Kapital ist keine Erfindung von Revolutionsromantikern, sondern ein Gesetz des Verwertungsprozesses im Kapitalismus. Die Unternehmen sind nur in dem Maß an lebendigen Arbeitskräften interessiert, als sie erforderlich sind, um den Produktionsprozess in Gang zu setzen und zu halten. Für die geleistete Arbeit erhalten die Werktätigen nicht den Gegenwert ihrer konkreten Leistung bezahlt, sondern lediglich die Kosten ihrer Reproduktion (sprich: Lebenshaltungskosten im engeren oder weiteren Sinn) refundiert. Die Differenz zwischen dem Wertzuwachs, der in der Produktion erzielt wird, und den Kosten, die Produktionsanlagen und Rohstoffe, Vor- und Hilfsmaterial sowie Löhne und Gehälter verursachen, ist der Mehrwert.

Dieser Mehrwert der Produktion (als ihr tieferer Zweck für das Kapital) ist offensichtlich der lebendigen Arbeitskraft zu verdanken. Eine wundersame Vermehrung von toter Materie wie Brot gibt es nur in der Bibel. Angeeignet wird dieser Mehrwert vom Kapital bzw. dem jeweiligen Unternehmen, in dem gearbeitet wird. Die einseitige Aneignung des Mehrwerts wird Ausbeutung genannt. Dabei handelt es sich um keine moralische, sondern eine wissenschaftliche Kategorie. Marx beklagt diesen Tatbestand zunächst nicht, sondern beschreibt ihn und weist nach, dass es ist, wie es ist.

Umstrittene Zeitfrage

Mit dem Lohn erwerben die Kapitalisten das Recht, die Arbeitsfähigkeit ihrer Arbeiter und Angestellten in einem bestimmten Zeitraum zu nützen, der in Tages-, Wochen- und Jahresquanten festgelegt wird. Wird der vereinbarte Rahmen überschritten, sind in der Regel zusätzliche Zahlungen fällig. Gegenstand einer zentralen Auseinandersetzung zwischen Lohnarbeit und Kapital ist daher die Festlegung der jeweils konkreten Arbeitszeit pro Tag, pro Woche und pro Jahr für den vereinbarten Grundlohn. Die ganze Geschichte der Arbeiterbewegung hat sich seit Beginn der Industrialisierung vor allem auch um die Zeitfrage gedreht.

Von Anfang an war das Hauptmotiv der Werktätigen, für ihre Rechte einzutreten und sich in Gewerkschaften zu organisieren, die nur gemeinsam Erfolg versprechenden Bemühungen um eine Begrenzung der Arbeitszeit, von der die Unternehmen nie genug bekommen konnten. Erst als die schrankenlose Ausplünderung der arbeitenden Menschen die Kampfkraft der Armeen zu gefährden begann, gab es im 19. Jahrhundert zarte Bemühungen zur staatlichen Regulierung des Arbeitstags. Wie weit die Internationalisierung des Arbeitskampfes schon damals vorangeschritten war, zeigt die Tatsache, dass der 1. Mai von Anfang an weltweit als Kampftag um die Arbeitszeitverkürzung gefeiert wurde.

Drei wesentliche Etappen sind in diesem Bereich auszumachen. Bis zum Ausbruch des 1. Weltkriegs wurde, weil damals bis zu 60 Arbeitsstunden pro Woche üblich waren, um den Achtstundentag und die Sechstagewoche gefochten. Der revolutionären Ereignisse nach dem Zusammenbruch der Mittelmächte in dem großen Krieg führten zur Durchsetzung dieser fundamentalen Forderung. Im Zuge der Bemühungen der Reaktion, den so genannten revolutionären Schutt wegzuräumen, gab es wieder Initiativen zur Verlängerung des Arbeitstags. Der Faschismus mit autoritären Arbeitsgesetzgebung und der Ausschaltung der organisierten Arbeiterbewegung brachte aus der Sicht des großen Kapitals den Durchbruch in der Verlängerung des Arbeitstags wiederum auf zehn bis zwölf Stunden. Nach dem Zusammenbruch des Faschismus und dem Vorrücken von Staaten mit sozialistischem Anspruch nach Mitteleuropa wurden in den meisten westeuropäischen oder westeuropäisch orientierten Ländern sozialstaatliche Verfassungsgrundlagen gelegt.

Konsequenzen aus der Niederlage

Daraus entwickelte sich nach und nach eine Orientierung auf den Sozial- bis Wohlstandsstaat. Für die enorme Steigerung der Arbeitsproduktivität, die vorübergehend sogar lohnmäßig einigermaßen abgegolten wurde, war die systematische Verkürzung der Arbeitszeit geradezu Voraussetzung. Eine relativ kurze Periode fuhren Lohnarbeit und Kapital gut damit, auf die Steigerung des relativen (Steigerung der Produktivität) statt wie im Faschismus auf die Steigerung des absoluten Mehrwerts (Verlängerung des Arbeitstags) zu setzen. Das war gleichzeitig die materielle Grundlage für die Ausbildung der Sozialpartnerschaft zwischen den Verbänden der Arbeiter- und Unternehmerschaft. Durchgesetzt wurde die Verkürzung der Wochenarbeitszeit zunächst auf 48 und dann auf 40 Stunden, die Verkürzung der Arbeitswoche von sechs auf fünf Tage und eine wesentliche Erhöhung des Urlaubs auf bis zu sechs Wochen.

Diese Entwicklung war mit dem Ausbruch der ersten Ölkrise 1974 mehr oder weniger abgeschlossen. Obwohl oder weil die Sozialdemokratie in dieser Periode in den meisten westeuropäischen Staaten die Regierung stellte, begann zunächst weitgehend unbemerkt eine Wende. Zwar wurde die 35-Stunden-Woche noch als neues Ziel formuliert, aber von den Gewerkschaften nur äußerst zögerlich umgesetzt. Über die Verkürzung der Wochenarbeitszeit um zwei auf 38 Stunden ist man nahezu nirgends hinaus gekommen. Gleichzeitig hagelte es eine Offensive des Kapitals mit Schlagworten wie Flexibilisierung, Durchrechnungszeiten, Teilzeit, Kapazitätsorientierung, Ich-AG, „freie“ Dienstverträge usw., usf. kombiniert mit einer nun bereits rund 30 Jahre währenden Diskussion über die Schwarze Peter Frage, ob die Pensionen in Zukunft finanziert werden können.

Als Begleiterscheinung dieser Strategie, der die Gewerkschaftsführungen bisher nichts entgegen zu setzen wussten, trat spätestens ab Beginn der 90-er Jahre (zumindest aber seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union) eine Stagnation der Löhne und Gehälter ein. Da die Werktätigen keinen Anteil an den Produktivitätssteigerungen erhielten, hatten die Unternehmen objektiv noch mehr Mittel zur Verfügung, um Rationalisierungsinvestitionen noch effektiver und rascher vorzunehmen. Die Zurückhaltung der ÖGB-Spitze sowohl in der Lohn- als auch in der Arbeitszeitfrage ist daher direkt mit verantwortlich für die ständige Steigerung der Arbeitslosigkeit und die Schwächung der Kaufkraft der Werktätigen in den letzten 15 Jahren.

Neuer Anlauf unerlässlich

Bei Analyse der Tätigkeit (bzw. Untätigkeit) der ÖGB-Spitze in dieser Zeit drängt sich der Schluss auf, dass sie die Wende vom sozialpartnerschaftlichen Konsens mit dem Klassengegner zur erneuten Konfrontation verschlafen hat und nicht weiß, wie sie in dieser neuen Situation agieren soll. Zweckmäßig erscheint eine volle Konzentration darauf, nach einer langen Durstpause wieder nachhaltige Erfolge in den beiden Themen Lohnsteigerung und Arbeitszeitverkürzung anzustreben.

Um in diesen Kernbereichen weiter zu kommen, erscheint eine neue Arbeitsweise der Führungen von ÖGB und Fachgewerkschaften erforderlich. Dazu ist es notwendig, Maßnahmen in beiden „Kampfzonen“ nicht unter Ausschluss der Gewerkschaftsöffentlichkeit im stillen Kämmerlein mit dem Klassengegner auszuhandeln. Vielmehr kommt es darauf an, sowohl vor Lohnverhandlungen in die Betriebe der jeweiligen Branchen zu gehen und die Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort in Erfahrung zu bringen. Lohnabschlüsse sollten, sofern sie hinter den Ursprungsforderungen zurückbleiben, den betroffenen Beschäftigten zur Abstimmung vorgelegt werden. Denn sie und nicht die ÖGB-Funktionäre müssen mit dem Verhandlungsergebnis leben.

Für die Formulierung und Durchsetzung von weiteren Schritten zur Arbeitszeitverkürzung sollten, falls keine gesetzliche Regelung ins Auge gefasst wird, Betriebsrätekonferenzen auf Landes- und Bundesebene einberufen werden. Sie sollten das Recht haben, konkrete Vorhaben und Projekte unter Beratung durch die Fachleute aus dem ÖGB in Bezug auf Inhalt und Zeitplan verbindlich zu beschließen. Gleichzeitig sollte der selbstreferenzielle Zustand beendet werden, der darin besteht, dass Spitze und Bürokratie des ÖGB lediglich die Aufgaben ausführen, die sie sich selbst gestellt haben. Stattdessen sollten sie sich als demokratische Dienstleistungsorgane verstehen, die dazu da sind, die Interessen und Arbeitsaufträge der ÖGB-Mitglieder umzusetzen.

Lutz Holzinger ist Journalist in Wien