Zwischen Sensation und dahinter die Sintflut
- Dienstag, 7. März 2017 @ 10:05
Josef Stingl, Bundesvorsitzender des GLB, Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes über neuen Erntehelfer_innen-Kollektivvertrag
Seit 1. März gibt’s in Tirol den neuen Kollektivvertrag für rund 1.000 Erntehelfer_innen, vorwiegend aus Osteuropa. Josef Schirmer, Obmann der Tiroler Gemüsebäuer_innen, bewertet euphorisch den neuen KV als „Sensation“, immerhin bringe der Kollektivvertrag Verbesserungen für die Erntehelfer_innen nicht nur organisatorischer, sondern auch finanzieller Natur, ihr Netto-Stundenlohn wurde von 5,72 auf 6 Euro angehoben. Denn ihm und allen Beteiligten sei klar: Ohne die osteuropäischen Erntehelfer_innen ist der Gemüse- und in weiterer Folge Obstanbau in Tirol nicht bewältigbar. Kritischer gestimmt zeigt sich der der PRO-GE-Sekretär und FSG-AK-Rat Bernhard Höfler: „Das ist tatsächlich eine gewisse Steigerung, wobei das Niveau gering war.“ Er könne zwar beim neuen KV das Bemühen der Tiroler Landwirt_innen erkennen, eine Sensation könne er aber nicht entdecken.
Was bedeutet der Netto-Sechs-Euro-Stundenlohn im Konkreten?
Der neue Brutto-Mindestlohn ist im neuen KV für die Erntehelfer_innen mit 1.236,95 Euro festgelegt. Nach Abzug aller Abgaben bleibt den Helfer_innen 1.050 Euro netto, oder eben die sechs Euro in der Stunde. Ein Zuverdienst durch anfallende Überstunden ist nicht in Sicht. Überstunden wandern in ein Zeitkonto und werden somit in der Praxis Eins zu Eins als Zeitausgleich abgegolten, und das ganz legal.
Worin besteht dann die Sensation, von der Gemüsebäuerleins Ober-Boss Schirmer so schwärmt? Na darin, dass „seine Erntesklav_innen“ auch weiterhin bei Sonnenschein, aber auch bei Wind und Regen, zu einem Hungerlohn auf den Feldern buggeln „dürfen“! Ist ihre Arbeitswoche, einmal länger als die gesetzlichen vierzig Stunden ist das auch kein Problem, denn mit dem neuen Zeitkonto erspart sich die/der Dienstgeber_in ja die Kosten dafür, plus den sonst üblichen 50-, bzw. Sonn- und Feiertags 100-prozentigen Überstundenzuschlägen.
Alles keine Geschichte frühkapitalistischer Natur, alles „spielt“ sich heute zeitgleich mit der Regierungsforderung eines 1.500-Euro-Mindestlohnes ab Juli 2017 ab. Zu diesem fehlen zwar knapp 300 Euro monatlich, dem verantwortlichen „landschaftspflegenden“ Bauernstand kümmert’s aber wenig. Noch mehr geht ihnen die Forderung der Gewerkschaft nach einem 1.700 Euro Mindestlohn am Ar… vorbei. Wichtig ist nur, dass sie ihre Produkte gewinnbringend absetzen können! Und die Konsument_innen? Auch kein Aufschrei, Hauptsache die Lebensmittel sind aus aus der Region und kosten nicht viel, und dahinter kommt die Sintflut…
Seit 1. März gibt’s in Tirol den neuen Kollektivvertrag für rund 1.000 Erntehelfer_innen, vorwiegend aus Osteuropa. Josef Schirmer, Obmann der Tiroler Gemüsebäuer_innen, bewertet euphorisch den neuen KV als „Sensation“, immerhin bringe der Kollektivvertrag Verbesserungen für die Erntehelfer_innen nicht nur organisatorischer, sondern auch finanzieller Natur, ihr Netto-Stundenlohn wurde von 5,72 auf 6 Euro angehoben. Denn ihm und allen Beteiligten sei klar: Ohne die osteuropäischen Erntehelfer_innen ist der Gemüse- und in weiterer Folge Obstanbau in Tirol nicht bewältigbar. Kritischer gestimmt zeigt sich der der PRO-GE-Sekretär und FSG-AK-Rat Bernhard Höfler: „Das ist tatsächlich eine gewisse Steigerung, wobei das Niveau gering war.“ Er könne zwar beim neuen KV das Bemühen der Tiroler Landwirt_innen erkennen, eine Sensation könne er aber nicht entdecken.
Was bedeutet der Netto-Sechs-Euro-Stundenlohn im Konkreten?
Der neue Brutto-Mindestlohn ist im neuen KV für die Erntehelfer_innen mit 1.236,95 Euro festgelegt. Nach Abzug aller Abgaben bleibt den Helfer_innen 1.050 Euro netto, oder eben die sechs Euro in der Stunde. Ein Zuverdienst durch anfallende Überstunden ist nicht in Sicht. Überstunden wandern in ein Zeitkonto und werden somit in der Praxis Eins zu Eins als Zeitausgleich abgegolten, und das ganz legal.
Worin besteht dann die Sensation, von der Gemüsebäuerleins Ober-Boss Schirmer so schwärmt? Na darin, dass „seine Erntesklav_innen“ auch weiterhin bei Sonnenschein, aber auch bei Wind und Regen, zu einem Hungerlohn auf den Feldern buggeln „dürfen“! Ist ihre Arbeitswoche, einmal länger als die gesetzlichen vierzig Stunden ist das auch kein Problem, denn mit dem neuen Zeitkonto erspart sich die/der Dienstgeber_in ja die Kosten dafür, plus den sonst üblichen 50-, bzw. Sonn- und Feiertags 100-prozentigen Überstundenzuschlägen.
Alles keine Geschichte frühkapitalistischer Natur, alles „spielt“ sich heute zeitgleich mit der Regierungsforderung eines 1.500-Euro-Mindestlohnes ab Juli 2017 ab. Zu diesem fehlen zwar knapp 300 Euro monatlich, dem verantwortlichen „landschaftspflegenden“ Bauernstand kümmert’s aber wenig. Noch mehr geht ihnen die Forderung der Gewerkschaft nach einem 1.700 Euro Mindestlohn am Ar… vorbei. Wichtig ist nur, dass sie ihre Produkte gewinnbringend absetzen können! Und die Konsument_innen? Auch kein Aufschrei, Hauptsache die Lebensmittel sind aus aus der Region und kosten nicht viel, und dahinter kommt die Sintflut…