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Zusatzgewinn für Unternehmen, Nachteile für Lohnabhängige

  • Donnerstag, 10. Juli 2014 @ 08:50
News Mit der Übermittlung an Sozialminister Rudolf Hundstorfer, Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, ÖGB-Präsident Erich Foglar und WKO-Präsident Christoph Leitl hat die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) ihre Internet-Petition „Lohnnebenkosten sind Lohnbestandteile! Kein Sozialabbau durch die Hintertür!“ abgeschlossen. Anlass für diese Aktion waren die zunehmenden Vorstöße zur Senkung der Lohnnebenkosten, die einen ersten, aus der Sicht des GLB negativen, Niederschlag im Arbeitsprogramm der Koalitionsregierung fand. Darin ist eine Reduzierung des Unfallversicherungsbeitrags um 0,1 Prozent auf 1,3 Prozent ab Juli 2014 und eine analoge Senkung des Arbeitgeber-Beitrags zum Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) von 0,55 Prozent auf 0,45 Prozent ab Jänner 2015 vorgesehen.

Damit werden die Unternehmen insgesamt mit rund 200 Millionen Euro entlastet, die Lohnabhängigen haben nichts davon. Der „Ausgleich“ für den Einnahmenausfall im Insolvenz-Entgelt-Fonds aus dem Arbeitsmarktfördertopf reduziert dessen Mittel für die ihm eigentlich zugedachten Zwecke. Fraglich ist auch, ob die mit einer Verbesserung der Gebarung der AUVA begründete Senkung des Unfallversicherungsbeitrags letztlich ohne Leistungskürzungen möglich ist.

Neuerlich bekräftigt GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl, dass für den Wettbewerb nicht die Neben-, sondern die Gesamtarbeitskosten ausschlaggebend sind. 2013 lag Österreich mit Arbeitskosten von 31,30 Euro pro Stunde im EU-Vergleich nur an sechster Stelle, Spitzenreiter war Schweden mit 43,0 Euro. Ähnlich lag Österreich 2012 mit einem Anteil der Lohnnebenkosten von 37 Prozent nur an neunter Stelle, Spitzenreiter war ebenfalls Schweden mit 51 Prozent.

Der GLB betont neuerlich die Bedeutung von Lohnnebenkosten als Lohnbestandteile und damit wesentliche finanzielle Grundlage wichtiger sozialer Errungenschaften. Es handelt sich dabei nämlich um Dienstgeberanteile zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zum Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds, Mitarbeitervorsorgekassen und Familienlastenausgleichsfonds, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen für Feiertage, Entgelt für Ausfallzeiten, Rücklagen für Abfertigungen und Krankengeld und sind somit elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen.

Weitere Lohnnebenkosten wie die Kommunalabgabe, Beiträge zur Berufsausbildung und Wohnbauförderungsbeitrag sind schließlich wichtige Grundlagen der Gemeindefinanzen, eines funktionierenden Bildungssystems bzw. des sozialen Wohnbaus: „Eine Reduzierung oder gar Abschaffung von Lohnnebenkosten geht daher auf Kosten der sozialen Sicherheit und des Realeinkommens und wird vom GLB strikt abgelehnt“, so Stingl.