Zum Leben zu wenig…
- Dienstag, 12. April 2016 @ 15:18
Josef Stingl über Mindestsicherung & Mindestlohn
Leistungsgesellschaft gegen Solidargemeinschaft: Die einen sehen in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) die soziale Hängematte, für die anderen ist sie eine wichtige Säule des Sozialstaats. In der Realität reicht die sie vielleicht fürs Überleben, aber nicht für echte gesellschaftliche Teilhabe. Einkaufen im Sozialmarkt, Kleider- und andere Sachspenden in Anspruch nehmen müssen, die Heizung nicht aufdrehen, von Sozialhilfe abhängig zu sein, ist nichts, was man gerne länger als notwendig auskostet.
Freilich: Wer niemals auch nur in die Nähe der Verlegenheit kommt, Mindestsicherung beziehen zu müssen, der kann sich das nur schwer vorstellen, dass er das nicht nur seiner eigenen Leistung, sondern auch Herkunft und Glück zu verdanken hat. Volkshilfe-Chef Erich Fenninger nennt diese Lebenseinstellung die „Präpotenz der Erfolgreichen“.
Auch der ÖGB-Bundesvorstand befasste sich mit der BMS: „Die aktuelle Flüchtlingssituation darf nicht zum Vorwand für schleichenden Sozialabbau genommen werden, ist dessen Quintessenz und verlangt bundeseinheitlich eine Anpassung zumindest auf die Höhe der Armutsgefährdungsgrenze. Eine Deckelung von BMS und anderer, zusätzlich ausbezahlten Sozial- und Familienleistungen wird ablehnt“.
Für die „im Arbeitsprozess befindlichen Glücklichen“ wird ein Mindestlohn von 1.700 Euro pro Monat gefordert - in allen Kollektivverträgen sowie die regelmäßige Anhebung auf Basis einer Grundsatzvereinbarung der Sozialpartner_innen: Somit für alle erreichbar erst in einigen Jahren! Warum nicht steuerfrei und verbunden mit einer drastischen Arbeitszeitverkürzung, gesetzlich und sofort?
Für Asylwerber_innen verlangt der ÖGB den Zugang zum Arbeitsmarkt, allerdings erst nach sechs Monaten im Asylverfahren und den Regeln des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Das schafft Abhängigkeiten, Lohn- und Sozialdruck und ist diskriminierend. Den der Nächstenliebe verpflichteten „Christ“gewerkschafter_innen war dies nicht weit genug. Sie wollten eine dreijährige Wartefrist und enthielten sich der Stimme.
Unser Zugang: Eine garantierte Existenzsicherung für alle Menschen, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet. Das inkludiert leistbaren, menschenwürdigen Wohnraum, die Grundsicherung für die dazu notwendigen Energiekosten, einen gesetzlichen Mindestlohn und darüber hinaus eine staatlich garantierte existenzielle Grundsicherung – beschlossen bei der Bundeskonferenz am 30.11.2013
Josef Stingl ist Verkaufsfahrer in Tirol, Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB
Leistungsgesellschaft gegen Solidargemeinschaft: Die einen sehen in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) die soziale Hängematte, für die anderen ist sie eine wichtige Säule des Sozialstaats. In der Realität reicht die sie vielleicht fürs Überleben, aber nicht für echte gesellschaftliche Teilhabe. Einkaufen im Sozialmarkt, Kleider- und andere Sachspenden in Anspruch nehmen müssen, die Heizung nicht aufdrehen, von Sozialhilfe abhängig zu sein, ist nichts, was man gerne länger als notwendig auskostet.
Freilich: Wer niemals auch nur in die Nähe der Verlegenheit kommt, Mindestsicherung beziehen zu müssen, der kann sich das nur schwer vorstellen, dass er das nicht nur seiner eigenen Leistung, sondern auch Herkunft und Glück zu verdanken hat. Volkshilfe-Chef Erich Fenninger nennt diese Lebenseinstellung die „Präpotenz der Erfolgreichen“.
Auch der ÖGB-Bundesvorstand befasste sich mit der BMS: „Die aktuelle Flüchtlingssituation darf nicht zum Vorwand für schleichenden Sozialabbau genommen werden, ist dessen Quintessenz und verlangt bundeseinheitlich eine Anpassung zumindest auf die Höhe der Armutsgefährdungsgrenze. Eine Deckelung von BMS und anderer, zusätzlich ausbezahlten Sozial- und Familienleistungen wird ablehnt“.
Für die „im Arbeitsprozess befindlichen Glücklichen“ wird ein Mindestlohn von 1.700 Euro pro Monat gefordert - in allen Kollektivverträgen sowie die regelmäßige Anhebung auf Basis einer Grundsatzvereinbarung der Sozialpartner_innen: Somit für alle erreichbar erst in einigen Jahren! Warum nicht steuerfrei und verbunden mit einer drastischen Arbeitszeitverkürzung, gesetzlich und sofort?
Für Asylwerber_innen verlangt der ÖGB den Zugang zum Arbeitsmarkt, allerdings erst nach sechs Monaten im Asylverfahren und den Regeln des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Das schafft Abhängigkeiten, Lohn- und Sozialdruck und ist diskriminierend. Den der Nächstenliebe verpflichteten „Christ“gewerkschafter_innen war dies nicht weit genug. Sie wollten eine dreijährige Wartefrist und enthielten sich der Stimme.
Unser Zugang: Eine garantierte Existenzsicherung für alle Menschen, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet. Das inkludiert leistbaren, menschenwürdigen Wohnraum, die Grundsicherung für die dazu notwendigen Energiekosten, einen gesetzlichen Mindestlohn und darüber hinaus eine staatlich garantierte existenzielle Grundsicherung – beschlossen bei der Bundeskonferenz am 30.11.2013
Josef Stingl ist Verkaufsfahrer in Tirol, Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB