Wucher im Gemeindebau
- Mittwoch, 10. April 2013 @ 09:50
Von Gilbert Karasek
Das Wohnen muss von Zins befreit werden, damit wieder ein leistbares Wohnen möglich wird. Unter der SPÖ wurde im Jahre 1997 die Abteilung „Wiener Wohnen“ gegründet um den marktüblichen Zins in den Gemeindebauten einzuführen. Damit wurden schrittweise die kommunalen Wohnungen aus den sozialen Mietverhältnissen herausgeführt und in unterschiedlicher Weise die Mietverträge an den Zinsverhältnissen privater Hauseigentümer angeglichen. Wenn Kinder die Gemeindewohnungen von ihren Eltern übernahmen, mussten sie gleich um 1.200 Euro pro Jahr mehr an Miete zahlen. Dennoch ist der Zins bei den älteren Mietverträgen noch nicht zu 100 Prozent an den aktuellen Richtwert-Mietzins angepasst.
Früher bestand die Monatsmiete aus einem Element, heute sind es zwei. Das erste sind Betriebskosten, sie entspringen aus realen Kosten wie Hauserhaltung, Strom, Hausversicherung, Müllabfuhr, Wasser, Kanalisation, Verwaltung, Aufzüge, Hausmeister usw. Das zweite ist der Zins, der auf keine realen Kosten beruht, also eine Zahlungsleistung für die der Eigentümer keine Leistung erbringt. Der Zins ist bloß die Zahlungsleistung an den Vermieter, für seine Herrschaft über das Eigentum. Auch wenn legal, eine Zahlungsleistung ohne Leistung ist Diebstahl.
Mit dem Gesetz des Richtwert-Mietzinses werden die Mieter beraubt. Denn wie sonst wären die Privateigentümer von Wohnhäusern zu Milliardären geworden, wenn nicht durch den Zins als eine Form des legalisierten Raubes. Der Richtwert-Mietzins besteht nicht nur für die im Privateigentum stehenden Häuser, sondern auch für die Gemeindebauten.
Die Übernahme der privatrechtlichen Geschäftsmethoden in den öffentlichen Mietbereich hat den sozialen Zweck der Gemeindebauten aufgehoben, weil das Gesetz des Privateigentums über die Bedürfnisse der Besitzlosen, also über den Mieter steht. Ursprünglich wurden die Gemeindebauten auch aus dem Grund errichtet, um die ArbeiterInnenklasse vor den Zins zu schützen. Genau darin lag auch der soziale Unterschied zwischen den kommunalen und den im Privatbesitz befindlichen Wohnhäusern.
Gilbert Karasek war Personalvertreter bei Wienstrom
Das Wohnen muss von Zins befreit werden, damit wieder ein leistbares Wohnen möglich wird. Unter der SPÖ wurde im Jahre 1997 die Abteilung „Wiener Wohnen“ gegründet um den marktüblichen Zins in den Gemeindebauten einzuführen. Damit wurden schrittweise die kommunalen Wohnungen aus den sozialen Mietverhältnissen herausgeführt und in unterschiedlicher Weise die Mietverträge an den Zinsverhältnissen privater Hauseigentümer angeglichen. Wenn Kinder die Gemeindewohnungen von ihren Eltern übernahmen, mussten sie gleich um 1.200 Euro pro Jahr mehr an Miete zahlen. Dennoch ist der Zins bei den älteren Mietverträgen noch nicht zu 100 Prozent an den aktuellen Richtwert-Mietzins angepasst.
Früher bestand die Monatsmiete aus einem Element, heute sind es zwei. Das erste sind Betriebskosten, sie entspringen aus realen Kosten wie Hauserhaltung, Strom, Hausversicherung, Müllabfuhr, Wasser, Kanalisation, Verwaltung, Aufzüge, Hausmeister usw. Das zweite ist der Zins, der auf keine realen Kosten beruht, also eine Zahlungsleistung für die der Eigentümer keine Leistung erbringt. Der Zins ist bloß die Zahlungsleistung an den Vermieter, für seine Herrschaft über das Eigentum. Auch wenn legal, eine Zahlungsleistung ohne Leistung ist Diebstahl.
Mit dem Gesetz des Richtwert-Mietzinses werden die Mieter beraubt. Denn wie sonst wären die Privateigentümer von Wohnhäusern zu Milliardären geworden, wenn nicht durch den Zins als eine Form des legalisierten Raubes. Der Richtwert-Mietzins besteht nicht nur für die im Privateigentum stehenden Häuser, sondern auch für die Gemeindebauten.
Die Übernahme der privatrechtlichen Geschäftsmethoden in den öffentlichen Mietbereich hat den sozialen Zweck der Gemeindebauten aufgehoben, weil das Gesetz des Privateigentums über die Bedürfnisse der Besitzlosen, also über den Mieter steht. Ursprünglich wurden die Gemeindebauten auch aus dem Grund errichtet, um die ArbeiterInnenklasse vor den Zins zu schützen. Genau darin lag auch der soziale Unterschied zwischen den kommunalen und den im Privatbesitz befindlichen Wohnhäusern.
Gilbert Karasek war Personalvertreter bei Wienstrom