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Wem verpflichtet?

  • Samstag, 11. Juni 2016 @ 17:00
Meinung Michael Graber zum Kanzlerwechsel

Laut Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) ist die Abgabenbelastung für das unterste Zehntel der österreichischen Haushalte seit 2007 um 1,5 Prozentpunkte gestiegen und das trotz zweier Steuerreformen. Schuld daran sind indirekte Steuern, einkommensschwache Haushalte traf der Preisanstieg bei Lebensmittel und Mieten somit am stärksten. Unter den Geringverdienern sind in Österreich besonders viele Frauen. Ein Grund für ihre schwachen Einkommen und die später noch niedrigeren Pensionen ist die hohe Dichte an Teilzeit-Beschäftigung. Inzwischen arbeitet fast jede zweite lohnabhängige Frau in Österreich in Teilzeit. Insbesondere Frauen sind dadurch von zusätzlicher Altersarmut bedroht.

Für Salzburgs GLB-Arbeiterkammerrätin Brigitte Pomberger ein unhaltbarer Zustand. Bei der letzten AK-Vollversammlung forderte sie daher, dass „die Pensionsversicherungsbeträge der Teilzeitbeschäftigten nach einem Vollbeschäftigungsverhältnis verrechnet werden und die Beitragsdifferenz (DG- und DN-Anteil) zwischen der tatsächlichen Teilzeitbeschäftigung auf die Vollzeitbeschäftigung soll als die gesteigerte Produktivitätsabgeltung von den Dienstgeber_innen getragen werden“.

Der GLB-Antrag wurde dem Ausschuss für Sozial- und Arbeitsrechtspolitik zugewiesen, damit bei der weiteren Behandlung die Fragen nach der Neuverteilung der bezahlten Erwerbsarbeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Arbeitszeitverkürzung miteinbezogen werden. Okay, fragwürdig ist jedoch die Begründung: „Würden für Teilzeit die Vollarbeitszeit-Pensionsbeiträge verrechnet werden, würden sich schlagartig alle Teilzeitbeschäftigungen verteuern. Da Teilzeitbeschäftigung u.a. aus Gründen der Kinderbetreuung oder Ausbildung häufig auch von den ArbeitnehmerInnen selbst erwünscht ist, erscheint eine pauschale Pönalisierung dieser Beschäftigungsform als nicht erstrebenswert.“ Wem ist die AK verpflichtet – ihren Mitgliedern oder dem „Sozialpartner Wirtschaft“?

Übrigens, die Frauenteilzeitquote ist seit 1994 von 26 Prozent auf heute 48,2 Prozent gestiegen. Viele Unternehmen – vor allem im Handel – bieten immer mehr bzw. fast nur mehr Teilzeit- anstelle von Vollzeitstellen an: Aus Humanität den Beschäftigten gegenüber? Oder erhoffen sie sich mehr Profit, indem sie die Teilzeitberufstätigen flexibler, produktiver, einsetzen, wie es die GLB-AK-Rätin in ihrem Antrag begründet?

Ein New Deal?

Der neue Regierungschef Kern hat einen „New Deal“ angekündigt. Mit diesem Begriff bezeichnete seinerzeit der US-Präsident Roosevelt seine Wirtschaftspolitik, die aus der schweren Krise der 30er Jahre herausführen sollte. Schwerpunkt seiner Maßnahmen, waren große öffentliche Investitionen, die die Arbeitslosigkeit drastisch reduzierten, Sozialprogramme zur Hebung der Kaufkraft und Regulierung der Finanzmärkte, von denen die Krise ausgegangen war.

Ähnliches was den Namen New Deal verdient ist von der Regierung in der neuen Zusammensetzung bisher nicht zu hören. Unter den Schwerpunkten, die nach dem Ministerrat am vergangenen Dienstag Kern und Mitterlehner benannten, kommt etwa Soziales nicht einmal als Begriff vor.

Was wir brauchen ist ein New Deal, also ein neuer Umgang mit den sozialen Nöten der Menschen. Und zwar rasch und konsequent. Alles andere ist die Fortsetzung des Bisherigen, vielleicht etwas mehr vom gleichen.

Dazu bieten sich folgende Maßnahmen an, die bis zum Ende der Legislaturperiode verwirklichbar sind:


1. Die Finanzierung eines Wohnbauprogramm für 100.000 Wohnungen im kommunalen Wohnbau, die für die unteren Einkommensschichten leistbar sind. Parallel dazu die Festlegung von Mietzinsobergrenzen auf dem Niveau von 2010. Festlegung eines Kontingents im sozialen Wohnbau, bei dem nach dem Vorbild der Stadt Graz Miete und Betriebskosten nicht mehr als 30% des Familieneinkommens betragen darf und Abschaffung der Maklergebühren und Vertragsgebühren für Mieter.

2. Vereinheitlichung der Mindestsicherung auf dem Wiener Niveau und 14 malige Auszahlung für alle.

3. Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70% des letzten Nettogehalts.

4. Nachziehen der Ausgleichszulage um den Betrag der vollen Negativsteuer für PensionistInnen.

5. Schritte in Richtung 30 Stundenwoche bei vollem Lohn- und Personalausgleich

6. Umwandlung der unproduktiven geplanten Bundesheermilliarde in eine produktive Bildungsmilliarde.

7. Es ist irrational bei insgesamt sinkender Kriminalität die Polizei aufzustocken. Daher Umwandlung der dafür vorgesehenen Mittel für Integrationsmaßnahmen.

8. Schaffung eines Straftatbestandes für Unternehmer, die versuchen, die Verwirklichung des Rechts auf die Bildung von Betriebsratskörperschaften zu verhindern.

9. Schritte in Richtung der Einführung einer wertschöpfungsbezogenen Einhebung der Dienstgeberabgaben in die Sozialversicherung.

10. Wiederherstellung der Vermögen- und Erbschaftssteuer für Millionäre, wie sie vor ihrer Abschaffung bestanden.

Ein solches 10 Punkteprogramm wäre das wirksamste Antikrisenmittel und könnte die soziale Lage hunderttausender Menschen nachhaltig verbessern.

Michael Graber ist Volkswirt und Wirtschaftssprecher der KPÖ