Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TISA startet
- Sonntag, 22. Januar 2017 @ 18:20
Auf zur Gemeinde! Vom 23.-30.1.2017 kann nun das Volksbegehren gegen TTIP, CETA & TISA während der Eintragungswoche in den Eintragungslokalen bei Gemeindeämtern bzw. Magistraten unterzeichnet werden. Das Volksbegehren kann von allen Personen die am 23.1.2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen unterschrieben werden. Zur Unterzeichnung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) vorzuweisen. Wer bereits 2016 für die Einleitung des Volksbegehrens für das Volksbegehren unterschrieben hat, braucht nicht nochmals zu unterschreiben.
Das von niederösterreichischen SPÖ-Bürgermeistern initiierte Volksbegehren konnte 2016 in kurzer Zeit mit über 44.000 Unterstützer_innen die Hürde von 8.401 notwendigen Unterstützungserklärungen für die Einleitung weit überspringen. Mit dem Volksbegehren wird ein Bundesverfassungsgesetz gefordert, das österreichischen Organen untersagt, diese Freihandelsabkommen zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen. In der Begründung für das Volksbegehren werden die intransparente Verhandlungsführung und das Unterlaufen von sozialen und ökologischen Regulierungen argumentiert.
Auch wenn das Freihandelsabkommen CETA (EU-Kanada) in vorläufige Anwendung geht und das Freihandelsabkommen TTIP (EU-USA) de facto ausgesetzt ist, der Drang von Banken und Konzernen zur Durchsetzung des neoliberalen Freihandelsdogmas wird nicht nachlassen. CETA wurde zwar bereits am 27.10.2016 unterzeichnet, die Ratifizierung kann jedoch noch verhindert werden.
Maßgeblich dafür, ob CETA noch verhindert werden kann, wird nicht zuletzt sein, wie stark das Volksbegehren unterstützt wird um Druck auf Regierung und Parlament zu erzeugen. Erfreulich dabei ist, dass sich der ÖGB auch nach dem grandiosen Umfaller von Bundeskanzler und SPÖ-Chef Kern im Herbst 2016 weiterhin klar gegen solche Freihandelsabkommen stellt.
Die Abkommen CETA und TTIP schaffen eine eigene Parallelgerichtsbarkeit für Banken und Konzerne und beschneiden die demokratische Entscheidung über soziale und ökologische Standards. Regulierungen gelten generell als Handelshemmnisse. Wird Demokratie ernst genommen, muss aber die Bevölkerung in letzter Konsequenz über die Verträge des neoliberalen Freihandelsregimes entscheiden können. Die Verteidigung demokratischen Rechte gegen die Interessen von Finanz- und Industriekonzernen geht uns daher alle an.
Infos: www.volksbegehren.jetzt
Josef Stingl, Bundesvorsitzender des GLB und Mitglied im Bundesvorstand des ÖGB
Das von niederösterreichischen SPÖ-Bürgermeistern initiierte Volksbegehren konnte 2016 in kurzer Zeit mit über 44.000 Unterstützer_innen die Hürde von 8.401 notwendigen Unterstützungserklärungen für die Einleitung weit überspringen. Mit dem Volksbegehren wird ein Bundesverfassungsgesetz gefordert, das österreichischen Organen untersagt, diese Freihandelsabkommen zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen. In der Begründung für das Volksbegehren werden die intransparente Verhandlungsführung und das Unterlaufen von sozialen und ökologischen Regulierungen argumentiert.
Auch wenn das Freihandelsabkommen CETA (EU-Kanada) in vorläufige Anwendung geht und das Freihandelsabkommen TTIP (EU-USA) de facto ausgesetzt ist, der Drang von Banken und Konzernen zur Durchsetzung des neoliberalen Freihandelsdogmas wird nicht nachlassen. CETA wurde zwar bereits am 27.10.2016 unterzeichnet, die Ratifizierung kann jedoch noch verhindert werden.
Maßgeblich dafür, ob CETA noch verhindert werden kann, wird nicht zuletzt sein, wie stark das Volksbegehren unterstützt wird um Druck auf Regierung und Parlament zu erzeugen. Erfreulich dabei ist, dass sich der ÖGB auch nach dem grandiosen Umfaller von Bundeskanzler und SPÖ-Chef Kern im Herbst 2016 weiterhin klar gegen solche Freihandelsabkommen stellt.
Die Abkommen CETA und TTIP schaffen eine eigene Parallelgerichtsbarkeit für Banken und Konzerne und beschneiden die demokratische Entscheidung über soziale und ökologische Standards. Regulierungen gelten generell als Handelshemmnisse. Wird Demokratie ernst genommen, muss aber die Bevölkerung in letzter Konsequenz über die Verträge des neoliberalen Freihandelsregimes entscheiden können. Die Verteidigung demokratischen Rechte gegen die Interessen von Finanz- und Industriekonzernen geht uns daher alle an.
Infos: www.volksbegehren.jetzt
Josef Stingl, Bundesvorsitzender des GLB und Mitglied im Bundesvorstand des ÖGB