Verstoß gegen Menschenrechte
- Montag, 3. Februar 2014 @ 12:31
Gastkommentar von Gerhard Zückert zur Novelle des steirischen Behindertengesetzes
Menschen mit Behinderung werden am Arbeitsmarkt diskriminiert. Ihre Arbeitslosigkeit ist überdurchschnittlich hoch und steigt überdurchschnittlich rasch an. Die Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes (BHG) würde diese Situation weiter verschärfen. Sie verstößt somit klar gegen die vom Grundgedanken der Antidiskriminierung getragene UN-Behindertenrechtskonvention. Sie darf daher nicht beschlossen werden!
Die Steiermark ist seit nunmehr drei Jahren das Exerzierfeld einer neoliberalen Kürzungspolitik, wie es sie im Österreich der letzten Jahrzehnte in dieser Brutalität noch nicht gegeben hat. Im Brennpunkt dieser Kahlschlagpolitik steht immer wieder die Behindertenhilfe: Die drastischen Einschnitte des Jahres 2011 kosteten 1.050 Beschäftigten ihren Job und schmälerten die Chancen von Menschen mit Behinderung auf volle Teilhabe an der Gesellschaft empfindlich. Der Grazer Menschenrechtsbeirat konstatierte die Verletzung von gleich acht Paragraphen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Rückwirkende Verordnungen
Geht es nach SP-Soziallandesrat Schrittwieser, folgt nun die nächste Etappe der Demontage des vor 2011 vorbildlichen BHG. Sollte sein Entwurf durchgehen, wird sich die Situation von Menschen mit Behinderung zum zweiten Mal innerhalb von nur drei Jahren gravierend verschlechtern. So wird der Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen nach dem BHG deutlich eingeschränkt: Nur wenn ein Mensch mit Behinderung keinerlei – und seien es auch nur rein theoretische - Chancen auf Hilfe von anderen Stellen hat, soll künftig das Land zuständig sein.
Mit kaum überbietbarem Zynismus wird in den Erläuterungen zur Novelle festgehalten, dass von Menschen mit Behinderung nicht verlangt werde, Spenden zu sammeln, bevor sie sich ans Land wenden dürfen! Ein massiver Anschlag auf die Rechtssicherheit ist die im Entwurf verankerte Ermächtigung, auch rückwirkend Verordnungen zum BHG zu erlassen.
Acht Millionen Kürzungen
Das zentrale Anliegen der Gesetzesnovelle sind drastische Budgetkürzungen bei der beruflichen Integration. Es sind jene Unterstützungs- und Fördermaßnahmen, die Menschen mit Behinderung einen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen sollen. Konkret will sich das Land aus der Verantwortung für arbeitsfähige Menschen mit Behinderung komplett zurückziehen - die Maßnahmen zur Förderung dieser Personengruppe werden ersatzlos gestrichen.
Laut Rechtsansicht des Landes seien für arbeitsfähige Menschen mit Behinderung AMS und Bundessozialamt zuständig. So sollen 800 bis 900 Betroffenen auf entsprechende Unterstützungsleistungen dieser Bundesinstitutionen verwiesen werden. Die gibt es aber in dieser Form noch nicht. Es wird sie auch nicht geben, es sei denn der Bund ist bereit, sein Budget dafür im Ausmaß der vom Land vorgenommenen Kürzungen zu erhöhen. Und dazu besteht keinerlei Bereitschaft, wie AMS und Sozialministerium in ihren Stellungnahmen zum Entwurf dezidiert feststellen. Landesrat Schrittwieser trägt also einen Budget- und Kompetenzstreit mit dem Bund auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung aus. Auf ihre Kosten will er sein Budget um acht Millionen Euro kürzen.
Rechnungshof warnt vor Streichungen
Besonders dreist ist dabei seine Begründung für die Gesetzesnovelle mit angeblichen Empfehlungen des Rechnungshofes: Dieser kritisiert in seinem Bericht zwar die komplexe Aufgabenverflechtung von Landes- und Bundesinstitutionen. Er mahnt bessere Kooperation ein, warnt aber gleichzeitig ausdrücklich vor einer Streichung von Fördermaßnahmen des Landes!
Widerstand formiert sich
Der Widerstand formiert sich bereits: Am 14. Februar gibt es als Auftakt eine „Warnwache„ der Plattform 25. Seit 2011 demonstriert sie immer wieder gegen die Kürzungspolitik - unterstützt vom GLB. Kleinere Abwehrerfolge konnten erzielt werden. Und weitere Protestaktionen werden folgen, sollte Schrittwieser nicht einlenken.
Gerhard Zückert ist Sprecher der Plattform 25 in der Steiermark und Betriebsrat bei alphanova
Menschen mit Behinderung werden am Arbeitsmarkt diskriminiert. Ihre Arbeitslosigkeit ist überdurchschnittlich hoch und steigt überdurchschnittlich rasch an. Die Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes (BHG) würde diese Situation weiter verschärfen. Sie verstößt somit klar gegen die vom Grundgedanken der Antidiskriminierung getragene UN-Behindertenrechtskonvention. Sie darf daher nicht beschlossen werden!
Die Steiermark ist seit nunmehr drei Jahren das Exerzierfeld einer neoliberalen Kürzungspolitik, wie es sie im Österreich der letzten Jahrzehnte in dieser Brutalität noch nicht gegeben hat. Im Brennpunkt dieser Kahlschlagpolitik steht immer wieder die Behindertenhilfe: Die drastischen Einschnitte des Jahres 2011 kosteten 1.050 Beschäftigten ihren Job und schmälerten die Chancen von Menschen mit Behinderung auf volle Teilhabe an der Gesellschaft empfindlich. Der Grazer Menschenrechtsbeirat konstatierte die Verletzung von gleich acht Paragraphen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Rückwirkende Verordnungen
Geht es nach SP-Soziallandesrat Schrittwieser, folgt nun die nächste Etappe der Demontage des vor 2011 vorbildlichen BHG. Sollte sein Entwurf durchgehen, wird sich die Situation von Menschen mit Behinderung zum zweiten Mal innerhalb von nur drei Jahren gravierend verschlechtern. So wird der Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen nach dem BHG deutlich eingeschränkt: Nur wenn ein Mensch mit Behinderung keinerlei – und seien es auch nur rein theoretische - Chancen auf Hilfe von anderen Stellen hat, soll künftig das Land zuständig sein.
Mit kaum überbietbarem Zynismus wird in den Erläuterungen zur Novelle festgehalten, dass von Menschen mit Behinderung nicht verlangt werde, Spenden zu sammeln, bevor sie sich ans Land wenden dürfen! Ein massiver Anschlag auf die Rechtssicherheit ist die im Entwurf verankerte Ermächtigung, auch rückwirkend Verordnungen zum BHG zu erlassen.
Acht Millionen Kürzungen
Das zentrale Anliegen der Gesetzesnovelle sind drastische Budgetkürzungen bei der beruflichen Integration. Es sind jene Unterstützungs- und Fördermaßnahmen, die Menschen mit Behinderung einen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen sollen. Konkret will sich das Land aus der Verantwortung für arbeitsfähige Menschen mit Behinderung komplett zurückziehen - die Maßnahmen zur Förderung dieser Personengruppe werden ersatzlos gestrichen.
Laut Rechtsansicht des Landes seien für arbeitsfähige Menschen mit Behinderung AMS und Bundessozialamt zuständig. So sollen 800 bis 900 Betroffenen auf entsprechende Unterstützungsleistungen dieser Bundesinstitutionen verwiesen werden. Die gibt es aber in dieser Form noch nicht. Es wird sie auch nicht geben, es sei denn der Bund ist bereit, sein Budget dafür im Ausmaß der vom Land vorgenommenen Kürzungen zu erhöhen. Und dazu besteht keinerlei Bereitschaft, wie AMS und Sozialministerium in ihren Stellungnahmen zum Entwurf dezidiert feststellen. Landesrat Schrittwieser trägt also einen Budget- und Kompetenzstreit mit dem Bund auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung aus. Auf ihre Kosten will er sein Budget um acht Millionen Euro kürzen.
Rechnungshof warnt vor Streichungen
Besonders dreist ist dabei seine Begründung für die Gesetzesnovelle mit angeblichen Empfehlungen des Rechnungshofes: Dieser kritisiert in seinem Bericht zwar die komplexe Aufgabenverflechtung von Landes- und Bundesinstitutionen. Er mahnt bessere Kooperation ein, warnt aber gleichzeitig ausdrücklich vor einer Streichung von Fördermaßnahmen des Landes!
Widerstand formiert sich
Der Widerstand formiert sich bereits: Am 14. Februar gibt es als Auftakt eine „Warnwache„ der Plattform 25. Seit 2011 demonstriert sie immer wieder gegen die Kürzungspolitik - unterstützt vom GLB. Kleinere Abwehrerfolge konnten erzielt werden. Und weitere Protestaktionen werden folgen, sollte Schrittwieser nicht einlenken.
Gerhard Zückert ist Sprecher der Plattform 25 in der Steiermark und Betriebsrat bei alphanova