Verlogener Alarmismus über Pensionsfinanzierung
- Mittwoch, 24. Februar 2016 @ 10:56
Der Alarmismus von Kapital, Politik, Medien und Experten über die Finanzierbarkeit des Pensionssystems zielt auf Einschnitte auf Kosten der jetzigen sowie der künftigen Pensionist_innen sowie darauf, Pensionskassen, Banken und Versicherungen zusätzliche Profite durch private Vorsorgen zuzuschanzen, stellt Josef Stingl, Bundessprecher der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) zum Pensionsgipfel der Regierung am 29. Februar 2016 fest. Gemessen an der enormen Produktivität der Wirtschaft ist es müßig über eine angebliche Unfinanzierbarkeit der Pensionen zu lamentieren, wenn man davon ausgeht, dass die Wirtschaft den Menschen dienen soll und nicht umgekehrt. Der Schriftsteller Robert Menasse hat dazu treffend festgestellt: „Noch kein Ökonom hat schlüssig erklären können, warum am historischen Höchststand der gesellschaftlichen Produktion von Reichtum etwas nicht mehr finanzierbar sein soll, was dreißig Jahre vorher auf einem niedrigeren Stand der Produktivität, finanzierbar war. Es ist keine Frage der Finanzierbarkeit, sondern der Verteilung.“ (OÖN, 16.2.2016)
Laut „The 2015 Ageing Report“ der EU-Kommission wird der öffentliche Pensionsaufwand trotz demografischer Veränderungen um nur 0,5 Prozent des BIP steigen. Auch ist für die Finanzierbarkeit nicht die steigende Lebenserwartung entscheidend, sondern die Erwerbsbeteiligung und die Produktivität: „Das österreichische Pensionssystem mit Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträgen und einem Bundeszuschuss ist nicht nur bewährt, sondern im Vergleich zu privaten Pensionsvorsorge auch sicher und kostengünstig“ stellt Stingl klar.
Wie die Arbeiterkammer zu Recht feststellt sind Deutschland mit der teilprivatisierten Riester-Rente und Schweden mit einem Pensionsautomatismus keine Musterländer. In Deutschland ist Altersarmut vorprogrammiert und in Schweden musste der Staat wiederholt mit Steuergutschriften eingreifen um eine Verarmung zu verhindern.
Mit der von der schwarz-blauen Regierung durchgeführten und von der SPÖ nach ihrer Wiederaufnahme der Regierungsverantwortung 2006 nicht in Frage gestellten Pensionsreform fanden in Österreich ohnehin bereits weitreichende unsoziale Einschnitte statt. Während das faktische Pensionsantrittsalter nicht zuletzt durch den Wechsel von Invaliditätspension zu Rehab steigt, stagniert der Bundeszuschuss und ist bei den ASVG-Versicherten – im Gegensatz zu Selbständigen und Bauern – weit von den seinerzeit vereinbarten Drittel entfernt.
Wesentliche Schritte zur nachhaltigen Sicherung der Pensionsfinanzierung sind daher mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen und die Arbeitsfähigkeit bis zur Pension zu erhalten: „Das bedeutet den Trend zu prekären Arbeitsverhältnissen mit geringer Bezahlung und Versicherungsleistung zurückzudrängen. An einer generellen Arbeitszeitverkürzung in Richtung 30-Stundenwoche und einem gesetzlichen Mindestlohn wird daher kein Weg vorbeiführen“ so Stingl.
Entschieden abgelehnt werden vom GLB hingegen eine Pensionsautomatik, weil dies die Preisgabe der politischen Verantwortung bedeuten würde. Ebenso lehnt der GLB Vorschläge wie das Aussetzen der jährlichen Pensionserhöhung ab. Und auch für eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters gibt es angesichts des Nachholbedarfs von Frauen bei Einkommen und Pensionen keine Notwendigkeit.
Notwendig ist hingegen, die Finanzierung auf Wertschöpfungsbasis umzustellen, indem die Dienstgeberbeiträge nicht nach der reinen Lohnsumme, sondern nach der gesamten Wertschöpfung bemessen werden um der enormen Rationalisierung Rechnung zu tragen. Ein effektives Bonus-Malus-System, wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist, kann dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen älterer Beschäftigter zu verbessern und zu garantieren gesund statt aus dem Krankenstand in Pension zu gehen.
Laut „The 2015 Ageing Report“ der EU-Kommission wird der öffentliche Pensionsaufwand trotz demografischer Veränderungen um nur 0,5 Prozent des BIP steigen. Auch ist für die Finanzierbarkeit nicht die steigende Lebenserwartung entscheidend, sondern die Erwerbsbeteiligung und die Produktivität: „Das österreichische Pensionssystem mit Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträgen und einem Bundeszuschuss ist nicht nur bewährt, sondern im Vergleich zu privaten Pensionsvorsorge auch sicher und kostengünstig“ stellt Stingl klar.
Wie die Arbeiterkammer zu Recht feststellt sind Deutschland mit der teilprivatisierten Riester-Rente und Schweden mit einem Pensionsautomatismus keine Musterländer. In Deutschland ist Altersarmut vorprogrammiert und in Schweden musste der Staat wiederholt mit Steuergutschriften eingreifen um eine Verarmung zu verhindern.
Mit der von der schwarz-blauen Regierung durchgeführten und von der SPÖ nach ihrer Wiederaufnahme der Regierungsverantwortung 2006 nicht in Frage gestellten Pensionsreform fanden in Österreich ohnehin bereits weitreichende unsoziale Einschnitte statt. Während das faktische Pensionsantrittsalter nicht zuletzt durch den Wechsel von Invaliditätspension zu Rehab steigt, stagniert der Bundeszuschuss und ist bei den ASVG-Versicherten – im Gegensatz zu Selbständigen und Bauern – weit von den seinerzeit vereinbarten Drittel entfernt.
Wesentliche Schritte zur nachhaltigen Sicherung der Pensionsfinanzierung sind daher mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen und die Arbeitsfähigkeit bis zur Pension zu erhalten: „Das bedeutet den Trend zu prekären Arbeitsverhältnissen mit geringer Bezahlung und Versicherungsleistung zurückzudrängen. An einer generellen Arbeitszeitverkürzung in Richtung 30-Stundenwoche und einem gesetzlichen Mindestlohn wird daher kein Weg vorbeiführen“ so Stingl.
Entschieden abgelehnt werden vom GLB hingegen eine Pensionsautomatik, weil dies die Preisgabe der politischen Verantwortung bedeuten würde. Ebenso lehnt der GLB Vorschläge wie das Aussetzen der jährlichen Pensionserhöhung ab. Und auch für eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters gibt es angesichts des Nachholbedarfs von Frauen bei Einkommen und Pensionen keine Notwendigkeit.
Notwendig ist hingegen, die Finanzierung auf Wertschöpfungsbasis umzustellen, indem die Dienstgeberbeiträge nicht nach der reinen Lohnsumme, sondern nach der gesamten Wertschöpfung bemessen werden um der enormen Rationalisierung Rechnung zu tragen. Ein effektives Bonus-Malus-System, wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist, kann dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen älterer Beschäftigter zu verbessern und zu garantieren gesund statt aus dem Krankenstand in Pension zu gehen.