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UNO kritisiert AMS-Sanktionen, niedrige Mindestsicherung und fehlende Mitbestimmung der Betroffenen

  • Dienstag, 10. Dezember 2013 @ 08:19
Aktionen Massive Kritik an der mangelhaften Umsetzung der sozialen Menschenrechte äußerte das UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bei seiner bereits 4. Staatenprüfung, die alle 8 Jahre von der UNO in Genf durchgeführt wird. Erstmals wurden auch die Existenz gefährdenden Bezugssperren beim AMS kritisiert, die nach den Verschärfungen durch die AlVG-Novellen 2004 und 2007 das Menschenrecht auf FREI GEWÄHLTE ARBEIT verletzen.
Die UNO kritisiert auch die Bedingungen unter denen Bezugssperren verhängt werden (Verhängung auf reinen Verdacht hin, kein faires Verfahren, keine Rechtshilfe für Betroffene) und drängt daher darauf, dass durch Bezugssperren nicht das Recht auf frei gewählte Arbeit verletzt wird, also dass durch die permanente Sanktionsdrohung niemand in Arbeit gezwungen werde, die er/sie nicht selbst ausgesucht hat. Die UNO drängt auch darauf, dass es einen regulären und offenen Dialog des AMS mit den betroffenen Arbeitslosen gibt.

Die UNO kritisiert die hohe Anzahl der Langzeitarbeitslosen und dass die Jugendarbeitslosigkeit trotz Ausbildungs- und Arbeitsprogramme (Lehrwerkstätten, Produktionsschulen) um 60% höher als der Durchschnitt ist und dass die Regierung den Arbeit suchenden Jugendlichen zu wenig Alternativen anbietet. Ebenfalls kritisiert die UNO dass Asylwerbern nach wie vor der Zugang zu Erwerbsarbeit verwehrt wird und dass jene Asylwerber, die keine Arbeit finden, nicht einmal die Mindestsicherung beziehen können.

Bei der Mindestsicherung kritisiert die UNO, dass diese (bei weitem) nicht die realen Lebenskosten deckt und dass die Republik Österreich auch nicht garantiert, dass alle die Mindestsicherung brauchen, diese auch in einer „konsistenten und effizienten Weise“ auch erhalten. Österreich solle also den allgemeinen Empfehlungen der UNO folgend das Recht auf soziale Sicherheit gewährleistet. Also auch hier kritisiert die UNO (indirekt) das von Sozialminister Hundstorfer eingeführte Existenz gefährdende Sanktionenregime.

Regierung und Justiz missachten soziale Menschenrechte auch prinzipiell
Wie die Aktiven Arbeitslosen als Teil der von der FIAN organisierten Delegation der Plattform „WSK-Rechte“ feststellen konnte, ist die UNO vor allem darüber erbost, dass an der grundlegenden Missachtung der Menschenrechte durch die österreichische Regierung und Justiz nichts verändert hat.

Die UNO fordert daher zum wiederholten Male, dass die sozialen Menschenrechte in die Verfassung aufgenommen und dass Österreich Zusatzprotokoll zum WSK-Pakt ratifiziert, damit soziale Menschenrechte endlich einklagbar werden und auch der/die einzelne EinwohnerIn bei der UNO Beschwerden machen kann. Die UNO kritisiert insbesondere dass in die Rechtsprechung der Gerichte die sozialen Menschenrechte immer noch kaum angewandt werden und immer noch nicht RichterInnen über soziale Menschenrechte geschult werden. Auch die Volksanwaltschaft habe immer noch zu wenig Kompetenzen und sei nicht wirklich unabhängig.

Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ sieht hier vor allem den Verwaltungsgerichtshof gefordert, der nicht einmal dann, wenn einem Juristen das AMS offenbar als Schikane eine Stelle als Putzkraft zuweist und den Bezug sperrt (VwGH GZ 97/08/0572), das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit in Erwägung zieht und auch sonst jede Kleinigkeit als „Vereitelung“ wertet. Auch raubt er Langzeitarbeitslosen die Rechte und die Menschenwürde, wenn er ohne jeden empirischen Beleg behauptet, es sei notorisch und daher nicht näher zu begründen, dass Langzeitarbeitslose ein Kommunikations- und Einordnungsdefizit hätten, womit JEDE Zwangsmaßnahme an sich gerechtfertigt sei (z.B. VwGH GZ 2008/08/0273).

Österreichs Auftritt in Genf: Eine Blamage für die Regierungsdelegation
Die Regierung glänzte beim Staatenhearing Österreichs durch Abwesenheit und ließ sich durch eine umfangreiche und hochrangige BeamtInnendelegation vertreten. Diese mussten nicht nur zahlreiche kritische Fragen über sich ergehen lassen, sondern machten noch schlechte Figur, in dem sie sich nicht nur als uninformiert, sondern auch als ausgesprochen arrogant zeigte. Bei der Frage nach den Bezugssperren beim AMS konnte die Vertreterin des Sozialministerium keine konkreten Informationen liefern und behauptete lediglich pauschal, diese seien nur das allerletzte Mittel und würden nach ganz genauen und strengen Kriterien, die durch die Rechtsprechung vorgegeben seien, verhängt.

Auf die Rüge, dass die Zivilgesellschaft nicht in die Erstellung des Regierungsberichts eingebunden worden sei und keine Unterstützung dazu erhält, konterten die BeamtInnen recht schnoddrig, diese hätte doch eh die Möglichkeit, eigene Schattenberichte zu erstellen. Aktuelle Zahlen über die Armut in Österreich mussten die BeamtInnen erst in der Mittagspause beim Sozialministerium erfragen und die Frage nach der Abschaffung der befristeten Invaliditätspension ließen sie erst recht unbeantwortet.

Recht peinlich wirkte auch der Umstand, dass die RegierungsvertreterInnen sogar eigene ÜbersetzerInnen mitbringen mussten, weil einige RegierungsvertreterInnen – vor allem das Innenministerium – sich außerstande oder nicht Willens zeigten in einer der UNO Amtssprachen, also in Englisch – vorzutragen.

Sozialminister Hundstorfer ein Menschenrechtsverletzer ersten Grades
Sozialminister Hundstorfer ist für die Vollendung des neoliberalen Aktivierungs- und Arbeitszwangsregime durch verschärftes Sanktionenregime durch die Mindestsicherung und Abschaffung der befristeten Invaliditätspension plus Einführung der menschenrechtswidrigen Zwangsrehabilitation verantwortlich. Im schlimmsten Falle sind diese Zwangsbehandlungen z.B. bei psychiatrischen Erkrankungen durch Zwangsmedikation im Sinne der UN-Konvention gegen Folter sogar als Folter zu bezeichnen. Rudolf Hundstorfer muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen unter den bisherigen Sozialministern der Zweiten Republik der größte Menschenrechtsverletzer zu sein. Menschenrechtlichen Argumentationen gegenüber zeigte er sich ja bislang völlig unzugänglich.

Aktive Arbeitslose starten Online-Petition zur Umsetzung soziale Menschenrechte in Österreich

Aufgrund der zahlreichen Verletzungen der sozialen Menschenrecht und wegen der grundlegenden ablehnenden Haltung der Regierung gegenüber sozialen Menschenrechten starten die Aktiven Arbeitslosen Österreich eine Online-Petition, in der entsprechende Forderungen an die Regierungsverhandler gestellt werden. Soziale Menschenrechte kommen den Menschen aufgrund ihres Mensch Seins zu, und nicht nur dann, wenn diese sich gegenüber den Behörden als „(arbeits)willig“ und untertan zeigen. Ob wenigstens die Oppositionsparteien bereit sind, sich für die sozialen Menschenrechte einzusetzen werden die Aktiven Arbeitslosen jedenfalls auch noch genau überprüfen.

Online Petition: https://secure.avaaz.org/de/petition/...wann/edit/

Quelle und Infos: www.aktive-arbeitslose.at