Über den Tisch gezogen
- Dienstag, 14. April 2015 @ 11:57
Leo Furtlehner zum Thema Pensionssicherungsbeitrag
Seit 1996 zahlen Pensionist_innen des öffentlichen Dienstes sowie von Post und ÖBB einen Pensionssicherungsbeitrag, das gilt auch für Hinterbliebenen- und Waisenpensionen. Bis dahin erfolgte die Erhöhung der Pensionen im öffentlichen Dienst analog den Gehaltserhöhungen für aktiv Bedienstete. Weil durch diese Automatik die Pensionserhöhungen oft höher ausfielen als jene der ASVG-Pensionen wurde als „Ausgleich“ dieser Sonderbeitrag eingeführt.
Mittlerweile werden jedoch die Pensionen einheitlich für alle nach einer eigenen an die Teuerung angelehnte Formel per Regierungsbeschluss erhöht. Unter dem Strich bleibt daher den Betroffenen durch den Abzug dieses Beitrages netto weniger als ASVG-Pensionist_innen in derselben Pensionshöhe. Somit ist zwar die Berechtigung für den Pensionssicherungsbeitrag längst weggefallen, der Sonderbeitrag allerdings geblieben. Er beträgt für Bundesbeamt_innen im Ruhestand von 3,1 Prozent und in Ausnahmefällen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz 2014 bis zu 25 Prozent.
Analog der Regelung für den öffentlichen Dienst wurde 1996 von der damaligen rotschwarzen Regierung auch für pensionierte ÖBB-Bedienstete ein Pensionssicherungsbeitrag von 0,5 Prozent vereinbart und als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet. Als Hauptargument wurde angeführt, dass durch diese Maßnahme die Pensionist_innen bei den Gehalts- und Lohnverhandlungen mit den „Aktiven“ mitgehen.
Im Jänner 2000 wurden jedoch die ÖBB-Pensionist_innen von den aktiven ÖBB-Bediensteten abgekoppelt und die Pensionen werden seither nur mehr nach dem ASVG netto angepasst. Aber der auferlegte Pensionssicherungsbeitrag wuchs bis 2003 auf stolze 5,8 Prozent und soll seither bis 2020 auf 3,5 Prozent sinken.
Verschärfend bei der ÖBB ist, dass auch alle definitiv gestellten aktiven ÖBB-Beschäftigten einen Pensionssicherungsbeitrag in Höhe von 4,8 Prozent zahlen müssen. Laut der Gewerkschaft vida führen die Betroffenen pro Kopf und Monat im Schnitt 115 Euro für die Sicherung ihrer Pensionen ab und leisten zusammen mit den ÖBB-Pensionist_innen jährlich fast 128 Millionen Euro an Sicherungsbeiträgen. Dazu kommen weitere mehr als sechs Millionen Euro, die Eisenbahnerwitwen und -waisen entrichten.
Im Regierungsabkommen für die Periode 2008-2013 war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Pensionssicherungsbeitrag vorgesehen. Geschehen ist freilich nichts. Im aktuellen Regierungsprogramm 2013-2018 kommt hingegen das Stichwort Pensionssicherungsbeitrag gar nicht mehr vor, weil sich offenbar die FSG-Spitzengewerkschafter Katzian & Co. bei ihrer Zustimmung zum Koalitionsabkommen über den Tisch ziehen ließen.
Der GLB hat wiederholt die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages gefordert. So etwa mit einem Antrag des Wiener GLB-Arbeiterkammerrates Robert Hobek, der 2010 von der Vollversammlung zugewiesen wurde. Die Abschaffung forderten beim 16. Bundestag der GÖD-Pensionist_innen im Mai 2011 auch die Pensionist_innenpräsidenten Karl Blecha (SPÖ) und Andreas Khol (ÖVP).
Leo Furtlehner ist verantwortlicher Redakteur der „Arbeit“
Seit 1996 zahlen Pensionist_innen des öffentlichen Dienstes sowie von Post und ÖBB einen Pensionssicherungsbeitrag, das gilt auch für Hinterbliebenen- und Waisenpensionen. Bis dahin erfolgte die Erhöhung der Pensionen im öffentlichen Dienst analog den Gehaltserhöhungen für aktiv Bedienstete. Weil durch diese Automatik die Pensionserhöhungen oft höher ausfielen als jene der ASVG-Pensionen wurde als „Ausgleich“ dieser Sonderbeitrag eingeführt.
Mittlerweile werden jedoch die Pensionen einheitlich für alle nach einer eigenen an die Teuerung angelehnte Formel per Regierungsbeschluss erhöht. Unter dem Strich bleibt daher den Betroffenen durch den Abzug dieses Beitrages netto weniger als ASVG-Pensionist_innen in derselben Pensionshöhe. Somit ist zwar die Berechtigung für den Pensionssicherungsbeitrag längst weggefallen, der Sonderbeitrag allerdings geblieben. Er beträgt für Bundesbeamt_innen im Ruhestand von 3,1 Prozent und in Ausnahmefällen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz 2014 bis zu 25 Prozent.
Analog der Regelung für den öffentlichen Dienst wurde 1996 von der damaligen rotschwarzen Regierung auch für pensionierte ÖBB-Bedienstete ein Pensionssicherungsbeitrag von 0,5 Prozent vereinbart und als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet. Als Hauptargument wurde angeführt, dass durch diese Maßnahme die Pensionist_innen bei den Gehalts- und Lohnverhandlungen mit den „Aktiven“ mitgehen.
Im Jänner 2000 wurden jedoch die ÖBB-Pensionist_innen von den aktiven ÖBB-Bediensteten abgekoppelt und die Pensionen werden seither nur mehr nach dem ASVG netto angepasst. Aber der auferlegte Pensionssicherungsbeitrag wuchs bis 2003 auf stolze 5,8 Prozent und soll seither bis 2020 auf 3,5 Prozent sinken.
Verschärfend bei der ÖBB ist, dass auch alle definitiv gestellten aktiven ÖBB-Beschäftigten einen Pensionssicherungsbeitrag in Höhe von 4,8 Prozent zahlen müssen. Laut der Gewerkschaft vida führen die Betroffenen pro Kopf und Monat im Schnitt 115 Euro für die Sicherung ihrer Pensionen ab und leisten zusammen mit den ÖBB-Pensionist_innen jährlich fast 128 Millionen Euro an Sicherungsbeiträgen. Dazu kommen weitere mehr als sechs Millionen Euro, die Eisenbahnerwitwen und -waisen entrichten.
Im Regierungsabkommen für die Periode 2008-2013 war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Pensionssicherungsbeitrag vorgesehen. Geschehen ist freilich nichts. Im aktuellen Regierungsprogramm 2013-2018 kommt hingegen das Stichwort Pensionssicherungsbeitrag gar nicht mehr vor, weil sich offenbar die FSG-Spitzengewerkschafter Katzian & Co. bei ihrer Zustimmung zum Koalitionsabkommen über den Tisch ziehen ließen.
Der GLB hat wiederholt die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages gefordert. So etwa mit einem Antrag des Wiener GLB-Arbeiterkammerrates Robert Hobek, der 2010 von der Vollversammlung zugewiesen wurde. Die Abschaffung forderten beim 16. Bundestag der GÖD-Pensionist_innen im Mai 2011 auch die Pensionist_innenpräsidenten Karl Blecha (SPÖ) und Andreas Khol (ÖVP).
Leo Furtlehner ist verantwortlicher Redakteur der „Arbeit“