Systematische Abzockerei mit Überziehungsrahmen
- Mittwoch, 17. Juli 2013 @ 11:14
Maßnahmen gegen die Ausplünderung der KonsumentInnen durch horrende Überziehungszinsen für Bankkonten verlangt die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Hier besteht dringender Handlungsbedarf von Parlament und Regierung, um dieser systematischen Abzockerei zugunsten der Profite der AktionärInnen das Handwerk zu legen, so GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl. Laut Erhebung der oö Arbeiterkammer bewegen sich die Sollzinsen für Kontenüberziehung zwischen 4,5 Prozent (Volksbank Ried) und 13,25 Prozent (BAWAG-PSK), denen Habenzinsen von gerade 0,125 Prozent gegenüberstehen. Obwohl von 2008 bis 2012 der EZB-Leitzins von 4,25 auf 0,5 Prozent gesunken ist, sank laut AK-Studie der durchschnittliche Überziehungssatz der österreichischen Banken nur von zehn auf 9,125 Prozent.
Als besonders konsumentenfeindlich ist zu bewerten, dass auf den Kontoauszügen zwar der Überziehungsrahmen angegeben ist, bei manchen Banken aber nicht der dafür verlangte Zinssatz. Auch die schönfärberische Definition derart teurer Kredite als „Einkaufsrahmen“ oder „frei verfügbar“ widerspricht jeglicher Seriosität.
Auch wenn ein Überziehungsrahmen keinen Kreditersatz darstellt ist eine derartige Differenz zwischen Soll- und Habenzinsen nicht gerechtfertigt und kann nicht anders als gezielte Ausplünderung verstanden werden. Die deutsche Wochenzeitung „Die Zeit“ hat diese Praxis daher zu Recht als „reine Raffgier“ der Banken bezeichnet. Auch das Argument höherer Kosten kann nur bedingt geltend gemacht werden, da die Banken ohnehin durchwegs für jede Kontobewegung Spesen verlangen.
Nach Meinung des GLB dürften Zinsen für solche Überziehungskredite nicht höher sein als maximal für Schalterkredite verlangt werden, die derzeit zwischen 3,375 Prozent (Hypo NÖ) und 6,5 Prozent (Erste Bank) zu haben sind. Auch tritt der GLB für eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung für Bankspesen sowie die spesenfreie Führung von Lohn- und Gehaltskonten ein.
„Mit der flächendeckenden Umstellung der Lohn- und Gehaltauszahlungen über Bankkonten wurde den Banken eine gigantische Geldmasse zur Verfügung gestellt“ betont Stingl. Allein die Differenz zwischen den minimalen Habenzinsen für Guthaben auf Bankkoten und den exorbitanten Sollzinsen für Überziehungen oder Anschlusskredite schafft für die Finanzwelt eine riesige Manövriermasse für Finanztransaktionen.
Die hohen Gewinne der Banken der letzten Jahre widerlegen schließlich die Argumente der Banken. Angesichts dieser Abzocker-Praktiken der Banken hat der Begriff „Bankräuber“ eine andere Bedeutung erhalten. Offensichtlich holen sich die Banken die Verluste aus ihren in den Sand gesetzten Beteiligungen und Fehlinvestitionen nicht nur über Rettungsschirme in Milliardenhöhe aus Steuergeldern sondern zusätzlich noch schamlos von den Bankkunden durch hohe Zinsen und Spesen.
„Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen eine Gründung einer Bank?“ fragt Bertolt Brecht in der „Dreigroschenoper“ treffend: „Angesichts der Praxis solcher „Bankräuber“ muss daher die Vergesellschaftung der Banken auf die Tagesordnung gestellt werden um sie vom Zwang ihre Aktionäre mit Maximaldividenden zu bedienen zu befreien und einer gesellschaftlich nützlichen Funktion zuzuführen“, so Stingl abschließend.
Als besonders konsumentenfeindlich ist zu bewerten, dass auf den Kontoauszügen zwar der Überziehungsrahmen angegeben ist, bei manchen Banken aber nicht der dafür verlangte Zinssatz. Auch die schönfärberische Definition derart teurer Kredite als „Einkaufsrahmen“ oder „frei verfügbar“ widerspricht jeglicher Seriosität.
Auch wenn ein Überziehungsrahmen keinen Kreditersatz darstellt ist eine derartige Differenz zwischen Soll- und Habenzinsen nicht gerechtfertigt und kann nicht anders als gezielte Ausplünderung verstanden werden. Die deutsche Wochenzeitung „Die Zeit“ hat diese Praxis daher zu Recht als „reine Raffgier“ der Banken bezeichnet. Auch das Argument höherer Kosten kann nur bedingt geltend gemacht werden, da die Banken ohnehin durchwegs für jede Kontobewegung Spesen verlangen.
Nach Meinung des GLB dürften Zinsen für solche Überziehungskredite nicht höher sein als maximal für Schalterkredite verlangt werden, die derzeit zwischen 3,375 Prozent (Hypo NÖ) und 6,5 Prozent (Erste Bank) zu haben sind. Auch tritt der GLB für eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung für Bankspesen sowie die spesenfreie Führung von Lohn- und Gehaltskonten ein.
„Mit der flächendeckenden Umstellung der Lohn- und Gehaltauszahlungen über Bankkonten wurde den Banken eine gigantische Geldmasse zur Verfügung gestellt“ betont Stingl. Allein die Differenz zwischen den minimalen Habenzinsen für Guthaben auf Bankkoten und den exorbitanten Sollzinsen für Überziehungen oder Anschlusskredite schafft für die Finanzwelt eine riesige Manövriermasse für Finanztransaktionen.
Die hohen Gewinne der Banken der letzten Jahre widerlegen schließlich die Argumente der Banken. Angesichts dieser Abzocker-Praktiken der Banken hat der Begriff „Bankräuber“ eine andere Bedeutung erhalten. Offensichtlich holen sich die Banken die Verluste aus ihren in den Sand gesetzten Beteiligungen und Fehlinvestitionen nicht nur über Rettungsschirme in Milliardenhöhe aus Steuergeldern sondern zusätzlich noch schamlos von den Bankkunden durch hohe Zinsen und Spesen.
„Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen eine Gründung einer Bank?“ fragt Bertolt Brecht in der „Dreigroschenoper“ treffend: „Angesichts der Praxis solcher „Bankräuber“ muss daher die Vergesellschaftung der Banken auf die Tagesordnung gestellt werden um sie vom Zwang ihre Aktionäre mit Maximaldividenden zu bedienen zu befreien und einer gesellschaftlich nützlichen Funktion zuzuführen“, so Stingl abschließend.