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Supervision in Anspruch nehmen und einfordern

  • Donnerstag, 19. November 2015 @ 16:36
Meinung Mark Staskiewicz zum Thema Supervision

Eigentlich sollte jeder Mensch, der in einem Gesundheits- und Sozialbetreuungsberuf in der arbeitet Supervision kennen und nutzen. In allen Arbeitsbereichen macht Supervision Sinn. Ich erlebe allerdings einen sehr unterschiedlichen Umgang mit dem Thema. In manchen Kindergärten gibt es gar kein Budget dafür. Bei einigen Sozialträgern gibt es ein zu geringes Budget hierfür. Fakt ist, dass Supervision im objektiven Interesse jedes Beschäftigten ist und deshalb wäre es durchaus sinnvoll Supervision in Anspruch zu nehmen bzw. sein Recht auf Supervision einzufordern!

Gibt es einen Anspruch auf Supervision? In manchen Bereichen ist durchaus ein Anspruch gegeben. Z.B. in der Leistungsverordnung des Landes Steiermark (LEVO), jedoch ist dieser Anspruch schwammig formuliert, da unklar ist was „nach Erfordernis“ oder „regelmäßig“ konkret bedeutet. Wird keine Supervision in solchen Tätigkeitsfeldern angeboten, gäbe es eine Möglichkeit sie einzufordern. Eine Forderung muss sein, den Anspruch konkret festzulegen.

Was hat der Beschäftigte von einer Supervision? Supervision ist ein Prozess. Sich mit seiner Arbeit professionell auseinander zu setzen, Abläufe, Kommunikationswege, Regelungen neu zu betrachten und ggf. zu optimieren, dient der Arbeitszufriedenheit und der eigenen Gesundheit.

Auf meiner Homepage heißt es: „Supervision ist somit eine personenzentrierte, lösungs- und ressourcenorientierte sowie empowernde Beratungsform […]. In so einem gemeinschaftlichen Prozess zwischen SupervisorIn und Supervisand werden Arbeitszusammenhänge beleuchtet, Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und es kommt zu einer Rekonstruktion der bisherigen Praxis sowie der Interaktionsprozesse. […] Bei der Supervision handelt es sich somit um ein Weiterbildungs-, Beratungs- und Reflexionsverfahren. Sie ist eine professionelle Anleitung zur Selbstreflexion.

In einer Supervision muss es nicht immer um ein „Problem“ bzw. eine „Lösung“ gehen, auch die Auseinandersetzung mit dem Alltag ist ein wichtiges Betrachtungsfeld. Supervision ist heute ein wichtiger Bestandteil der professionellen Arbeit, aufgrund der zunehmenden Anforderungen. Gerade in einer Zeit, in der sich die Herausforderungen in Wirtschaft, Verwaltung und sozialen Dienstleistungen annähern, ist Superrevision eine zunehmend wichtige Beratungsform. Sich in einen Supervisionsprozess zu begeben, ist kein Zeichen von „Schwäche“, sondern von Professionalität!“ [Quelle: www.we-progress.at].

Was sind mögliche Ziele der Supervision: Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern, Herausfinden und Nutzen von Ressourcen und Potenzialen, Teamentwicklung, Förderung der Reflexion, Schaffung von Gemeinschaftsgefühl, Aufarbeiten von Ereignissen, Steigerung des eigenen Wohlbefindens etc.

Derzeit gibt es gewaltige Veränderungsprozesse in sozialen, Tätigkeiten und Schulen. Das Thema Inklusion, Sozialraumorientierung, Novellierung des Gesundheits-Krankengesetzes führt zu Umstrukturierungen und Veränderungen der Arbeit. Die Beschäftigten brauchen hier eine gute Prozessbegleitung die supervisorisch unterstützt gehört.

Mit Leitung in der Supervision? Ich empfehle dies eindeutig, da sonst nicht alle Themen bearbeitet werden können. Supervision ohne alle Teammitglieder? Es ist gut wenn alle dabei sind, durch Urlaub und Krankheit ist dies nicht immer möglich, auch dann ist Supervision aber durchführbar.

Ist Supervision auf der Seite von Leitung oder Beschäftigten? Supervision wird in der Regel von der Leitung beauftragt. D.h. aber nicht, dass die Supervisorin/ der Supervisor nun einfach den Auftrag hätte die Interessen des Leiters umzusetzen. Ebenso wenig ist die Supervisorin/ der Supervisor quasi ein zweiter Betriebsrat der Beschäftigten. Es geht vielmehr um die professionelle Anleitung zur Reflektion.

Betriebsräte und AK sollten das Thema aufgreifen: Gerade aufgrund falscher Vorstellungen von Supervision wird das Thema noch viel zu wenig von Betriebsräten und Arbeiterkammer angesprochen. Wenn Supervision im Interesse der Beschäftigten ist, ihnen also guttut, so ist es ganz klar der Auftrag von Betriebsräten und AK dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten die Möglichkeit bekommen. Wie auch Fortbildungen von der AK angeboten werden, wäre es gut, wenn übergangsweise auch Supervisionen von der AK für Teams bezahlt würden, die kein Budget dafür haben. Wie z.B. die oben genannten Kindergärten.

Qualität: Man sollte auch auf die Qualität achten, da die Bezeichnung „Supervision“ nicht geschützt ist. Ich empfehle Menschen aus der Liste der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching zu wählen, da diese bestimmte Qualitätsstandards einhalten müssen: http://www.oevs.or.at

Freiwillige Helfer brauchen auch Supervision: Derzeit gibt es viele Menschen die ehrenamtlich bei der Versorgung, Begleitung von Menschen die auf der Flucht sind, bzw. Asyl beantragen möchten, helfen. Auch hier sollte eine Forderung sein, entsprechende Finanzierungen aufzustellen, damit die Freiwilligen, die viel Zeit und Kraft investieren, nicht ausbrennen und alleine stehen gelassen werden.

Mark Staskiewicz ist Diplomsozialbetreuer, Leiter eines Wohnverbundes bei der Lebenshilfe-GUV, nebenberuflich im Bereich Supervision, Coaching und Prozessbegleitung Inklusion/ Sozialraumorientierung tätig und für den GLB im Arbeitskreis für Gesundheits- und Sozialberufe der steirischen AK aktiv. Mehr auf www.we-progress.at