Steuerreform darf kein Alibi für Zurückhaltung in der Lohnpolitik sein
- Donnerstag, 7. August 2014 @ 11:52
Die längst fällige Entlastung der Unselbständigen durch eine soziale Steuerreform darf kein Alibi für eine zurückhaltende Lohnpolitik der Gewerkschaften sein, meint Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Auch wenn der hohe Eingangssteuersatz von 36,5 Prozent und die „kalte Progression“ seit Jahren einen Teil der ausverhandelten Lohnzuwächse weggesteuert haben bleibt Tatsache, dass die Zuwächse bei Löhnen und Gehältern deutlich hinter dem Produktivitätswachstum zurückgeblieben sind. So stieg laut Statistik der oö Arbeiterkammer von 1994 bis 2012 die Produktivität um 23,9 Prozent, die Bruttolöhne hingegen nur um 5,2 Prozent, während die Nettolöhne in diesem Zeitraum sogar um 0,5 Prozent gesunken sind.
„Und nicht selten, wie beispielsweise beim diesjährigen KV-Abschluss für die Sozialwirtschaft, bleibt bei den Lohnabhängigen nach einem KV-Abschluss der schale Eindruck zurück, dass den Gewerkschaftsverhandler_innen das sozialpartnerschaftliche Einvernehmen mit der Unternehmerseite wichtiger war als die Mobilisierung der von den KV-Verhandlungen betroffenen Beschäftigten für ihre elementaren Interessen“ kritisiert Stingl.
Ebenso wie bei einer Lohnsteuerentlastung muss auch bei den KV-Verhandlungen ein zentrales Ziel die Stärkung der Kaufkraft und damit der Inlandsnachfrage als Impuls für einen Wirtschaftsaufschwung und mehr Beschäftigung sein. Hat sich doch das Motto von WKO-Chef Christoph Leitl „Die Gewinne von heute sind die Arbeitsplätze von morgen“ als Lug und Trug erwiesen und jede Zurückhaltung bei den Lohnverhandlungen ad absurdum geführt. Der GLB hat daher an den ÖGB bzw. die Fachgewerkschaften als Verhandlungspartner bei den Kollektivvertragsverhandlungen fünf Vorschläge für künftige Lohn- und Gehaltsverhandlungen gerichtet.
Erstens schlägt der GLB vor, künftig statt des verzerrenden Verbraucherpreisindex (VPI) den wesentlich aussagekräftigeren „kleinen Warenkorb“ als Grundlage für KV-Verhandlungen zu nehmen. Dieser wiederspiegelt nämlich die Teuerungen für Lebensmittel, Wohnen und andere Leistungen des täglichen Bedarfes wesentlich besser, was insbesondere für Bezieher_innen kleiner und mittlerer Einkommen Bedeutung hat, die dafür einen überproportionalen Anteil aufwenden müssen.
Zweitens fordert der GLB, dass bei künftigen KV-Verhandlungen das Wachstum deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden soll und erinnert dazu an die bekannte „Benya-Formel“, der zufolge die KV-Erhöhungen sowohl die Teuerung als auch das die Steigerung des BIP berücksichtigen sollte.
Drittens sollte bei KV-Verhandlungen auch eine Kompensation für die Senkung von Lohnnebenkosten, wie etwa jetzt im Regierungsprogramm für Unfallversicherung und Insolvenzentgeltsfonds beschlossen, verlangt werden. Die Senkung von Lohnnebenkosten bedeutet bekanntlich den Ausfall von Mitteln für bestimmte Leistungen für die Lohnabhängigen, während die Einsparung ausschließlich den Unternehmen zu Gute kommt.
Viertens fordert der GLB einen gesetzlichen Mindestlohn, der zum aktuellen Stand zehn Euro pro Stunde betragen und laufend der Inflation angepasst werden sollte. Trotz der anerkannt hohen Dichte von Kollektivverträgen, mit welcher Österreich weltweit führend ist, konnte der Trend zum „working poor“ nicht gestoppt werden, sodass ein solcher Mindestlohn als zusätzliches Sicherheitsnetz sinnvoll ist.
Fünftens schlägt der GLB vor, dass obligatorisch vor Beginn der KV-Verhandlungen in den Betrieben der jeweiligen Branche Betriebsversammlungen stattfinden sollen, bei welcher die Forderungen und Meinungen der Beschäftigten eingeholt wird und auch Möglichkeiten für eventuell notwendige Kampfmaßnahmen entsprechend dem Votum der ÖGB-Urabstimmung von 2001 diskutiert werden. Ebenso soll nach erfolgtem Abschluss eine Urabstimmung der Betroffenen über die Akzeptanz desselben erfolgen.
„Und nicht selten, wie beispielsweise beim diesjährigen KV-Abschluss für die Sozialwirtschaft, bleibt bei den Lohnabhängigen nach einem KV-Abschluss der schale Eindruck zurück, dass den Gewerkschaftsverhandler_innen das sozialpartnerschaftliche Einvernehmen mit der Unternehmerseite wichtiger war als die Mobilisierung der von den KV-Verhandlungen betroffenen Beschäftigten für ihre elementaren Interessen“ kritisiert Stingl.
Ebenso wie bei einer Lohnsteuerentlastung muss auch bei den KV-Verhandlungen ein zentrales Ziel die Stärkung der Kaufkraft und damit der Inlandsnachfrage als Impuls für einen Wirtschaftsaufschwung und mehr Beschäftigung sein. Hat sich doch das Motto von WKO-Chef Christoph Leitl „Die Gewinne von heute sind die Arbeitsplätze von morgen“ als Lug und Trug erwiesen und jede Zurückhaltung bei den Lohnverhandlungen ad absurdum geführt. Der GLB hat daher an den ÖGB bzw. die Fachgewerkschaften als Verhandlungspartner bei den Kollektivvertragsverhandlungen fünf Vorschläge für künftige Lohn- und Gehaltsverhandlungen gerichtet.
Erstens schlägt der GLB vor, künftig statt des verzerrenden Verbraucherpreisindex (VPI) den wesentlich aussagekräftigeren „kleinen Warenkorb“ als Grundlage für KV-Verhandlungen zu nehmen. Dieser wiederspiegelt nämlich die Teuerungen für Lebensmittel, Wohnen und andere Leistungen des täglichen Bedarfes wesentlich besser, was insbesondere für Bezieher_innen kleiner und mittlerer Einkommen Bedeutung hat, die dafür einen überproportionalen Anteil aufwenden müssen.
Zweitens fordert der GLB, dass bei künftigen KV-Verhandlungen das Wachstum deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden soll und erinnert dazu an die bekannte „Benya-Formel“, der zufolge die KV-Erhöhungen sowohl die Teuerung als auch das die Steigerung des BIP berücksichtigen sollte.
Drittens sollte bei KV-Verhandlungen auch eine Kompensation für die Senkung von Lohnnebenkosten, wie etwa jetzt im Regierungsprogramm für Unfallversicherung und Insolvenzentgeltsfonds beschlossen, verlangt werden. Die Senkung von Lohnnebenkosten bedeutet bekanntlich den Ausfall von Mitteln für bestimmte Leistungen für die Lohnabhängigen, während die Einsparung ausschließlich den Unternehmen zu Gute kommt.
Viertens fordert der GLB einen gesetzlichen Mindestlohn, der zum aktuellen Stand zehn Euro pro Stunde betragen und laufend der Inflation angepasst werden sollte. Trotz der anerkannt hohen Dichte von Kollektivverträgen, mit welcher Österreich weltweit führend ist, konnte der Trend zum „working poor“ nicht gestoppt werden, sodass ein solcher Mindestlohn als zusätzliches Sicherheitsnetz sinnvoll ist.
Fünftens schlägt der GLB vor, dass obligatorisch vor Beginn der KV-Verhandlungen in den Betrieben der jeweiligen Branche Betriebsversammlungen stattfinden sollen, bei welcher die Forderungen und Meinungen der Beschäftigten eingeholt wird und auch Möglichkeiten für eventuell notwendige Kampfmaßnahmen entsprechend dem Votum der ÖGB-Urabstimmung von 2001 diskutiert werden. Ebenso soll nach erfolgtem Abschluss eine Urabstimmung der Betroffenen über die Akzeptanz desselben erfolgen.