Steuerbetrug unterbinden, Rückstände rigoros eintreiben
- Mittwoch, 28. November 2012 @ 16:23
Die Pläne von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) zur Vereinfachung der Steuergesetze dürfen nicht zu einer weiteren steuerlichen Entlastung von Kapital und Vermögen führen, betont Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). „Durch die Abschaffung der Vermögenssteuer unter Lacina, der Senkung der Körperschaftssteuer unter Grasser und der Abschaffung der Erbschaftssteuer unter Molterer wurden Kapitalgesellschaften und Millionenvermögen schon viel zuviel entlastet“, so Stingl. Wenn Fekter von Vereinfachung des Steuersystems spricht, soll sie bei den Begünstigungen für Kapital und Vermögen ansetzen, etwa die Gruppenbesteuerung für Kapitalgesellschaften abschaffen und endlich die Millionenvermögen angemessen besteuern.
Vor allem aber ist es an der Zeit ausständige Steuern und Abgaben konsequent einzutreiben und der Steuerflucht den Kampf anzusagen. So gehen laut dem Linzer Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider allein durch betrügerische Karussellgeschäfte mit dubiosen Export-Import-Konstruktionen, Scheinrechnungen und fehlende Offenlegung von Umsätzen und Vorsteuerausfällen dem Fiskus heuer rund 2,3 Milliarden Euro verloren.
Bereits 2009 verzeichnete das Finanzministerium satte 1,74 Milliarden Euro „am Fälligkeitstag nicht entrichtete“ Steuern. Dabei handelt es sich ausschließlich um Steuerschulden von Selbständigen und Unternehmen, weil den Lohnabhängigen die Steuer ohnehin direkt im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung abgezogen wird. Und bereits 2008 wurden Beitragsrückstände für die Sozialversicherung von 0,96 Mrd. Euro verzeichnet, davon 0,44 Mrd. Euro DienstnehmerInnenanteile.
Die Nichtabführung der von den Kunden bezahlten Mehrwertsteuer, der einbehaltenen Lohnsteuer oder die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen sind offener Betrug und müssen wesentlich schärfer geahndet werden, fordert der GLB: „Für die Unselbständigen ist es unerträglich, wenn der Staat bei ihnen kräftig abkassiert, die Steuern auf Profite und Vermögen senkt oder abschafft und als Draufgabe auch noch die Nichtabführung von Steuern und Abgaben durch die Unternehmen in Milliardenhöhe seelenruhig und untätig zuschaut und damit den Steuerbetrug quasi legalisiert“, kritisiert Stingl.
So notwendig eine Senkung des derzeit extrem hohen Eingangssteuertarifs bei der Lohn- und Einkommensteuer ist, so entschieden ist eine Senkung des Spitzensteuersatzes abzulehnen. Für sehr große Einkommen ist es zumutbar, dass sie mehr als wie derzeit 50 Prozent Steuer zahlen.
Angesichts der Gewinnentwicklung der Konzerne ist der Zuwachs der Körperschaftsteuer von 2005 bis 2008 von 4,4 auf 5,8 Mrd. Euro kein Ruhmesblatt, wenn im gleichen Zeitraum die Lohnsteuer von 16,9 auf 23,9 Mrd. steigt. Laut Arbeiterkammer zahlen die Kapitalgesellschaften dank Gruppenbesteuerung und anderen Gestaltungsmöglichkeiten im Schnitt nur 18 Prozent, Banken gar nur sieben Prozent Körperschaftssteuer. Würde der vorgesehene Steuersatz von 25 Prozent voll ausgeschöpft würden statt 5,8 Mrd. Euro 2013 rund acht Milliarden eingenommen. Fekters „echte Standortvorteile für Österreich“ gehen somit eindeutig auf Kosten der Lohnabhängigen.
Wenn der für den Verfassungsgerichtshof vorgesehene Steuerberater Markus Achatz die über 560 Ausnahmeregelungen beklagt, weiß er wohl, wovon er spricht. Besteht doch die Funktion von Steuerberatungskanzleien darin, ihren Klienten möglichst viel Steuern zu ersparen, während ein Großteil der Lohnabhängigen nicht einmal die ArbeitnehmerInnenveranlagung nützt.
Vor allem aber ist es an der Zeit ausständige Steuern und Abgaben konsequent einzutreiben und der Steuerflucht den Kampf anzusagen. So gehen laut dem Linzer Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider allein durch betrügerische Karussellgeschäfte mit dubiosen Export-Import-Konstruktionen, Scheinrechnungen und fehlende Offenlegung von Umsätzen und Vorsteuerausfällen dem Fiskus heuer rund 2,3 Milliarden Euro verloren.
Bereits 2009 verzeichnete das Finanzministerium satte 1,74 Milliarden Euro „am Fälligkeitstag nicht entrichtete“ Steuern. Dabei handelt es sich ausschließlich um Steuerschulden von Selbständigen und Unternehmen, weil den Lohnabhängigen die Steuer ohnehin direkt im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung abgezogen wird. Und bereits 2008 wurden Beitragsrückstände für die Sozialversicherung von 0,96 Mrd. Euro verzeichnet, davon 0,44 Mrd. Euro DienstnehmerInnenanteile.
Die Nichtabführung der von den Kunden bezahlten Mehrwertsteuer, der einbehaltenen Lohnsteuer oder die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen sind offener Betrug und müssen wesentlich schärfer geahndet werden, fordert der GLB: „Für die Unselbständigen ist es unerträglich, wenn der Staat bei ihnen kräftig abkassiert, die Steuern auf Profite und Vermögen senkt oder abschafft und als Draufgabe auch noch die Nichtabführung von Steuern und Abgaben durch die Unternehmen in Milliardenhöhe seelenruhig und untätig zuschaut und damit den Steuerbetrug quasi legalisiert“, kritisiert Stingl.
So notwendig eine Senkung des derzeit extrem hohen Eingangssteuertarifs bei der Lohn- und Einkommensteuer ist, so entschieden ist eine Senkung des Spitzensteuersatzes abzulehnen. Für sehr große Einkommen ist es zumutbar, dass sie mehr als wie derzeit 50 Prozent Steuer zahlen.
Angesichts der Gewinnentwicklung der Konzerne ist der Zuwachs der Körperschaftsteuer von 2005 bis 2008 von 4,4 auf 5,8 Mrd. Euro kein Ruhmesblatt, wenn im gleichen Zeitraum die Lohnsteuer von 16,9 auf 23,9 Mrd. steigt. Laut Arbeiterkammer zahlen die Kapitalgesellschaften dank Gruppenbesteuerung und anderen Gestaltungsmöglichkeiten im Schnitt nur 18 Prozent, Banken gar nur sieben Prozent Körperschaftssteuer. Würde der vorgesehene Steuersatz von 25 Prozent voll ausgeschöpft würden statt 5,8 Mrd. Euro 2013 rund acht Milliarden eingenommen. Fekters „echte Standortvorteile für Österreich“ gehen somit eindeutig auf Kosten der Lohnabhängigen.
Wenn der für den Verfassungsgerichtshof vorgesehene Steuerberater Markus Achatz die über 560 Ausnahmeregelungen beklagt, weiß er wohl, wovon er spricht. Besteht doch die Funktion von Steuerberatungskanzleien darin, ihren Klienten möglichst viel Steuern zu ersparen, während ein Großteil der Lohnabhängigen nicht einmal die ArbeitnehmerInnenveranlagung nützt.