Auf welcher Seite steht Pesserl?
- Freitag, 1. November 2013 @ 18:01
Der am 31. Oktober 2013 neu gewählte steirische AK-Präsident Josef Pesserl hat sich in mehreren Zeitungsinterviews für die Abschaffung des unsozialen Pflegeregresses in der Steiermark ausgesprochen. GLB-Arbeiterkammerrat Kurt Luttenberger bezeichnete diese Aussagen als positiv, sie dürften aber nicht auf dem Papier stehen bleiben, sondern müssten Konsequenzen haben. Luttenberger: „Die AK muss auch politisch ihre Nützlichkeit für die arbeitenden Menschen beweisen. Deshalb ist es notwendig, sehr rasch und öffentlich Druck auf die Spitzen von SPÖ und ÖVP in der Steiermark auszuüben. Auf den langen Atem der AK hinzuweisen, genügt in diesem Zusammenhang nicht.“
Bei der 13. AK-Vollversammlung hatte Kurt Luttenberger betont, dass Josef Pesserl in seiner neuen Rolle als einer der wichtigsten österreichischen Sozialpartner einfach wissen müsse, „auf welcher Seite er stehe“ und daher nicht alle Verschlechterungen zu Lasten der arbeitenden Menschen mittragen dürfe.
Zum Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen bei den Metallern betonte Luttenberger, dass dieser Abschluss mehr Fragen aufwirft als er Antworten gibt, weil es mehr als ungewiss ist, was die Verhandlungen über den Vorstoß der Unternehmerseite in Sachen „Flexibilisierung“ bis Juni 2014 bringen werden.
Vom GLB wurden zwei Anträge an die Vollversammlung eingebracht, die beide angenommen wurden. Die Anträge im Wortlaut:
Antrag 1: Mindestsicherung neu verhandeln!
Die letzten Evaluierungen ergaben, dass Steirerinnen und Steirer, die eine bedarfsorientierte Mindestsicherung benötigen, gegenüber der 2011 abgeschafften Sozialhilfe durchschnittlich 100 Euro verlieren. Diese schleichende, bewusste Verschlechterung haben zahlreiche Sozialeinrichtungen kritisiert.
Auch die Volksanwaltschaft erhebt in dieser Frage schwere Vorwürfe gegen das steirische Sozialressort die darin münden dass die Praktiken im Vollzug der Sozialgesetzgebung zum Nachteil betroffener, sozial benachteiligter Menschen gehandhabt werden. Das Land Steiermark verpflichtete sich bekanntlicherweise keine Verschlechterungen zuzulassen. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Verschlechterungsverbot sollte daher auch in unserem Bundesland eingehalten werden.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die steirische Landesregierung auf die genannten Verschlechterungen bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung abzustellen bzw. diese neu zu verhandeln.
Antrag 2: Weg mit ungerechten Heimpflegekostenersatz!
Neben dem in der Steiermark einzigartigen Pflegeregress (obwohl 2012/2013 die Bundeszuwendungen aus dem Pflegefond für die Steiermark 29 Millionen Euro betrugen) gibt es bis dato zusätzlich ein gesamtösterreichisches „Regressproblem“ bei pflegebedürftigen Ehe- /Lebenspartnern. Ursache ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch gegenüber den Partnern. Die finanziellen Auswirkungen können - insbesondere im Falle geringer Einkommen - schwerstwiegend sein.
Der österreichische Gesetzgeber hat es bis dato verabsäumt eine Lösung der Heimpflegekostenproblematik auf solidarischer und verteilungsgerechter Basis herbeizuführen. Dies führt oft zu untragbaren Zuständen bei der Kostenaufbringung und stürzt insbesondere finanzschwächere Partner/Partnerinnen in Armut und Not. Wenn z. B. die Eigenmittel des/der Heimpflegebedürftigen nicht kostendeckend sind, regressieren die Sozialhilfebehörden auch noch den Unterhaltsanspruch. Er beträgt nach der üblichen Rechtsprechung um die 33 Prozent, kann aber auch auf 50 Prozent des Nettoeinkommens des gesunden Partners/ der gesunden Partnerin ansteigen. Es gibt keine prozentuelle Staffelung nach der Einkommenshöhe.
Dadurch werden Einkommensschwächere sehr rasch bis zum Existenzminimum abgeschöpft. Durch oft verspätet einlangende Bescheide kommt als Verschärfung noch eine Nachzahlung führ mehrere Monate hinzu. Sind keine oder nur geringe Privatmittel einbringlich, bleibt dem Land nichts anderes übrig, als die Heimpflegekosten zu tragen. Wenn aber „leistungsfähige“ Partner oder Angehörige vorhanden sind (die man(n) /frau dann bis zum „letzten Cent“ heranziehen kann) werden die vom Schicksal schon hart getroffenen Partner/ Partnerinnen (samt Kindern) über genannten Unterhaltsanspruch in die Armut gedrängt. Der derzeit in Österreich mögliche Zugriff auf Privatmittel und Unterhaltsansprüche muss durch eine gesetzliche Heimpflegekostenlösung auf solidarischer und verteilungsgerechter Basis ersetzt werden.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die steirische Landesregierung und die österreichische Bundesregierung auf baldigst eine solidarische und verteilungsgerechte Heimpflegekostenregelung zu verhandeln und zu beschließen.
Bei der 13. AK-Vollversammlung hatte Kurt Luttenberger betont, dass Josef Pesserl in seiner neuen Rolle als einer der wichtigsten österreichischen Sozialpartner einfach wissen müsse, „auf welcher Seite er stehe“ und daher nicht alle Verschlechterungen zu Lasten der arbeitenden Menschen mittragen dürfe.
Zum Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen bei den Metallern betonte Luttenberger, dass dieser Abschluss mehr Fragen aufwirft als er Antworten gibt, weil es mehr als ungewiss ist, was die Verhandlungen über den Vorstoß der Unternehmerseite in Sachen „Flexibilisierung“ bis Juni 2014 bringen werden.
Vom GLB wurden zwei Anträge an die Vollversammlung eingebracht, die beide angenommen wurden. Die Anträge im Wortlaut:
Antrag 1: Mindestsicherung neu verhandeln!
Die letzten Evaluierungen ergaben, dass Steirerinnen und Steirer, die eine bedarfsorientierte Mindestsicherung benötigen, gegenüber der 2011 abgeschafften Sozialhilfe durchschnittlich 100 Euro verlieren. Diese schleichende, bewusste Verschlechterung haben zahlreiche Sozialeinrichtungen kritisiert.
Auch die Volksanwaltschaft erhebt in dieser Frage schwere Vorwürfe gegen das steirische Sozialressort die darin münden dass die Praktiken im Vollzug der Sozialgesetzgebung zum Nachteil betroffener, sozial benachteiligter Menschen gehandhabt werden. Das Land Steiermark verpflichtete sich bekanntlicherweise keine Verschlechterungen zuzulassen. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Verschlechterungsverbot sollte daher auch in unserem Bundesland eingehalten werden.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die steirische Landesregierung auf die genannten Verschlechterungen bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung abzustellen bzw. diese neu zu verhandeln.
Antrag 2: Weg mit ungerechten Heimpflegekostenersatz!
Neben dem in der Steiermark einzigartigen Pflegeregress (obwohl 2012/2013 die Bundeszuwendungen aus dem Pflegefond für die Steiermark 29 Millionen Euro betrugen) gibt es bis dato zusätzlich ein gesamtösterreichisches „Regressproblem“ bei pflegebedürftigen Ehe- /Lebenspartnern. Ursache ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch gegenüber den Partnern. Die finanziellen Auswirkungen können - insbesondere im Falle geringer Einkommen - schwerstwiegend sein.
Der österreichische Gesetzgeber hat es bis dato verabsäumt eine Lösung der Heimpflegekostenproblematik auf solidarischer und verteilungsgerechter Basis herbeizuführen. Dies führt oft zu untragbaren Zuständen bei der Kostenaufbringung und stürzt insbesondere finanzschwächere Partner/Partnerinnen in Armut und Not. Wenn z. B. die Eigenmittel des/der Heimpflegebedürftigen nicht kostendeckend sind, regressieren die Sozialhilfebehörden auch noch den Unterhaltsanspruch. Er beträgt nach der üblichen Rechtsprechung um die 33 Prozent, kann aber auch auf 50 Prozent des Nettoeinkommens des gesunden Partners/ der gesunden Partnerin ansteigen. Es gibt keine prozentuelle Staffelung nach der Einkommenshöhe.
Dadurch werden Einkommensschwächere sehr rasch bis zum Existenzminimum abgeschöpft. Durch oft verspätet einlangende Bescheide kommt als Verschärfung noch eine Nachzahlung führ mehrere Monate hinzu. Sind keine oder nur geringe Privatmittel einbringlich, bleibt dem Land nichts anderes übrig, als die Heimpflegekosten zu tragen. Wenn aber „leistungsfähige“ Partner oder Angehörige vorhanden sind (die man(n) /frau dann bis zum „letzten Cent“ heranziehen kann) werden die vom Schicksal schon hart getroffenen Partner/ Partnerinnen (samt Kindern) über genannten Unterhaltsanspruch in die Armut gedrängt. Der derzeit in Österreich mögliche Zugriff auf Privatmittel und Unterhaltsansprüche muss durch eine gesetzliche Heimpflegekostenlösung auf solidarischer und verteilungsgerechter Basis ersetzt werden.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die steirische Landesregierung und die österreichische Bundesregierung auf baldigst eine solidarische und verteilungsgerechte Heimpflegekostenregelung zu verhandeln und zu beschließen.