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Sozialen Kahlschlag verhindern

  • Mittwoch, 8. Juni 2016 @ 22:00
Salzburg Die 6. Vollversammlung der Arbeiterkammer Salzburg findet am 8. Juni 2016 im UNIPARK Nonntal statt. Hausherr Rektor Heinrich Schmiedinger und AK-Präsident Siegfried Pichler betonen die fruchtbare Zusammenarbeit von AK und Universität, die Gastredner Rudolf Mosler unter Beweis stellt. Zum Thema „Die Arbeitswelt verändert sich - ist unser Arbeitsrecht noch zeitgemäß?“ liefert er einen historischen Abriss, Analyse, sowie Perspektiven und Wege. Die Lage ist schwierig, sie erfordert Kampf, so Mosler.

Präsident Pichler spricht über das 70 Jahre Jubiläum der AK, Erfolge des „Steuerlöschers“ und politische Entwicklungen. Näher erläutert er die Causa „Servus-TV“ und nimmt Stellung zu Vizekanzler Mitterlehners Aussage zur Sozialpartnerschaft. Er empfiehlt den Blick nach Frankreich, wo Auseinandersetzungen auf der Straße und in Betrieben stattfinden. Zum Vorwurf der Reformverweigerung meint Pichler, darunter verstehe die ÖVP die Optimierung von Gewinnen und das Ruinieren von Arbeitsplätzen. Die Verantwortung von AK und ÖGB liegt in der Verhinderung des sozialen Kahlschlags. Weiters geht er auf die Arbeitsmarkt- und Wohnsituation ein, übt Kritik an falschen Maßnahmen der Landesregierung, auch in Bezug auf Betriebe mit Landesbeteiligung.

AK-Rätin Brigitte Promberger erinnert an Pichlers Appelle, Parteipolitik von AK-Arbeit zu trennen. Sie kritisiert öffentliche Koalitionsvorschläge Pichlers und anderer AK- und ÖGB-Funktionäre. Zu Servus-TV meint sie, dass sie den Druck sehe, der auf Gewerkschaft und AK hereingebrochen sei, die Reaktion darauf war jedoch sehr unglücklich und ein falsches Signal.

57 Anträge werden abgestimmt. Beim FSG-Antrag „Arbeit ohne Beschäftigungsbewilligung ist kein Kavaliersdelikt“ verwehrt sich der GLB für die gleichermaßen für Dienstgeber- und Dienstnehmer_innen geforderten Sanktionen, da diese, auf Dienstnehmer_innen angewandt, nur den Weg der Illegalität offenlassen. Die von der FSG geforderte Überlegungsfrist von drei Tagen vor Unterzeichnung von Dienstverträgen geht dem GLB zu wenig weit, da diese, wenn nicht verpflichtend, kaum Wirkung zeigen wird. Als Modell gegen Altersarbeitslosigkeit sieht die FA Senkung der Lohnnebenkosten, was vom GLB strikt abgelehnt wird. Die FA-Anträge „Vorrang für österreichische Arbeitnehmer“ und „Kein Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber“ werden von GLB und AUGE/UG abgelehnt, von FSG und FA zugewiesen. Der GLB-Antrag „Volle Pensionsbeiträge für Teilzeitarbeit“ wird ebenfalls zugewiesen.

Der GLB-Antrag im Wortlaut:

Volle Pensionsbeiträge für Teilzeitarbeit

Mit einem Anteil von 28 Prozent Teilzeitbeschäftigten an der heimischen Gesamtbeschäftigung, liegt Österreich (nach den Niederlanden) im Spitzenfeld der EU. Bei den Frauen ist bereits jedes zweite Arbeitsverhältnis ein Teilzeitjob. Zum einen forcieren mehr und mehr Konzerne (z.B. DirectSports) Teilzeitarbeit, um Dienstnehmer_innen flexibler, produktiver einsetzen zu können, zum anderen erhoffen sie sich durch die verkürzte Arbeitszeit eine zusätzliche kostenlose Steigerung der Produktivität.

Dazu kommt, dass nach wie vor v.a. Frauen aufgrund der Mehrfachbelastungen (Beruf, Familie, Pflege, etc.) gezwungen sind, Teilzeit-Arbeitsverhältnisse einzugehen. Die Gesellschaft steuert auf ein großes Problem zu. Die durch Teilzeit verringerten Einkommen und Pensionsbeiträge bewirken eine stark steigende Altersarmut, insbesondere für Frauen.

Als Gegenmaßnahme fordert die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, folgende Gesetzesänderungen zu beschließen:
- Verrechnung der Vollarbeit-Pensionsbeiträge für Teilzeitarbeit
- Die Beitragsdifferenz (DG- und DN-Anteil) zwischen tatsächlicher Beschäftigung und Vollzeitbeschäftigung wird als gesteigerte Produktivitätsabgeltung von den Unternehmen getragen