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Senkung von Lohnnebenkosten auf Kosten von Familien und Frauen

  • Freitag, 24. März 2017 @ 09:59
News Die sich abzeichnende finanzielle Misere des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) bestätigt die jahrelangen Warnungen der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) vor den Auswirkungen der von Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Parlamentsparteien gebetsmühlenartig geforderten Senkung von Lohnnebenkosten, konstatiert GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl. Aus dem FLAF werden vor allem die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld finanziert. Wie das Wirtschaftsforschungsinstitut Eco Austria jetzt in einer Studie feststellt führt die Senkung der Dienstgeberbeiträge ab 2017 zu „substantiellen Abgängen“ beim FLAF, stellt also im Klartext einen indirekten Lohnraub dar. Bis 2020 wird ein Minus von 116 Millionen Euro erwartet und der Schuldenstand des Reservefonds wird auf 3,6 Mrd. Euro steigen. Bekanntlich wurden auf Wunsch der Wirtschaft von der Regierung die Dienstgeberbeiträge zum FLAF bereits von 4,5 auf 4,1 Prozent gesenkt und sollen ab 2018 noch weiter auf 3,9 Prozent sinken.

Nun ist Feuer am Dach und einmal mehr empfehlen die berüchtigten Experten Einsparungen die beim FLAF jährlich rund 70 Mio. Euro betragen sollen: Konkret soll das Wochengeld für arbeitslose schwangere Mütter um 16 Mio. Euro gekürzt werden. Die Abschaffung des Wochengeldes für Nichterwerbstätige soll vier Mio. Euro bringen. Bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für einkommensschwache Eltern sollen 26 Mio. Euro einkassiert werden. Schließlich soll durch eine geringere Anpassung der Pensionsbeiträge für die Kindererziehung 20 Mio. Euro eingespart werden: „Klar ersichtlich ist dabei, dass einmal mehr die Frauen den „Schwarzen Peter“ erhalten und sich die Familienpolitik der rot-schwarzen Regierung selbst ein Armutszeugnis ausstellt“ so Stingl.

Zu Recht warnt Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger vor den unsozialen Auswirkungen durch höherer Armutsgefährdung und Einbußen bei den Pensionen betroffener Frauen durch die von seinen Parteifreunden in Regierung und Parlament auf Zuruf der Kapitalvertretungen und der neoliberal eingefärbten Parteien mitbeschlossenen Senkung der Lohnnebenkosten. Ein besonderer Zynismus dabei ist, dass einkommensstärkere Haushalte von steuerlichen Vergünstigungen, wie beispielsweise Kinderfreibetrag oder Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten profitieren.

Einmal mehr weist der GLB darauf hin, dass Lohnnebenkosten keine entbehrlichen „Nebenkosten“, sondern zur Finanzierung wichtiger Leistungen zweckgebundene Lohnbestandteile sind: Dienstgeberanteile zur Kranken-, Unfall, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zur Entgeltsicherung bei Insolvenzen und zum Familienlastenausgleichsfonds, die AK-Umlage, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen für Feiertage, Entgelt für Ausfallzeiten, Rücklagen für Abfertigungen und Krankengeld, die Kommunalabgabe sowie Beiträge zur Wohnbauförderung und zur Berufsausbildung.

Die Arbeiterkammer betont zu Recht, dass die Lohnnebenkosten elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen, ihre Abschaffung würde ein Finanzloch der Gemeinden und Tarif- und Gebührenerhöhungen zur Folge haben. Die Abschaffung der Beiträge zur Wohnbauförderung würde das Wohnen noch mehr verteuern. Die Beiträge zur Berufsausbildung sind für ein funktionierendes Bildungssystem unerlässlich.

Der GLB lehnt daher eine Senkung der Lohnnebenkosten ab, hält aber eine sinnvolle Reform derselben für dringend notwendig. Etwa indem dem Trend zur Automatisierung – Stichwort Industrie 4.0 – Rechnung getragen wird und alle Beiträge die derzeit nach der reinen Lohnsumme bemessen werden auf eine Wertschöpfungsabgabe unter Einbeziehung zusätzlicher Faktoren umgestellt werden.

Weiters muss die Zweckbindung von Beiträgen strikt eingehalten werden um einen Missbrauch solcher Beiträge für andere Zwecke zu verhindern, wie das etwa bei den Wohnbauförderungsbeiträgen der Fall ist: „Sollten bei einzelnen Beiträgen temporär Überschüsse erzielt werden, so müssten diese für die Erhöhung damit verbundener Leistungen verwendet werden, etwa mehr Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen aus dem Familienlastenausgleichsfonds“ so Stingl abschließend.