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Schleunigst EU-Mindeststeuersätze für Konzerngewinne einführen

  • Mittwoch, 31. August 2016 @ 12:22
News Als eine der Gretchenfragen für die Zukunft der EU bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), ob die 28 Mitgliedsländer schleunigst für das Ende des Steuerdumpings zugunsten von Konzernen und Banken sorgen. Mindestsätze für Gewinnsteuern – etwa 25 Prozent Körperschaftssteuer ohne Ausnahmen – sind dabei ein Muss. Wenn die Mitgliedsländer nicht in der Lage sind die gigantischen Profite des Großkapitals zu einer angemessenen Steuerleistung heranzuziehen darf sich nämlich niemand wundern, wenn alle ordentlichen Steuerzahler_innen, egal ob Kleinunternehmen, Lohnabhängige oder Konsument_innen, von einem zunehmenden EU-Frust befallen und damit populistischen Rattenfängern auf den Leim gehen.

Die wenngleich späte Erkenntnis der EU-Kommission, den US-Konzern Apple zu einer Strafzahlung von 13 Mrd. Euro für im Zeitraum 2003-2014 auf Grund eines bereits vor 25 Jahren geschlossenen Steuerdeals der Republik Irland vorenthaltene Steuern zu zwingen ist positiv zu bewerten: Aber das nur der Anfang sein, um Banken und Konzerne, aber auch die Euro-Milliardär_innen, zu einer angemessenen Steuerleistung zu zwingen“, meint Stingl. Laut Berechnungen der Kommission gehen den Mitgliedstaaten jährlich rund tausend Milliarden Euro bzw. 7,1 Prozent des BIP durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung verloren.

Derzeit werden nur in drei EU-Ländern (Spanien, Niederlande, Österreich) offiziell 25 Prozent Körperschaftssteuer auf die Gewinne der Kapitalgesellschaften eingehoben: In sieben Ländern (Frankreich, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Malta, Griechenland) gelten Steuersätze über 25 Prozent, in den restlichen 18 EU-Ländern gelten Steuersätze allen anderen in fünf Ländern zwischen zehn und 25 Prozent, wobei in den britischen Steuerparadiesen Guernsey und Isle of Man überhaupt keine solche Steuern anfallen.

Davon unabhängig gibt es freilich zahlreiche Schlupflöcher um der Steuerleistung zu entfliehen, wie das Beispiel Apple zeigt. So versteuerte der US-Konzern 2011 von seinen 16 Mrd. Gewinnen in Europa nur 50 Mio. Euro, der Löwenanteil floss an einen Firmensitz, der nur auf dem Papier existiert und wurde der Versteuerung entzogen. Von 2003 bis 2014 sank die Besteuerung der Apple-Gewinne in Irland von einem auf 0,005 Prozent – in den USA müsste Apple 35 Prozent Steuer zahlen.

Wenn Wirtschaftsbund-Generalsekretär Peter Haubner meint es sei „unser aller Pflicht, dass die geltenden Spielregeln eingehalten werden und so fairer Wettbewerb für österreichische Unternehmen innerhalb der EU sichergestellt ist“ muss er beim Wort genommen werden. Nach Meinung des GLB ist daraus nämlich auch abzuleiten, dass die unter der schwarz-blauen Regierung eingeführte Gruppenbesteuerung als Instrument zur Steuerminimierung für Banken und Konzerne durch Gegenrechnung von Gewinnen und Verlusten im In- und Ausland umgehend abgeschafft wird.

Laut einer Analyse der Arbeiterkammer beträgt die durchschnittliche Steuerleistung der 570 wichtigsten Kapitalgesellschaften nämlich nur 17,4 Prozent und die Banken zahlen im Schnitt sogar nur 7,4 Prozent: „De facto ist Österreich ein Steuerparadies für die Konzerne und Vorreiter beim Steuerdumping für das Kapital“, meint Stingl.

Es ist daher höchste Zeit, die Multis an die Kandare zu nehmen. Die Strafzahlung für Apple, die 2015 erfolgte Erklärung des Starbucks-Modell in den Niederlanden für illegal und die Steuerhinterziehung von Amazon um 400 Mio. Euro in Luxemburg dürfen nur der Anfang sein. In Österreich zahlte Google 2015 bei einem Umsatz von offiziell 6,3, laut Branchenschätzungen jedoch 140 Mio. Euro lächerliche 127 Euro Steuer.