Rigorose Maßnahmen gegen Steuerschuldner notwendig
- Donnerstag, 16. Juni 2016 @ 11:23
„Als Affront gegen die Lohnabhängigen, die mit der Lohnsteuer und der Mehrwertsteuer den Löwenanteil des Steueraufkommens leisten“, bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), das Ausmaß der Steuerrückstände von Unternehmen und Selbständigen. Laut Finanzministerium schulden die Unternehmen dem Staat rund 7,5 Milliarden Euro, das sind mehr als neun Prozent aller Steuereinnahmen von 2015. Nur 2,1 Mrd. Euro davon gelten als vollstreckbar, weitere zwei Mrd. Euro sind derzeit von der Erhebung ausgesetzt, 1,5 Mrd. Euro werden als derzeit nicht einbringlich eingestuft, 647 Millionen Euro mussten als endgültig uneinbringlich abgeschrieben werden.
Eine besondere Provokation dabei sind 2,8 Mrd. Euro nicht abgeführte Mehrwertsteuer, die von den Konsument_innen bereits bezahlt wurde, also ebenso einen offenen Steuerbetrug darstellt wie den Beschäftigten im Wege der Lohnverrechnung abgezogene aber nicht abgeführte Lohnsteuer. Weiters schulden die Selbständigen über 1,3 Mrd. Euro bzw. 37 Prozent der gesamten Einkommensteuer. Die restlichen Steuerschulden sind nicht abgeführte Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Lohnsteuer.
Die faktische Steuerverweigerung durch Nichtabführung führt das Krankjammern des von Politik, Medien und Experten ständig als unfinanzierbar erklärten Sozialstaates durch Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung ad absurdum: „Würden die Unternehmen alle Steuern gesetzeskonform abführen, hätte der Staat kaum Probleme mit der Finanzierung elementarer Leistungen“, kritisiert Stingl und weist daher Forderungen nach Senkung von Lohnnebenkosten oder sonstige Entlastungen der Unternehmen zurück.
Der GLB verlangt rigorose Konsequenzen bei Steuerschulden und den Entzug der Konzession oder Gewerbeberechtigung bei Anzeichen notorischer Steuerrückstände, weil solche Unternehmen einen Schaden für die ganze Wirtschaft darstellen und besser vom Markt verschwinden als auf Dauer die Gesellschaft schädigen und eine Beleidigung aller ehrlichen Steuerzahler_innen darstellen. Weiters fordert der GLB den Ausbau der Steuerprüfungen, um mit entsprechenden personellen Einsatz gegen solche Steuersünder vorzugehen.
Welches Potenzial bei entsprechendem Personaleinsatz der Steuerprüfung genützt werden kann zeigt das Beispiel einer Sonderkommission, die 2015 in einem Schlag gegen einen selbst ernannten Steuerexperten und sein Netzwerk an „Kunden“ aufdecken konnte. Dabei wurden in betrügerischer Absicht in mindestens 3.572 Einkommensteuerverfahren durch gefälschte Rechnungen und Nachweise ungerechtfertigter Steuerminderungen oder Rückzahlungen 4,6 Mio. Euro Einkommensteuer hinterzogen wurde.
„Für die Unselbständigen ist es unerträglich, wenn der Staat bei ihnen kräftig abkassiert, gleichzeitig aber Vermögens-, Kapitalverkehrs- und Erbschaftssteuer abgeschafft, die Körperschaftssteuer gesenkt und steuerschonende Privatstiftungen geschaffen hat und als Draufgabe auch noch die Nichtabführung von Steuern und Abgaben durch die Unternehmen in Milliardenhöhe seelenruhig und untätig zuschaut und damit den Steuerbetrug quasi legalisiert“, kritisiert Stingl.
Eine besondere Provokation dabei sind 2,8 Mrd. Euro nicht abgeführte Mehrwertsteuer, die von den Konsument_innen bereits bezahlt wurde, also ebenso einen offenen Steuerbetrug darstellt wie den Beschäftigten im Wege der Lohnverrechnung abgezogene aber nicht abgeführte Lohnsteuer. Weiters schulden die Selbständigen über 1,3 Mrd. Euro bzw. 37 Prozent der gesamten Einkommensteuer. Die restlichen Steuerschulden sind nicht abgeführte Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Lohnsteuer.
Die faktische Steuerverweigerung durch Nichtabführung führt das Krankjammern des von Politik, Medien und Experten ständig als unfinanzierbar erklärten Sozialstaates durch Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung ad absurdum: „Würden die Unternehmen alle Steuern gesetzeskonform abführen, hätte der Staat kaum Probleme mit der Finanzierung elementarer Leistungen“, kritisiert Stingl und weist daher Forderungen nach Senkung von Lohnnebenkosten oder sonstige Entlastungen der Unternehmen zurück.
Der GLB verlangt rigorose Konsequenzen bei Steuerschulden und den Entzug der Konzession oder Gewerbeberechtigung bei Anzeichen notorischer Steuerrückstände, weil solche Unternehmen einen Schaden für die ganze Wirtschaft darstellen und besser vom Markt verschwinden als auf Dauer die Gesellschaft schädigen und eine Beleidigung aller ehrlichen Steuerzahler_innen darstellen. Weiters fordert der GLB den Ausbau der Steuerprüfungen, um mit entsprechenden personellen Einsatz gegen solche Steuersünder vorzugehen.
Welches Potenzial bei entsprechendem Personaleinsatz der Steuerprüfung genützt werden kann zeigt das Beispiel einer Sonderkommission, die 2015 in einem Schlag gegen einen selbst ernannten Steuerexperten und sein Netzwerk an „Kunden“ aufdecken konnte. Dabei wurden in betrügerischer Absicht in mindestens 3.572 Einkommensteuerverfahren durch gefälschte Rechnungen und Nachweise ungerechtfertigter Steuerminderungen oder Rückzahlungen 4,6 Mio. Euro Einkommensteuer hinterzogen wurde.
„Für die Unselbständigen ist es unerträglich, wenn der Staat bei ihnen kräftig abkassiert, gleichzeitig aber Vermögens-, Kapitalverkehrs- und Erbschaftssteuer abgeschafft, die Körperschaftssteuer gesenkt und steuerschonende Privatstiftungen geschaffen hat und als Draufgabe auch noch die Nichtabführung von Steuern und Abgaben durch die Unternehmen in Milliardenhöhe seelenruhig und untätig zuschaut und damit den Steuerbetrug quasi legalisiert“, kritisiert Stingl.