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Resolution Steuerpolitik

  • Samstag, 1. Dezember 2012 @ 22:00
Positionen Das Budget gilt allgemein als in Zahlen gegossene Politik, die Steuereinnahmen sind daher Ausdruck von Klasseninteressen. Vor dem Hintergrund einer anhaltenden Krise mit steigender Arbeitslosigkeit und wachsender sozialer Unsicherheit, einer bedingt durch die Bankenrettung steigenden Staatsverschuldung und einer seit gut zwei Jahrzehnten stattgefundenen systematischen steuerlichen Entlastung von Profiten und Millionenvermögen ist eine wirksame Umverteilung und die dafür notwendige Steuerpolitik von zentraler Bedeutung. Das Potenzial für eine Steuerpolitik im Sinne von sozialer Gerechtigkeit und einer solidarischen Gesellschaft ist beachtlich:
- Laut Wertschöpfungsbarometer der AK-Oberösterreich ist von 2002 bis 2011 die Wertschöpfung um 34 Prozent, der Personalaufwand jedoch nur um 21 Prozent, der Überschuss der Wertschöpfung hingegen um 59 Prozent und die Gewinnausschüttung sogar um 109 Prozent gestiegen.
Laut D.A.CH-Report (Valluga Liechtenstein) stieg 2011 die Zahl der Euro-MillionärInnen in Österreich auf 74.100, ihr Vermögen auf 223 Mrd. Euro. Jedes Prozent Vermögenssteuer darauf würde mehr als zwei Mrd. Euro für die Staatskasse bringen.
- Die Vermögensverteilung ist extrem ungleich: Nur ein Prozent der Bevölkerung besitzt ein Drittel, weitere neun Prozent das zweite Drittel, die restlichen 90 Prozent dürfen sich das letzte Drittel teilen.
- Laut „trend“ besitzen allein die 24 österreichischen MilliardärInnen ein Vermögen von 86,5 Mrd. Euro.
- Nach der Schweiz (11) und Singapur (10) weist Österreich mit acht ultrareichen Haushalten pro 100.000 Haushalte die dritthöchste Reichendichte weltweit auf.
- Dazu kommen schätzungsweise 100 Milliarden steuerschonend in den 3.460 Privatstiftungen geparkte Vermögen.
- Laut Arbeiterkammer zahlen die größten Kapitalgesellschaften statt 25 im Durchschnitt nur 17 Prozent, die Banken gar nur sieben Prozent Körperschaftssteuer.
- Jährlich werden durch Umwidmung von Grünland in Bauland bundesweit rund 2,6 Mrd. Euro Spekulationsgewinne erzielt.
- Die Unternehmen schulden 1,74 Mrd. Euro Steuern und 0,96 Mrd. Euro Sozialabgaben, dabei ist die Nichtabführung von einbehaltener Lohnsteuer und SV-Beiträgen offener Betrug an den Beschäftigten.

Der GLB bekennt sich zu einer hohe Abgabenquote, das ist der Anteil von Steuern und Sozialabgaben gemessen am Bruttoinlandsrodukt (BIP). Die Abgabenquote ist die Basis für einen funktionierenden Sozialstaat, wie im internationalen Vergleich etwa die skandinavischen Länder beweisen. Bestrebungen die Abgabenquote zu senken – wie insbesondere von Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, FPÖ und Stronach gefordert – oder in der Verfassung festzuschreiben zielen daher ganz offen auf die Festschreibung eines ungerechten Steuersystems zum Schutze der großen Profite und der Millionenvermögen.

Ähnlich ist die Funktion einer Flat-Tax als Einheitssteuersatz für Arbeit, Konsum, Profiten und Vermögen, wie auch von den genannten Gruppen verlangt. Ein solches Steuermodell ist eine sozial höchst ungerechte Gleichmacherei, die BezieherInnen hoher Einkommen und BesitzerInnen großer Vermögen bevorzugt und wird daher vom GLB entschieden abgelehnt.

Der GLB hat seine Vorstellungen zur Steuerpolitik im Konzept „Sozial steuern. Löhne entlasten. Reichtum besteuern.“ zusammengefasst und veröffentlicht. Dieses Konzept tritt für eine klare steuerpolitische Umverteilung zugunsten der Lohnabhängigen ein. Eine solche steuerpolitische Umverteilung ist als Ergänzung zu einer offensiven Lohnpolitik im Bereich der Primärverteilung und als Alternative zur Schuldenbremse der Regierung, die einseitig ausgabenseitig durch Sozialabbau, Verschlechterung der Pensionen, Personalabbau im öffentlichen Dienst und weitere Privatisierungen wirken soll, zu verstehen.

Die Schwerpunkte des GLB-Steuerkonzepts:
- Entlastung unterer Steuergruppen bei der Lohn- und Einkommensteuer, niedrigere Eingangssteuersätze, Beseitigung der „kalten Progression“ und im Gegenzug Erhöhung des Spitzensteuersatzes
- Befreiung von Mieten, Betriebskosten, Energie, Medikamente und kommunalen Tarifen von der Mehrwertsteuer und Gegenfinanzierung durch Luxussteuer auf Sportnutzfahrzeuge (SUV), Motorboote, Privatflugzeuge etc.
- Zweckbindung der Mineralölsteuer für den öffentlichen Verkehr
- Wiedereinführung der 1993 abgeschafften Vermögenssteuer
- Anhebung der Grundsteuer auf den Verkehrswert als Vermögensbesteuerung ohne Überwälzung auf die Betriebskosten
- Anhebung der Körperschaftssteuer, Staffelung derselben und Abschaffung der Gruppenbesteuerung und anderer Gestaltungsmöglichkeiten
- Einhebung der Rückstände der Unternehmen bei Steuern und Sozialabgaben
- Bemessung der Unternehmensbeiträge zur Sozialversicherung und Kommunalabgabe nach der gesamten Wertschöpfung statt der reinen Lohnsumme
- Rasche Realisierung der auf EU-Ebene vereinbarten Finanztransaktionssteuer zur Eindämmung des Kapitalverkehrs und damit der Risiken auf dem Finanzmarkt.
- Aufhebung aller Steuerprivilegien der 1993 eingeführten Privatstiftungen und deren Widmung für gemeinnützige Zwecke
- Besteuerung von Zinserträgen nach der Einkommensteuer bis zum Spitzensteuersatz statt einheitlich mit 25 Prozent mit der gleichmacherischen Kapitalertragssteuer
- Wiedereinführung der 2008 abgeschafften Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag bis 500.000 Euro laut GPA-Modell

GLB-Bundeskonferenz 1.12.2012