Resolution: Nein zum frauenpolitischen Vertragsbruch: Gleiches Pensionsalter erst bei tatsächlicher Gleichstellung!
- Samstag, 24. September 2016 @ 16:04
Der Gewerkschaftliche Linksblock im ÖGB (GLB) erteilt den Diskussionen zur vorzeitigen, aber auch der beschlossenen Anhebung des Frauenpensionsalters eine klare Absage.
Zur Klarstellung der geltenden Lage:
1991 schnürte die Frauenministerin Johanna Dohnal gemeinsam mit den Frauen des ÖGB, der AK und aller im Parlament vertretenen Parteien, mit Ausnahme der FPÖ , ein „Gleichbehandlungspaket”. Es sollte die Schlechterstellung und Diskriminierung von Frauen in gesellschaftlicher, familiärer und ökonomischer Hinsicht abbauen. Die Maßnahmen waren, so Frauenministerin Johanna Dohnal, „als Gesamtschau der aus Frauensicht notwendigen Mindestvoraussetzungen zu sehen, die realisiert oder eingeleitet werden müssen, bevor schrittweise eine Angleichung des Pensionsanfallsalters wirksam werden kann” (Bundesministerin für Frauenangelegenheiten 1992).
Bis heute ist die faktische Gleichstellung – gesellschaftlich, familiär und wirtschaftlich – keineswegs Realität. Die Einkommensschere ist nicht geschlossen und die Mehrfach-Belastung für Frauen nach wie vor vorhanden. Der „Gender Gap“ erstreckt sich bis ins Pensionssystem. Die unzureichende Altersversorgung ist oft Ergebnis typischer erzwungener Frauenerwerbsverläufe ist. Denn die Einkommens- und Karriereentwicklung geprägt durch Familienarbeit verbunden mit Teilzeit, gläserne Decke und eingeschränkte Berufswünsche verläuft bei Frauen anders, was sich negativ auf die Pensionshöhe auswirkt. Durch Änderungen im Pensionsrecht wie die Ausweitung des Bemessungszeitraums auf lebenslange Durchrechnung hat sich dieser Effekt verstärkt. Es gilt, die Benachteiligungen für Frauen während des Erwerbslebens auszugleichen und sie nicht durch eine vorgezogene Angleichung des Pensionsalters noch zu verstärken.
Die Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen bei gleichzeitiger Vorenthaltung der tatsächlichen Gleichstellung ist ein frauenpolitischer Vertragsbruch. Der GLB verlangt daher die Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen an den der Männer bis zur tatsächlichen Gleichstellung auszusetzen.
Noch ein paar Fakten zu Frauen und Pension:
- Erwerbsverläufe – längere Durchrechnungszeiträume benachteiligen Frauen, da Teilzeit, Erwerbsunterbrechungen etc. in die Pensionsberechnung einfließen (Pensionskonto).
- Erwerbsquoten von Frauen und Männern unterscheiden sich in allen Altersgruppen – beim aktuellen Gender Pay Gap liegt Österreich an vorletzter Stelle. Die Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Mann und Frau liegen bei uns bei 22,9 Prozent, der EU-Durchschnitt liegt bei 16,1 Prozent. Nur in Estland klafft die Lohnschere zwischen den Geschlechtern weiter auseinander als in Österreich.
- Arbeitsmarktrealität – schlechte Erwerbschancen für Frauen der Generation 50+. Tatsache ist, dass die Chancen der Wiedereingliederung nach Jobverlust oder Erwerbsunterbrechung durch Familienarbeit sinken und Frauen oft ab Mitte 40 auf ein berufliches Abstellgleis gestellt werden.
- Arbeitslosigkeit: Pensionsübergänge werden oft durch Arbeitslosigkeit initiiert. Eine Angleichung des Antrittsalters würde nach derzeitiger Arbeitsmarktlage in vielen Fällen nur eine Transferverlagerung (von der Pensions- zur Arbeitslosenversicherung) mit geringerem Einkommen und steigender Langzeitarbeitslosigkeit auslösen. Damit wären Mehrkosten für Verwaltung und Schulungsmaßnahmen verbunden.
- Diskriminierungsmerkmale Geschlecht und Alter wirken bei Frauen - besonders in Bezug auf Arbeitsmarktübergänge – sehr negativ zusammen.
- Nicht das gesetzliche Pensionsalter ist die Messlatte sondern das tatsächliche - der Unterschied zwischen den Geschlechtern ist mit 1,4 Jahren nur gering! Das durchschnittliche Antrittsalter beträgt für Frauen 59,1 Jahre, für Männer 61,3 Jahre. (Stand 2015)
- Pensionshöhe: Die große Diskrepanz bei der durchschnittlichen Pensionshöhe von Frauen im Vergleich zu Männern, wird nicht durch eine Angleichung des gesetzlichen Antrittsalters ausgeglichen werden.
- Ausnahmen wie die derzeitige Schwerarbeiterregelung und Korridorpension im ASVG können nur von Männern in Anspruch genommen werden.
- Bedeutsam für eine Steigerung der Erwerbsquote ist die Rolle des Arbeitsmarktes. Umfassende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind erforderlich, damit die erfolgreiche Erwerbsintegration von Frauen verwirklicht werden kann.
- Die Erfüllung der Gleichstellung (im Rahmen des BGBl. Nr. 837/1992 über Berichte der Bundesregierung betreffend der Maßnahmen zum Abbau von Benachteilungen für Frauen) war 1992 Bedingung für die Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters der Frauen ab 2024. Das ist bis heute nicht umgesetzt.
- Die Lebenserwartung von Frauen in Österreich beträgt 83,7, die der Männer 78,9 Jahre. So der Stand 2014 nach Statistik Austria. Wenn das Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung angepasst würde, bedeutet das, dass Frauen 4,8 Jahre später in Pension gehen dürften als Männer. Mit diesem Trick soll die gewünschte Koppelung des Pensionsantrittsalters mit dem Gleichbehandlungspaket ausgehebelt werden.
(Beschlossen auf der Bundesleitungssitzung am 24. September 2016)
Zur Klarstellung der geltenden Lage:
1991 schnürte die Frauenministerin Johanna Dohnal gemeinsam mit den Frauen des ÖGB, der AK und aller im Parlament vertretenen Parteien, mit Ausnahme der FPÖ , ein „Gleichbehandlungspaket”. Es sollte die Schlechterstellung und Diskriminierung von Frauen in gesellschaftlicher, familiärer und ökonomischer Hinsicht abbauen. Die Maßnahmen waren, so Frauenministerin Johanna Dohnal, „als Gesamtschau der aus Frauensicht notwendigen Mindestvoraussetzungen zu sehen, die realisiert oder eingeleitet werden müssen, bevor schrittweise eine Angleichung des Pensionsanfallsalters wirksam werden kann” (Bundesministerin für Frauenangelegenheiten 1992).
Bis heute ist die faktische Gleichstellung – gesellschaftlich, familiär und wirtschaftlich – keineswegs Realität. Die Einkommensschere ist nicht geschlossen und die Mehrfach-Belastung für Frauen nach wie vor vorhanden. Der „Gender Gap“ erstreckt sich bis ins Pensionssystem. Die unzureichende Altersversorgung ist oft Ergebnis typischer erzwungener Frauenerwerbsverläufe ist. Denn die Einkommens- und Karriereentwicklung geprägt durch Familienarbeit verbunden mit Teilzeit, gläserne Decke und eingeschränkte Berufswünsche verläuft bei Frauen anders, was sich negativ auf die Pensionshöhe auswirkt. Durch Änderungen im Pensionsrecht wie die Ausweitung des Bemessungszeitraums auf lebenslange Durchrechnung hat sich dieser Effekt verstärkt. Es gilt, die Benachteiligungen für Frauen während des Erwerbslebens auszugleichen und sie nicht durch eine vorgezogene Angleichung des Pensionsalters noch zu verstärken.
Die Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen bei gleichzeitiger Vorenthaltung der tatsächlichen Gleichstellung ist ein frauenpolitischer Vertragsbruch. Der GLB verlangt daher die Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen an den der Männer bis zur tatsächlichen Gleichstellung auszusetzen.
Noch ein paar Fakten zu Frauen und Pension:
- Erwerbsverläufe – längere Durchrechnungszeiträume benachteiligen Frauen, da Teilzeit, Erwerbsunterbrechungen etc. in die Pensionsberechnung einfließen (Pensionskonto).
- Erwerbsquoten von Frauen und Männern unterscheiden sich in allen Altersgruppen – beim aktuellen Gender Pay Gap liegt Österreich an vorletzter Stelle. Die Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Mann und Frau liegen bei uns bei 22,9 Prozent, der EU-Durchschnitt liegt bei 16,1 Prozent. Nur in Estland klafft die Lohnschere zwischen den Geschlechtern weiter auseinander als in Österreich.
- Arbeitsmarktrealität – schlechte Erwerbschancen für Frauen der Generation 50+. Tatsache ist, dass die Chancen der Wiedereingliederung nach Jobverlust oder Erwerbsunterbrechung durch Familienarbeit sinken und Frauen oft ab Mitte 40 auf ein berufliches Abstellgleis gestellt werden.
- Arbeitslosigkeit: Pensionsübergänge werden oft durch Arbeitslosigkeit initiiert. Eine Angleichung des Antrittsalters würde nach derzeitiger Arbeitsmarktlage in vielen Fällen nur eine Transferverlagerung (von der Pensions- zur Arbeitslosenversicherung) mit geringerem Einkommen und steigender Langzeitarbeitslosigkeit auslösen. Damit wären Mehrkosten für Verwaltung und Schulungsmaßnahmen verbunden.
- Diskriminierungsmerkmale Geschlecht und Alter wirken bei Frauen - besonders in Bezug auf Arbeitsmarktübergänge – sehr negativ zusammen.
- Nicht das gesetzliche Pensionsalter ist die Messlatte sondern das tatsächliche - der Unterschied zwischen den Geschlechtern ist mit 1,4 Jahren nur gering! Das durchschnittliche Antrittsalter beträgt für Frauen 59,1 Jahre, für Männer 61,3 Jahre. (Stand 2015)
- Pensionshöhe: Die große Diskrepanz bei der durchschnittlichen Pensionshöhe von Frauen im Vergleich zu Männern, wird nicht durch eine Angleichung des gesetzlichen Antrittsalters ausgeglichen werden.
- Ausnahmen wie die derzeitige Schwerarbeiterregelung und Korridorpension im ASVG können nur von Männern in Anspruch genommen werden.
- Bedeutsam für eine Steigerung der Erwerbsquote ist die Rolle des Arbeitsmarktes. Umfassende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind erforderlich, damit die erfolgreiche Erwerbsintegration von Frauen verwirklicht werden kann.
- Die Erfüllung der Gleichstellung (im Rahmen des BGBl. Nr. 837/1992 über Berichte der Bundesregierung betreffend der Maßnahmen zum Abbau von Benachteilungen für Frauen) war 1992 Bedingung für die Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters der Frauen ab 2024. Das ist bis heute nicht umgesetzt.
- Die Lebenserwartung von Frauen in Österreich beträgt 83,7, die der Männer 78,9 Jahre. So der Stand 2014 nach Statistik Austria. Wenn das Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung angepasst würde, bedeutet das, dass Frauen 4,8 Jahre später in Pension gehen dürften als Männer. Mit diesem Trick soll die gewünschte Koppelung des Pensionsantrittsalters mit dem Gleichbehandlungspaket ausgehebelt werden.
(Beschlossen auf der Bundesleitungssitzung am 24. September 2016)