Quo vadis, Frauenbewegung?
- Freitag, 12. Februar 2016 @ 12:45
Cristina Tamas über gewerkschaftliche Frauenpolitik
Eine berechtigte Frage, denn der GPA-Bundesfrauenvorstand war am 26. November 2015 nicht beschlussfähig. Diskutiert wurde trotzdem. Im Schatten der Vorababstriche seitens der Sozialpartnerschaft. Der erste Punkt wurde im Sinne eines Abwartens der zugemuteten, geschickten Verhandlungen betreffend die Novellierung des Mutterschutzgesetzes in zwei Minuten abgehandelt: die böse Wirtschaft blockiert unsere Zustimmung durch zwei ungeheuerliche Forderungen! Kampfmaßnahmen sind angesagt! Jubel!
Die FLAF-Reduzierung vom Arbeitsmarktgipfel ist definitiv eine Schande, aber sozialpartnerschaftlich, mit der Wichtigkeit der sonstigen Arbeitsmarktmaßnahmen begründet, bereits beschlossen, heißt es. Es bleibt zu beobachten, wo das hinführt. Es hat mit einer Frauenbewegung nichts zu tun, also nur quo vadis.
Der Schwerpunkt schlechthin, Kollektivvertragspolitik, überlappt sich mit den allgemeinen Forderungen des Bundesvorstandes: Transparenz der All-In Verträge, Arbeitszeitverkürzung, Freizeitoption, zusätzliche freie Arbeitstage, 6. Urlaubswoche, 1.700 Euro Mindestlohn, mit Wirkung auf die ganze Einkommenstabelle, versteht sich.
Ein Erfolgserlebnis kommt vom „Anker“, wo bereits eine Betriebsvereinbarung zur Aufstockung der Teilzeit bzw. verpflichtenden internen Stellenausschreibung abgeschlossen wurde. Des Weiteren wurde ein Rechtsanspruch auf Papa-Sabbatical durch geeignete Betriebsvereinbarungen erreicht. Ähnlich wie bei der Kinderbetreuung soll eine Pflegeteilzeit mit Modellwahl betrieblich in BVs ausverhandelt werden. Zum Glück gibt es tüchtige BetriebsrätInnen vor Ort, denn ohne entsprechend abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sprechen wir noch nicht von Errungenschaften.
Apropos Errungenschaften
Kehren wir zum wichtigsten Punkt des Tages zurück. Die Novelle zum Mutterschutzgesetz ist mittlerweile seit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten. Und die seitens der Gewerkschaften nicht gewollte Aushebelung des Kündigungsschutzes ist eingetreten! Mit Möglichkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen zur Verhandlung mit dem Vorgesetzten! So viel zur Solidarität und zu den Kampfmaßnahmen!
Ich kann nicht einmal Kompromisse aus der neuen Fassung herauslesen ... sprich: wir haben uns für dumm verkauft. Wir müssen ja einsehen, dass die vorhergehende Fassung zum Missbrauch führen konnte! Um Kündigungsschutz während der ersten vier Jahre Elternteilzeit zu erlangen! So: jetzt werden wir gezwungen unsere Elternteilzeit zu den Bedingungen des Arbeitgebers und nicht zu unseren Bedürfnissen anzupassen. Tolle Leistung! Jubel?
Wohlgemerkt, Ausmaß und Lage der Elternteilzeit waren bisher auch, nach Abwägung der Interessen, Vereinbarungssache. Das heißt im Klartext: die Novelle ist definitiv eine Verschlechterung aus Sicht der Mütter! Mit Ausnahme von den freien Dienstnehmerinnen, die in der neuen Fassung auch erwähnt werden. Von einer Gleichstellung spricht keiner! Doch, die Fehlgeburten werden den lebend geborenen Kindern gleichgestellt. Wie wenn das aus gesundheitlichen Gründen nicht eine Selbstverständlichkeit wäre!
Ein Trosttropfen auf den heißen Stein: das Väterkarenzgesetz ist nicht positiv diskriminierend. Aus Sicht der Väter. Wenn man aber bedenkt, dass die meisten Arbeitgeber männlich sind...? Also meine berechtigte Frage: quo vadis, Frauenbewegung?
Übrigens: 2016 gibt es viel zu tun! Bloß, wenn wir mit Reparaturarbeiten beschäftigt werden, die unsere gesamte solidarische und kämpferische Energie in Anspruch nehmen, noch dazu, die Arbeitgeberseite anscheinend einen Schritt voraus ist, wie wollen wir die Visionen unserer Vorgängerinnen umsetzen? Was haben wir überhaupt noch für Visionen?
Würde mir jemand jetzt endlich meine Frage beantworten: quo vadis, Frauenbewegung?
Cristina Tamas ist GLB-Betriebsrätin und Aufsichtsrätin im Austrian Institute of Technology
Eine berechtigte Frage, denn der GPA-Bundesfrauenvorstand war am 26. November 2015 nicht beschlussfähig. Diskutiert wurde trotzdem. Im Schatten der Vorababstriche seitens der Sozialpartnerschaft. Der erste Punkt wurde im Sinne eines Abwartens der zugemuteten, geschickten Verhandlungen betreffend die Novellierung des Mutterschutzgesetzes in zwei Minuten abgehandelt: die böse Wirtschaft blockiert unsere Zustimmung durch zwei ungeheuerliche Forderungen! Kampfmaßnahmen sind angesagt! Jubel!
Die FLAF-Reduzierung vom Arbeitsmarktgipfel ist definitiv eine Schande, aber sozialpartnerschaftlich, mit der Wichtigkeit der sonstigen Arbeitsmarktmaßnahmen begründet, bereits beschlossen, heißt es. Es bleibt zu beobachten, wo das hinführt. Es hat mit einer Frauenbewegung nichts zu tun, also nur quo vadis.
Der Schwerpunkt schlechthin, Kollektivvertragspolitik, überlappt sich mit den allgemeinen Forderungen des Bundesvorstandes: Transparenz der All-In Verträge, Arbeitszeitverkürzung, Freizeitoption, zusätzliche freie Arbeitstage, 6. Urlaubswoche, 1.700 Euro Mindestlohn, mit Wirkung auf die ganze Einkommenstabelle, versteht sich.
Ein Erfolgserlebnis kommt vom „Anker“, wo bereits eine Betriebsvereinbarung zur Aufstockung der Teilzeit bzw. verpflichtenden internen Stellenausschreibung abgeschlossen wurde. Des Weiteren wurde ein Rechtsanspruch auf Papa-Sabbatical durch geeignete Betriebsvereinbarungen erreicht. Ähnlich wie bei der Kinderbetreuung soll eine Pflegeteilzeit mit Modellwahl betrieblich in BVs ausverhandelt werden. Zum Glück gibt es tüchtige BetriebsrätInnen vor Ort, denn ohne entsprechend abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sprechen wir noch nicht von Errungenschaften.
Apropos Errungenschaften
Kehren wir zum wichtigsten Punkt des Tages zurück. Die Novelle zum Mutterschutzgesetz ist mittlerweile seit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten. Und die seitens der Gewerkschaften nicht gewollte Aushebelung des Kündigungsschutzes ist eingetreten! Mit Möglichkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen zur Verhandlung mit dem Vorgesetzten! So viel zur Solidarität und zu den Kampfmaßnahmen!
Ich kann nicht einmal Kompromisse aus der neuen Fassung herauslesen ... sprich: wir haben uns für dumm verkauft. Wir müssen ja einsehen, dass die vorhergehende Fassung zum Missbrauch führen konnte! Um Kündigungsschutz während der ersten vier Jahre Elternteilzeit zu erlangen! So: jetzt werden wir gezwungen unsere Elternteilzeit zu den Bedingungen des Arbeitgebers und nicht zu unseren Bedürfnissen anzupassen. Tolle Leistung! Jubel?
Wohlgemerkt, Ausmaß und Lage der Elternteilzeit waren bisher auch, nach Abwägung der Interessen, Vereinbarungssache. Das heißt im Klartext: die Novelle ist definitiv eine Verschlechterung aus Sicht der Mütter! Mit Ausnahme von den freien Dienstnehmerinnen, die in der neuen Fassung auch erwähnt werden. Von einer Gleichstellung spricht keiner! Doch, die Fehlgeburten werden den lebend geborenen Kindern gleichgestellt. Wie wenn das aus gesundheitlichen Gründen nicht eine Selbstverständlichkeit wäre!
Ein Trosttropfen auf den heißen Stein: das Väterkarenzgesetz ist nicht positiv diskriminierend. Aus Sicht der Väter. Wenn man aber bedenkt, dass die meisten Arbeitgeber männlich sind...? Also meine berechtigte Frage: quo vadis, Frauenbewegung?
Übrigens: 2016 gibt es viel zu tun! Bloß, wenn wir mit Reparaturarbeiten beschäftigt werden, die unsere gesamte solidarische und kämpferische Energie in Anspruch nehmen, noch dazu, die Arbeitgeberseite anscheinend einen Schritt voraus ist, wie wollen wir die Visionen unserer Vorgängerinnen umsetzen? Was haben wir überhaupt noch für Visionen?
Würde mir jemand jetzt endlich meine Frage beantworten: quo vadis, Frauenbewegung?
Cristina Tamas ist GLB-Betriebsrätin und Aufsichtsrätin im Austrian Institute of Technology