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Privatisierung durch die Hintertür?

  • Dienstag, 5. November 2013 @ 09:03
Meinung Von Leo Furtlehner

Auf eine Privatisierung durch die Hintertür zielen die vor der Wahl insbesondere von ÖVP und Team Stronach vorgebrachten Pläne für eine ÖIAG-Neu.

Nach den Vorstellungen der ÖVP sollen von den 116 Bundesbeteiligungen (die von sieben Ministerien verwaltet werden) 37 „marktnahe“ Unternehmen unter das Dach der ÖIAG gehievt werden. Nur noch Restbestände

In der ÖIAG sind nach der ziemlich restlosen Zerschlagung der Verstaatlichten durch die Regierungen von SPÖ, ÖVP und FPÖ/BZÖ seit Ende der 1980er Jahre faktisch nur mehr marginale Restbestände verblieben, die wichtigsten dabei sind die Staatsbeteiligungen an Post, Telekom und OMV.

Mit den Plänen für eine „Super-ÖIAG“ sollen nun offensichtlich alle wichtigen Bundesbeteiligungen der ÖIAG untergeordnet und damit der politischen Einflussnahme entzogen und dem Kommando eines „Freundeskreises der Industriellenvereinigung“ unterworfen werden. Ex-Magna-Boss Siegfried Wolf als Stronach-Wahlwerber will konkret ÖBB, BIG, Bundesforste und ORF in die ÖIAG eingliedern und macht damit den Heißhunger des Privatkapitals auf öffentliches Eigentums deutlich. Voestalpine-Boss Wolfgang Eder bezeichnet weitere Privatisierungen gar als „Überlebensfrage für die Börse“ und will den Verbund und lukrative Teile der ÖBB privatisieren.

Nach den Erfahrungen der letzten drei Jahrzehnte laufen diese Pläne letztlich auf die Privatisierung hinaus. Unter dem Kommando der von der Bundesregierung eingesetzten Manager mutierte die ÖIAG von einem Unternehmen zur Verwaltung öffentlichen Eigentums zu einer Privatisierungsagentur. Dass die SPÖ von ihrem bisherigen Aus für die ÖIAG abgerückt ist, ist als Alarmzeichen für eine weitere Privatisierungswelle nach der Wahl zu werten.

Verfassungsschutz für öffentliches Eigentum

Daher hat der GLB schon wiederholt die Auflösung der ÖIAG und die Zuordnung der von ihr derzeit verwalteten Unternehmen an die zuständigen Ministerien gefordert, um die politische Verantwortung für das öffentliche Eigentum deutlich zu machen. Allerdings muss das öffentliche Eigentum durch eine verfassungsmäßige Verankerung vor Ausverkauf und Privatisierung geschützt werden, eine Maßnahme die durch eine entsprechende Mitbestimmung der Beschäftigten der betroffenen Unternehmen zu ergänzen ist.

Bereits mit der Bildung der ÖIAG im Jahre 1967 unter der damaligen ÖVP-Regierung wurde die bislang von einem eigenen Ministerium verwaltete Verstaatlichte aus der politischen Verantwortung ausgelagert, 1970 in die ÖIVG und 1986 in die heutige ÖIAG umgestaltet, die 1993 den expliziten Auftrag zur Privatisierung großer Teile bislang öffentlichen Eigentums erhielt.

Streichers Philosophie

Auf den Punkt gebracht hat die sowohl von ÖVP als auch SPÖ vertretene Philosophie der frühere Verstaatlichtenminister und ÖIAG-Chef Rudolf Streicher (SPÖ) mit der Aussage: „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ zur Privatisierungsbilanz von 1986 bis 2000 (Arbeit und Wirtschaft, 9/2000). Auch seine Nachfolger haben als einzige Qualifikation den Ausverkauf öffentlichen Eigentums geliefert und wurden damit mit horrenden Gagen entlohnt.

Das Resümee der Privatisierung öffentlichen Eigentums seit Anfang der 90er Jahre zeigt deutlich, dass diese mit einem massiven Druck auf Arbeitsplätze, Löhne, Sozialleistungen sowie betriebliche und gewerkschaftliche Mitbestimmung und im Fall der Telekom einer Reihe von Korruptionsskandalen verbunden ist. Privatisierung bedeutet aber auch den Verlust der Grundlage für eine eigenständige österreichische Wirtschaftspolitik, da mangels ausreichendem Privatkapital ein Ausverkauf an ausländische Multis und obskure Spekulanten das logische Ergebnis ist.

Leo Furtlehner ist verantwortlicher Redakteur der „Arbeit“