OÖ Arbeiterkammer einstimmig für Ausstieg aus TTIP-Verhandlungen
- Mittwoch, 28. Mai 2014 @ 09:14
Ein deutliches Signal gab die 1. Vollversammlung der oberösterreichischen Arbeiterkammer am 27. Mai 2014 für den Ausstieg aus den Geheimverhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP und für die Offenlegung der Verhandlungsdokumente. Auf Antrag von Thomas Erlach, AK-Rat der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB), wurde eine diesbezügliche Resolution einstimmig von allen sechs Fraktionen (73 FSG, 19 ÖAAB, 11 FA, 5 AUGE, 1 GLB, 1 LP) beschlossen. Mit dieser Resolution fordert die Vollversammlung der oö Arbeiterkammer den Bundeskanzler und den Wirtschaftsminister auf, namens der Republik Österreich die Beteiligung an den Geheimverhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP unverzüglich einzustellen und die bisherigen Verhandlungsunterlagen umgehend zu veröffentlichen. Nachstehend der Wortlaut der Resolution „Geheimverhandlungen über das EU-US-Freihandelsabkommen TTIP beenden und Verhandlungsdokumente offenlegen“:
Entsprechend dem von einer Mehrheit von konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Abgeordneten des EU-Parlaments erteilten Mandat verhandelt die EU-Kommission seit Juli 2013 hinter verschlossenen Türen mit den USA über das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP). Dabei geht es nicht vorrangig um den Abbau der ohnehin nur noch im Agrarbereich als Restbestand vorhandenen Zölle, sondern vor allem um die gegenseitige Anerkennung von Standards und die Absicht der Konzerne, entgangene Gewinne von betroffenen Staaten einzuklagen.
Die gegenseitige Anerkennung von Standards bedeutet, dass etwa in Europa künftig auch bislang nur in den USA zugelassene Lebensmittel in den Handel kommen und umgekehrt die strengeren Finanzmarktkontrollen der USA von EU-Banken unterlaufen werden können. Im Ergebnis droht ein Dumpingwettbewerb nach unten und der weitere Abbau von Arbeitsschutz- und Sozialbestimmungen, des Datenschutzes, transatlantische Ausschreibungspflicht für öffentliche Dienste und damit Druck auf weitere Privatisierung der Daseinsvorsorge wie etwa des Trinkwassers. TTIP zielt somit in vielen Bereichen darauf ab, über Jahre hinweg erkämpfte Standards zugunsten der Gewinne von transnationalen Unternehmen zu opfern.
Besonders gravierend ist die Absicht, dass Konzerne entsprechend diesem Abkommen die Anhebung von Steuern, Einführung von Mindestlöhnen, den Ausstieg aus der riskanten Atomkraft, Verbot von Fracking, strengere Umwelt-, Sozial- und Konsumentenschutzgesetze etc. zum Anlass nehmen können, von den betroffenen Staaten dadurch entgangene fiktive Gewinne auf Kosten der SteuerzahlerInnen einzuklagen. Darüber sollen nicht öffentliche Gerichte, sondern von den Streitparteien eingesetzte private Schiedsgerichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Parteienstellung und Berufungsmöglichkeit derselben die Entscheidungen treffen.
TTIP bedeutet auch einen weiteren Schritt des Abbaus demokratischer Mitsprache der Menschen, gewählter Volksvertretungen sowie Nationalstaaten. Denn TTIP soll auf Dauer bindend und praktisch irreversibel sein, weil jede einzelne Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher Unterzeichnerstaaten geändert werden kann. Die Vertragsinhalte könnten somit durch demokratische Wahlen oder zivilgesellschaftlichen Protest in einzelnen Mitgliedstaaten nicht mehr angefochten werden.
Entsprechend dem von einer Mehrheit von konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Abgeordneten des EU-Parlaments erteilten Mandat verhandelt die EU-Kommission seit Juli 2013 hinter verschlossenen Türen mit den USA über das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP). Dabei geht es nicht vorrangig um den Abbau der ohnehin nur noch im Agrarbereich als Restbestand vorhandenen Zölle, sondern vor allem um die gegenseitige Anerkennung von Standards und die Absicht der Konzerne, entgangene Gewinne von betroffenen Staaten einzuklagen.
Die gegenseitige Anerkennung von Standards bedeutet, dass etwa in Europa künftig auch bislang nur in den USA zugelassene Lebensmittel in den Handel kommen und umgekehrt die strengeren Finanzmarktkontrollen der USA von EU-Banken unterlaufen werden können. Im Ergebnis droht ein Dumpingwettbewerb nach unten und der weitere Abbau von Arbeitsschutz- und Sozialbestimmungen, des Datenschutzes, transatlantische Ausschreibungspflicht für öffentliche Dienste und damit Druck auf weitere Privatisierung der Daseinsvorsorge wie etwa des Trinkwassers. TTIP zielt somit in vielen Bereichen darauf ab, über Jahre hinweg erkämpfte Standards zugunsten der Gewinne von transnationalen Unternehmen zu opfern.
Besonders gravierend ist die Absicht, dass Konzerne entsprechend diesem Abkommen die Anhebung von Steuern, Einführung von Mindestlöhnen, den Ausstieg aus der riskanten Atomkraft, Verbot von Fracking, strengere Umwelt-, Sozial- und Konsumentenschutzgesetze etc. zum Anlass nehmen können, von den betroffenen Staaten dadurch entgangene fiktive Gewinne auf Kosten der SteuerzahlerInnen einzuklagen. Darüber sollen nicht öffentliche Gerichte, sondern von den Streitparteien eingesetzte private Schiedsgerichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Parteienstellung und Berufungsmöglichkeit derselben die Entscheidungen treffen.
TTIP bedeutet auch einen weiteren Schritt des Abbaus demokratischer Mitsprache der Menschen, gewählter Volksvertretungen sowie Nationalstaaten. Denn TTIP soll auf Dauer bindend und praktisch irreversibel sein, weil jede einzelne Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher Unterzeichnerstaaten geändert werden kann. Die Vertragsinhalte könnten somit durch demokratische Wahlen oder zivilgesellschaftlichen Protest in einzelnen Mitgliedstaaten nicht mehr angefochten werden.