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ÖGB verbannt Putschlüge

  • Sonntag, 1. November 2015 @ 11:27
Meinung Josef Stingl ist Verkaufsfahrer in Tirol, Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB

70 Jahre ÖGB, 70 Jahre 2. Republik, 70 Jahre Ende des 2. Weltkrieges, 60 Jahre Staatsvertrag: All diese Ereignisse wurden gebührend gefeiert. Heuer jährte sich auch die größte Streikbewegung der 2. Republik zum 65. Mal. 500.000 Arbeiter_innen streikten gegen den vom ÖGB und AK akzeptierten 4. Lohn-Preis-Pakt der Regierung. Er sah die drastische Erhöhung für Grundnahrungsmittel, Strom und öffentlichen Verkehr vor, der eine nur weit geringere Erhöhung der Löhne entgegenstand.

Dieser Meilenstein wurde heuer nicht gefeiert, ja sogar medial weitgehend totgeschwiegen. Ebenso, dass die 1950er-Streikbewegung der Scheidepunkt „kämpferische Organisation oder staatstragender, sozialpartnerschaftlicher Verhandlungsverein“ des jungen ÖGB war: Der ÖGB-Historiker Fritz Klenner meinte 30 Jahre später, dass ein Gelingen des Generalstreikversuches eine radikal ausgerichtete Gewerkschaftspolitik zur Folge gehabt hätte.

Zumindest die kommunistischen Gewerkschafter_innen entschieden sich für die kämpferische Variante und unterstützten die Streiks. Einen Kampf der anderen Art lieferte SPÖ-Gewerkschafter Franz Olah: Er ließ Schlägertrupps gegen die Streikenden vorgehen. Abgestraft wurde er dafür nie – vielmehr belohnt und später zum ÖGB-Präsidenten gekürt. Dafür wurden die kommunistischen Gewerkschafter_innen für ihre Streikunterstützung mit Funktionsenthebungen, Ausschlüssen und fristlosen Kündigungen abgestraft. Die Devise der Säuberungsaktion: Die Oktoberstreiks waren ein kommunistischer Putschversuch – prominentestes Opfer, das ÖGB-Gründungsmitglied Gottlieb Fiala.

Erst 65 Jahre später hat sich, auf Initiative des GLB, endlich der ÖGB offiziell von der Putschlüge verabschiedet und die ausgeschlossenen Kolleg_innen rehabilitiert. Eine „tolle Leistung“, da gleiches die universitäre Zeitgeschichtsforschung „erst“ vierzig Jahre vorher tat. Und, es wäre nicht der ÖGB, wenn diese Entscheidung klar und deutlich ausgefallen wäre: Die Ausschlüsse wurden weder für nichtig erklärt noch zurückgenommen, sondern festgehalten, dass die ausgeschlossenen Gewerkschaftsmitglieder nach heutigem Wissensstand nicht auszuschließen gewesen wären.

Übrigens, der einstimmige Beschluss des ÖGB-Bundesvorstandes war der Gewerkschaftsführung weder eine Pressemitteilung, noch einer Veröffentlichung auf der ÖGB-Homepage wert. Aber im Archiv, da wird er zu finden sein!