OeNB-Studie zeigt Handlungsbedarf bei Vermögensbesteuerung
- Mittwoch, 3. Oktober 2012 @ 02:22
Die jüngste Vermögensstudie der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zeigt einmal mehr eine gefährliche soziale Schieflage in Österreich, stellt Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) fest. „Wenn die Regierung diese Fakten ignoriert und die längst fällige angemessene Besteuerung von Millionenvermögen und großen, leistungslos erworbenen Erbschaften blockiert handelt sie grob fahrlässig und verantwortungslos“, meint Stingl. Notwendig ist die rasche Wiedereinführung der 1994 vom damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina abgeschafften Vermögenssteuer sowie der 2008 vom damaligen ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer abgeschafften Erbschaftssteuer.
Weiters müssen die steuerschonenden 3.208 Privatstiftungen (Stand 2011) aufgelöst und die Erträge aus den dort deponierten geschätzten 100 Milliarden Euro zum normalen Steuersatz versteuert werden. Notwendig ist auch eine Anpassung der Grundsteuer auf den Verkehrswert und deren Gestaltung als Vermögensbesteuerung, das heißt die Überwälzung auf die Betriebskosten muss abgeschafft werden.
Die Fakten sind eindeutig: Laut DACH-Report wurde 2011 die Rekordzahl von 74.100 Euro-MillionärInnen mit einem Vermögen von 223 Milliarden Euro registriert. Nur 20 Prozent der Bevölkerung in Österreich haben jemals geerbt, zwei Prozent aller Haushalte in Österreich vereinen hingegen fast die Hälfte des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich. Die obersten zehn Prozent der Bevölkerung besitzen laut Armutskonferenz 54 Prozent des Bruttogeldvermögens. Die Armutskonferenz fordert daher zurecht "Überfluss besteuern, in Zukunft investieren, Armut bekämpfen".
Behauptungen wie jene des WKO-Funktionärs Christoph Schneider, dass in Österreich Verteilungsgerechtigkeit bestünde sind voll daneben: „Wenn ein Prozent der Bevölkerung ein Drittel, weitere neun Prozent das zweite Drittel des gesamten Vermögens besitzen und sich die restlichen 90 Prozent das letzte Drittel teilen müssen kann von Gerechtigkeit keine Rede sein. Ebenso wenn 40 Prozent der Bevölkerung überhaupt keine Immobilien besitzen, dafür aber bei den obersten zehn Prozent gleich 51 Prozent konzentriert sind“, so Stingl.
Wenn WKO-Funktionär Schneider meint, eine Vermögensbesteuerung würde die Investitionen hemmen ignoriert er, dass ein Großteil der Unternehmensgewinne und Vermögenserträge nicht in die Realwirtschaft investiert, sondern spekulativ am Finanzmarkt veranlagt wird. Das war mit eine wesentliche Ursache für den Finanzcrash von 2008, der die gesamte Weltwirtschaft in eine nachhaltige Krise gestürzt hat, woraus aber bis dato keine wirklichen Konsequenzen gezogen wurden.
„Für wirksame Investitionsimpulse ist eine Stärkung der Kaufkraft durch entsprechende Lohnerhöhungen, die nicht nur die Inflation, sondern auch einen möglichst hohen Anteil am Produktivitätszuwachs abdecken, notwendig. Ebenso ist eine Erhöhung der Steuereinnahmen durch eine entsprechende Vermögensbesteuerung erforderlich um dem Staat die Möglichkeit für gezielte öffentliche Investitionen zu geben, die belebend für Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind“, so Stingl abschließend.
Weiters müssen die steuerschonenden 3.208 Privatstiftungen (Stand 2011) aufgelöst und die Erträge aus den dort deponierten geschätzten 100 Milliarden Euro zum normalen Steuersatz versteuert werden. Notwendig ist auch eine Anpassung der Grundsteuer auf den Verkehrswert und deren Gestaltung als Vermögensbesteuerung, das heißt die Überwälzung auf die Betriebskosten muss abgeschafft werden.
Die Fakten sind eindeutig: Laut DACH-Report wurde 2011 die Rekordzahl von 74.100 Euro-MillionärInnen mit einem Vermögen von 223 Milliarden Euro registriert. Nur 20 Prozent der Bevölkerung in Österreich haben jemals geerbt, zwei Prozent aller Haushalte in Österreich vereinen hingegen fast die Hälfte des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich. Die obersten zehn Prozent der Bevölkerung besitzen laut Armutskonferenz 54 Prozent des Bruttogeldvermögens. Die Armutskonferenz fordert daher zurecht "Überfluss besteuern, in Zukunft investieren, Armut bekämpfen".
Behauptungen wie jene des WKO-Funktionärs Christoph Schneider, dass in Österreich Verteilungsgerechtigkeit bestünde sind voll daneben: „Wenn ein Prozent der Bevölkerung ein Drittel, weitere neun Prozent das zweite Drittel des gesamten Vermögens besitzen und sich die restlichen 90 Prozent das letzte Drittel teilen müssen kann von Gerechtigkeit keine Rede sein. Ebenso wenn 40 Prozent der Bevölkerung überhaupt keine Immobilien besitzen, dafür aber bei den obersten zehn Prozent gleich 51 Prozent konzentriert sind“, so Stingl.
Wenn WKO-Funktionär Schneider meint, eine Vermögensbesteuerung würde die Investitionen hemmen ignoriert er, dass ein Großteil der Unternehmensgewinne und Vermögenserträge nicht in die Realwirtschaft investiert, sondern spekulativ am Finanzmarkt veranlagt wird. Das war mit eine wesentliche Ursache für den Finanzcrash von 2008, der die gesamte Weltwirtschaft in eine nachhaltige Krise gestürzt hat, woraus aber bis dato keine wirklichen Konsequenzen gezogen wurden.
„Für wirksame Investitionsimpulse ist eine Stärkung der Kaufkraft durch entsprechende Lohnerhöhungen, die nicht nur die Inflation, sondern auch einen möglichst hohen Anteil am Produktivitätszuwachs abdecken, notwendig. Ebenso ist eine Erhöhung der Steuereinnahmen durch eine entsprechende Vermögensbesteuerung erforderlich um dem Staat die Möglichkeit für gezielte öffentliche Investitionen zu geben, die belebend für Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind“, so Stingl abschließend.