Novellierung des Finanzstrafgesetzes gefordert
- Montag, 2. November 2015 @ 21:11
Während der überwiegende Großteil der Arbeitnehmer in den europäischen Staaten seine Steuern an den Staat gleichsam automatisch abliefert, indem diese vor Auszahlung der Nettogehälter abgezogen werden, ist die Zahlungsmoral von zahlreichen Selbstständigen, großen Konzernen, Banken und Finanzdienstleistern offensichtlich äußerst gering. Gerade also jene, die über viel Kapital verfügen, die teilweise gigantische Gewinne machen, bedienen sich aller nur denkbaren Möglichkeiten, um dem Zugriff des Fiskus zu entgehen. Dabei werden sowohl illegale als auch legale Steuervermeidungstechniken angewandt. Erstere werden durch die Regierungen im Rahmen der Steuergesetzgebung selbst geschaffen, letztere sind nichts anderes als kriminell.
Unterm Strich sind jedoch beide Varianten staatsschädigend, denn wenn die Staatseinnahmen sinken, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: der Staat überlässt verschiedene Aufgabenbereiche der Privatwirtschaft oder aber er senkt seine Ausgaben in für die Bevölkerung wichtigen Sozialbereichen. Die Kombination beider Varianten ist natürlich auch eine Option und führt automatisch zu geringerer Versorgungsqualität der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung.
Interessant ist der Umgang der Staaten mit diesen Delikten. In den letzten Jahren waren es vor allem Angebote, welche die Staaten den Steuersündern unterbreiteten. Man denke nur an die 2013 vom österreichischen Finanzamt angebotene Möglichkeit der Selbstanzeige für Steuerhinterzieher auf Grund der Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein.
Tausenden Steuerbetrügern wurden dabei Anonymität zugesichert, wie hoch die Abgeltungssteuer in den gegenständlichen Fällen tatsächlich war, blieb unklar.
Dabei gewinnt man den Eindruck, dass der Wille zur Steuernachsicht umso größer ist je höher der hinterzogene Betrag. Der derzeitige österreichische Finanzminister Schelling lehnte anlässlich der Diskussion über die Registrierkassenpflicht eine Steueramnestie für Wirte ab. Die Staaten signalisieren somit den „Großen“, Steuerhinterziehung sei ein Kavaliersdelikt, anstatt diese als kriminelles Delikt und dementsprechend mit hohen Strafzahlungen und Gefängnisstrafen zu ahnden. Den Staaten entgehen dabei riesige Summen in Milliardenhöhe.
Der § 29 des Finanzstrafgesetzes ermöglicht es österreichischen Steuersündern auch nach der Novelle durch den Ministerrat im Jahr 2014 nach wie vor im Falle von vorsätzlich begangener Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erzielen, wenn sie spätestens zu dem Zeitpunkt Selbstanzeige machen, wenn die Finanzbehörde Einsicht in die Bücher und Unterlagen verlangt. Eine echte Novellierung des Gesetzes in dem Sinne, dass bewusste Steuerhinterziehung ein krimineller Akt und dementsprechend zu bestrafen ist, steht weiterhin aus und wird von der „Steuerinitiative im ÖGB“ gefordert.
Quelle und Infos: www.steuerini.at
Unterm Strich sind jedoch beide Varianten staatsschädigend, denn wenn die Staatseinnahmen sinken, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: der Staat überlässt verschiedene Aufgabenbereiche der Privatwirtschaft oder aber er senkt seine Ausgaben in für die Bevölkerung wichtigen Sozialbereichen. Die Kombination beider Varianten ist natürlich auch eine Option und führt automatisch zu geringerer Versorgungsqualität der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung.
Interessant ist der Umgang der Staaten mit diesen Delikten. In den letzten Jahren waren es vor allem Angebote, welche die Staaten den Steuersündern unterbreiteten. Man denke nur an die 2013 vom österreichischen Finanzamt angebotene Möglichkeit der Selbstanzeige für Steuerhinterzieher auf Grund der Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein.
Tausenden Steuerbetrügern wurden dabei Anonymität zugesichert, wie hoch die Abgeltungssteuer in den gegenständlichen Fällen tatsächlich war, blieb unklar.
Dabei gewinnt man den Eindruck, dass der Wille zur Steuernachsicht umso größer ist je höher der hinterzogene Betrag. Der derzeitige österreichische Finanzminister Schelling lehnte anlässlich der Diskussion über die Registrierkassenpflicht eine Steueramnestie für Wirte ab. Die Staaten signalisieren somit den „Großen“, Steuerhinterziehung sei ein Kavaliersdelikt, anstatt diese als kriminelles Delikt und dementsprechend mit hohen Strafzahlungen und Gefängnisstrafen zu ahnden. Den Staaten entgehen dabei riesige Summen in Milliardenhöhe.
Der § 29 des Finanzstrafgesetzes ermöglicht es österreichischen Steuersündern auch nach der Novelle durch den Ministerrat im Jahr 2014 nach wie vor im Falle von vorsätzlich begangener Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erzielen, wenn sie spätestens zu dem Zeitpunkt Selbstanzeige machen, wenn die Finanzbehörde Einsicht in die Bücher und Unterlagen verlangt. Eine echte Novellierung des Gesetzes in dem Sinne, dass bewusste Steuerhinterziehung ein krimineller Akt und dementsprechend zu bestrafen ist, steht weiterhin aus und wird von der „Steuerinitiative im ÖGB“ gefordert.
Quelle und Infos: www.steuerini.at