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Nein zur Arbeitszeitverlängerung und zu All-Inclusive-Verträgen!

  • Freitag, 4. Dezember 2015 @ 10:48
Aktionen Die von ÖGB und AK unisono als großer Erfolg angepriesene Transparenzregelung für All-Inclusive-Arbeitsverträge entpuppt sich bei näherem hinsehen als Betrug: Dadurch, dass der Grundlohn am Gehaltszettel ausgedruckt wird, werden All-Inclusive-Arbeitsverträge sowie die bezahlten und unbezahlten Überstunden nicht weniger.
Im Gegenteil: die eigentlich sittenwidrigen und umstrittenen All-Inclusive-Verträge werden so im Arbeitsrecht als Normalzustand festgeschrieben, weshalb es vermutlich immer schwieriger wird, diese Zumutung abzuwehren. „Es ist unglaublich, wie da ÖGB und AK diese Mogelpackung, die fast nur Geschenke an Unternehmer enthält, als Erfolg verkaufen wollen“, ist „Aktive Arbeitslose Österreich“ Obmann Martin Mair verärgert über die irreführende PR-Kampagne der vermeintlichen ArbeitnehmervertreterInnen.

Die Vernichtung von Arbeitsplätzen wird von den Sozialpartnern fest geschrieben
• Allein mit den 2014 von den ArbeitnehmerInnen geleisteten rund 68 Millionen unbezahlten Überstunden ließen sich nämlich rund 35.000 neue Vollzeitarbeitsplätze schaffen, mit allen Überstunden (rund 1,5 pro Woche und Erwerbstätige) sogar rund 160.000 Arbeitsplätze! Trat 2013 die Gewerkschaft GPA-djp noch generell gegen All-Inclusive-Verträge auf, so wird der 2013 von Sozialminister Rudolf Hundstorfer propagierte faule Kompromiss der „Transparenzregel“ nun als Erfolg der Sozialpartnerschaft vermarktet.
• Kritisch ist die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit für AußendienstmitarbeiterInnen von 10 auf 12 Stunden zu sehen, weil dadurch die Unfallhäufigkeit steigen und das Familienleben leiden wird.
• Völlig untergegangen ist, dass sogar für Lehrlinge die tägliche Arbeitszeit ohne jede weitere Beschränkung bei Außeneinsätzen von 8 auf 10 Stunden angehoben werden soll, womit diese von den Unternehmern nun vermehrt als billige Montagekräfte missbraucht werden können.
• Die viel beschworene Einschränkung von sittenwidrigen Vertragsklauseln in Bezug auf Konkurrenzverbot und Rückzahlung von Ausbildungskosten erweist sich als recht weich formuliert, sodass diese eher Verschlechterungen fest schreiben als endgültig beseitigen:
o Die Rückzahlung von Kosten für 4 bis 8 Jahre zurück liegenden Ausbildungen ist angesichts der Schnelligkeit, mit der berufliches Wissen veraltet, nur als Schikane zu bezeichnen, zumal dieses Wissen oft nur zu einem geringen Teil in einer anderen Arbeit verwendet werden kann.
o Während Arbeit Suchende nur 100 Tage einen schwachen Berufsschutz und nur 120 Tage einen Gehaltsschutz von 80% genießen, soll ArbeitnehmerInnen gleich für ein ganzes Jahr ein neuer, gut bezahlter Job in der eigenen Branche verwehrt bleiben. Dass unter einem Monatseinkommen von rund 3.100 Euro brutto Konkurrenzklauseln „unwirksam“ werden, verhindert nicht, dass solche Klauseln ArbeitnehmerInnen in einem Arbeitsvertrag untergejubelt werden, zumal diese Grenze immer noch zu niedrig ist.

„Aktive Arbeitslose Österreich“ startet daher für die von AK und ÖGB in Stich gelassenen ArbeitnehmerInnen eine Online-Petition gegen den Abbau von ArbeitnehmerInnenrechten durch die Mogelpackung des Arbeitsmarktgipfels 2015. Um sich besser gegen oft unverständliche und nachteilige Vertragsklauseln wehren zu können, soll endlich auch ein Recht auf Bedenkzeit und Überprüfung des Arbeitsvertrages festgeschrieben werden, denn es verbleiben trotz dieser Novelle angesichts des massiven Informations- und Machtungleichgewichts viel zu viele Möglichkeiten, übers Ohr gehaut zu werden.

Online Petition: http://bit.ly/allinclusivevertrag