Lohnabhängige verzichten aus Unkenntnis auf hunderte Millionen Euro
- Montag, 11. Juli 2016 @ 11:41
Auf das enorme von den Lohnsteuerzahler_innen nicht genutzte Potenzial von Steuerrückzahlungen im Wege der Arbeitnehmer_innenveranlagung (dem sogenannten Jahresausgleich) weist die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) hin und fordert dazu auf, diese Möglichkeit für 2015 jetzt zu nützen, auch wenn gesetzlich dazu eine Frist von fünf Jahren eingeräumt wird. „Aus Unkenntnis über ihre Ansprüche verzichtet die Mehrheit der Lohnsteuerzahler_innen eine Veranlagung durch einen Antrag an das zuständige Wohnsitzfinanzamt durchzuführen und nimmt damit Rückzahlungen nicht in Anspruch“ betont GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl. Laut AK bleiben allein in Niederösterreich jährlich 60 Millionen Euro bei der Finanz liegen, die eigentlich den Lohnsteuerzahler_innen gehören. Die AK-Niederösterreich konnte bei ihrer mittlerweile 14. Steuerrückholaktion für 16.243 Personen 14,3 Millionen Euro vom Fiskus zurück, also durchschnittlich 880 Euro.
„Der Finanzminister kassiert auf diese Weise Jahr für Jahr hunderte Millionen als Körberlgeld auf Kosten der Lohnsteuerzahler_innen“, meint GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl. Während Banken und Konzerne, Unternehmer und Freiberufler mit Hilfe von höchst findigen Steuerberater_innen und extremer Nutzung von „Gestaltungsmöglichkeiten“ – etwa der „Gruppenbesteuerung“ bei der Körperschaftssteuer, mit welcher Verluste im Ausland mit Gewinnen im Inland „gegengerechnet“ werden – ihre Steuerleistung zunehmend gegen Null drücken, wird bei den Lohnabhängigen voll abkassiert.
Mit einer in Papierform beim Wohnsitzfinanzamt oder auch Online möglichen Antragstellung auf die Veranlagung können im Wege der Arbeitnehmer_innenveranlagung etwa Absetzbeträge für Unterhaltsleistungen sowie Sonderausgaben für den Nachkauf von Versicherungszeiten, freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen, Schaffung oder Sanierung von Wohnraum, Kirchen- und Gewerkschaftsbeiträge oder Spenden an als gemeinnützig anerkannte NGOs geltend gemacht werden. Als Werbungskosten werden Kosten für Aus- und Weiterbildungen, Umschulungen, Sprachkurse, Fachliteratur oder Arbeitsmittel soweit nicht vom Dienstgeber finanziert, Spitals-, Kur- oder Begräbniskosten, Kosten für auswärtige Berufsausbildung von Kindern und erhöhte Kosten wegen Behinderung berücksichtigt.
Als außergewöhnliche Belastungen können Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten oder auch Alimente für Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, weiters Kosten, die durch Krankheit, eine Kur, ein Pflegeheim oder aufgrund einer Behinderung entstehen, geltend gemacht werden. Informationen über die Durchführung und Möglichkeiten gibt es auf der Infoseite www.holdirdeingeldzurueck.at der Wiener Arbeiterkammer.
Beschäftigte, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie keine Lohnsteuer, wohl aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, erhalten auf Antrag eine Gutschrift als „Negativsteuer“ bis maximal 110 Euro, Pensionist_innen ab 2015 bis maximal 55 Euro. Alleinverdiener_innen, die den entsprechenden Absetzbetrag nicht oder nur teilweise nutzen können bekommen den Absetzbetrag auf Antrag ausbezahlt.
„Der Finanzminister kassiert auf diese Weise Jahr für Jahr hunderte Millionen als Körberlgeld auf Kosten der Lohnsteuerzahler_innen“, meint GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl. Während Banken und Konzerne, Unternehmer und Freiberufler mit Hilfe von höchst findigen Steuerberater_innen und extremer Nutzung von „Gestaltungsmöglichkeiten“ – etwa der „Gruppenbesteuerung“ bei der Körperschaftssteuer, mit welcher Verluste im Ausland mit Gewinnen im Inland „gegengerechnet“ werden – ihre Steuerleistung zunehmend gegen Null drücken, wird bei den Lohnabhängigen voll abkassiert.
Mit einer in Papierform beim Wohnsitzfinanzamt oder auch Online möglichen Antragstellung auf die Veranlagung können im Wege der Arbeitnehmer_innenveranlagung etwa Absetzbeträge für Unterhaltsleistungen sowie Sonderausgaben für den Nachkauf von Versicherungszeiten, freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen, Schaffung oder Sanierung von Wohnraum, Kirchen- und Gewerkschaftsbeiträge oder Spenden an als gemeinnützig anerkannte NGOs geltend gemacht werden. Als Werbungskosten werden Kosten für Aus- und Weiterbildungen, Umschulungen, Sprachkurse, Fachliteratur oder Arbeitsmittel soweit nicht vom Dienstgeber finanziert, Spitals-, Kur- oder Begräbniskosten, Kosten für auswärtige Berufsausbildung von Kindern und erhöhte Kosten wegen Behinderung berücksichtigt.
Als außergewöhnliche Belastungen können Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten oder auch Alimente für Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, weiters Kosten, die durch Krankheit, eine Kur, ein Pflegeheim oder aufgrund einer Behinderung entstehen, geltend gemacht werden. Informationen über die Durchführung und Möglichkeiten gibt es auf der Infoseite www.holdirdeingeldzurueck.at der Wiener Arbeiterkammer.
Beschäftigte, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie keine Lohnsteuer, wohl aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, erhalten auf Antrag eine Gutschrift als „Negativsteuer“ bis maximal 110 Euro, Pensionist_innen ab 2015 bis maximal 55 Euro. Alleinverdiener_innen, die den entsprechenden Absetzbetrag nicht oder nur teilweise nutzen können bekommen den Absetzbetrag auf Antrag ausbezahlt.