Linksblock für eine offensive Lohnpolitik
- Donnerstag, 22. Mai 2014 @ 09:00
Als Ergebnis der Aktivkonferenz am 10. Mai 2014 in Linz richtet die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) in einer Resolution an den ÖGB bzw. die Fachgewerkschaften als Verhandlungspartner bei den Kollektivvertragsverhandlungen einen Vorschlag für künftige Lohn- und Gehaltsverhandlungen. Ausgangspunkt für diese Vorschläge ist die Tatsache, dass laut Statistik der oö Arbeiterkammer von 1994 bis 2012 die Produktivität um 23,9 Prozent, die Bruttolöhne hingegen nur um 5,2 Prozent gestiegen sind, während die Nettolöhne bedingt durch den hohen Eingangssteuersatz und die „kalte Progression“ sogar um 0,5 Prozent gesunken sind.
Entgegen der von WKO-Chef Christoph Leitl ausgegebenen Parole „Die Gewinne von heute sind die Arbeitsplätze von morgen“ wurde der den Lohnabhängigen vorenthaltene Anteil am BIP-Wachstum nur zum geringsten Teil in die Unternehmen und zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen investiert wie auch der rapide Anstieg der Arbeitslosigkeit beweist, sondern am Finanzmarkt verspekuliert. Daher ist es höchst an der Zeit, durch eine offensive Lohnpolitik die Einkommen entsprechend der wirtschaftlichen Leistung zu erhöhen und durch die Stärkung der Kaufkraft auch die stagnierende Inlandsnachfrage als wichtiges Standbein der Wirtschaft zu erhöhen.
Als ersten Punkt schlägt der GLB vor, künftig nicht den verzerrenden Verbraucherpreisindex (VPI) als Grundlage für KV-Verhandlungen zu nehmen. Stattdessen soll der wesentlich aussagekräftigere „kleinen Warenkorb“ zugrunde gelegt werden. Dieser wiederspiegelt nämlich die weitaus kräftiger zu Buche schlagenden Teuerungen für Lebensmittel, Wohnen und andere Leistungen des täglichen Bedarfes wesentlich besser, was insbesondere für Bezieher_innen kleiner und mittlerer Einkommen Bedeutung hat, die dafür einen überproportionalen Anteil aufwenden müssen.
Als zweiten Punkt fordert der GLB, dass bei künftigen KV-Verhandlungen das Wachstum deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden soll. Wir erinnern dazu an die bekannte „Benya-Formel“, der zufolge die KV-Erhöhungen sowohl die Teuerung als auch das die Steigerung des BIP berücksichtigen sollte.
Als dritten Punkt sollte bei KV-Verhandlungen auch eine Kompensation für die Senkung von Lohnnebenkosten, wie etwa jetzt im Regierungsprogramm für Unfallversicherung und Insolvenzentgeltsfonds beschlossen, verlangt werden. Die Senkung von Lohnnebenkosten bedeutet bekanntlich den Ausfall von Mitteln für bestimmte Leistungen für die Lohnabhängigen, während die Einsparung ausschließlich den Unternehmen zu Gute kommt.
Als vierten Punkt fordert der GLB einen gesetzlichen Mindestlohn, der zum aktuellen Stand zehn Euro pro Stunde betragen und laufend der Inflation angepasst werden sollte. Trotz der anerkannt hohen Dichte von Kollektivverträgen, mit welcher Österreich weltweit führend ist, konnte der Trend zum „working poor“ nicht gestoppt werden, sodass ein solcher Mindestlohn als zusätzliches Sicherheitsnetz sinnvoll ist. Dabei wird nach Meinung des GLB die Kompetenz der Gewerkschaften für Lohnverhandlungen nicht in Frage gestellt, weil damit nur eine Untergrenze vorgegeben wird, die nicht unterschritten werden darf.
Als fünften Punkt schlagen wir vor, dass obligatorisch vor Beginn der KV-Verhandlungen in den Betrieben der jeweiligen Branche Betriebsversammlungen stattfinden sollen, bei welcher die Forderungen und Meinungen der Beschäftigten eingeholt wird und auch Möglichkeiten für eventuell notwendige Kampfmaßnahmen entsprechend dem Votum der ÖGB-Urabstimmung von 2001 diskutiert werden. Ebenso soll nach erfolgtem Abschluss eine Urabstimmung der Betroffenen über die Akzeptanz desselben erfolgen.
Entgegen der von WKO-Chef Christoph Leitl ausgegebenen Parole „Die Gewinne von heute sind die Arbeitsplätze von morgen“ wurde der den Lohnabhängigen vorenthaltene Anteil am BIP-Wachstum nur zum geringsten Teil in die Unternehmen und zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen investiert wie auch der rapide Anstieg der Arbeitslosigkeit beweist, sondern am Finanzmarkt verspekuliert. Daher ist es höchst an der Zeit, durch eine offensive Lohnpolitik die Einkommen entsprechend der wirtschaftlichen Leistung zu erhöhen und durch die Stärkung der Kaufkraft auch die stagnierende Inlandsnachfrage als wichtiges Standbein der Wirtschaft zu erhöhen.
Als ersten Punkt schlägt der GLB vor, künftig nicht den verzerrenden Verbraucherpreisindex (VPI) als Grundlage für KV-Verhandlungen zu nehmen. Stattdessen soll der wesentlich aussagekräftigere „kleinen Warenkorb“ zugrunde gelegt werden. Dieser wiederspiegelt nämlich die weitaus kräftiger zu Buche schlagenden Teuerungen für Lebensmittel, Wohnen und andere Leistungen des täglichen Bedarfes wesentlich besser, was insbesondere für Bezieher_innen kleiner und mittlerer Einkommen Bedeutung hat, die dafür einen überproportionalen Anteil aufwenden müssen.
Als zweiten Punkt fordert der GLB, dass bei künftigen KV-Verhandlungen das Wachstum deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden soll. Wir erinnern dazu an die bekannte „Benya-Formel“, der zufolge die KV-Erhöhungen sowohl die Teuerung als auch das die Steigerung des BIP berücksichtigen sollte.
Als dritten Punkt sollte bei KV-Verhandlungen auch eine Kompensation für die Senkung von Lohnnebenkosten, wie etwa jetzt im Regierungsprogramm für Unfallversicherung und Insolvenzentgeltsfonds beschlossen, verlangt werden. Die Senkung von Lohnnebenkosten bedeutet bekanntlich den Ausfall von Mitteln für bestimmte Leistungen für die Lohnabhängigen, während die Einsparung ausschließlich den Unternehmen zu Gute kommt.
Als vierten Punkt fordert der GLB einen gesetzlichen Mindestlohn, der zum aktuellen Stand zehn Euro pro Stunde betragen und laufend der Inflation angepasst werden sollte. Trotz der anerkannt hohen Dichte von Kollektivverträgen, mit welcher Österreich weltweit führend ist, konnte der Trend zum „working poor“ nicht gestoppt werden, sodass ein solcher Mindestlohn als zusätzliches Sicherheitsnetz sinnvoll ist. Dabei wird nach Meinung des GLB die Kompetenz der Gewerkschaften für Lohnverhandlungen nicht in Frage gestellt, weil damit nur eine Untergrenze vorgegeben wird, die nicht unterschritten werden darf.
Als fünften Punkt schlagen wir vor, dass obligatorisch vor Beginn der KV-Verhandlungen in den Betrieben der jeweiligen Branche Betriebsversammlungen stattfinden sollen, bei welcher die Forderungen und Meinungen der Beschäftigten eingeholt wird und auch Möglichkeiten für eventuell notwendige Kampfmaßnahmen entsprechend dem Votum der ÖGB-Urabstimmung von 2001 diskutiert werden. Ebenso soll nach erfolgtem Abschluss eine Urabstimmung der Betroffenen über die Akzeptanz desselben erfolgen.