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Linke Akzente in der oö Arbeiterkammer

  • Donnerstag, 28. Mai 2015 @ 22:00
OÖ In der 3. Vollversammlung der oö. Arbeiterkammer am 28. Mai 2015 setzte AK-Rat Thomas Erlach (GLB) in seinen Diskussionsbeiträgen und Stellungnahmen zu den vorliegenden Resolutionen linke Akzente. Er unterstützte die Fraktion AUGE in ihrem Anliegen zur Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und wies darauf hin, dass die Einführung einer 30 Stundenwoche eine langjährige Forderung des GLB im ÖGB sei. Der Forderung des ÖAAB nach einer 100 Euro Gutschrift für die Gesundenuntersuchung erteilte Erlach eine klare Absage. „Finanzielle Anreize für ein bestimmtes Verhalten führen zu einer Sanktionierung eines anderen Verhaltens“ so Erlach in seinen Ausführungen. Dramatischer ist, dass Menschen mittlerweile aus Angst vor Arbeitsplatzverlust krank in die Arbeit gehen. Vor allem dort sei anzusetzen. Vorsorge muss Selbstverständlichkeit sein.

In Frage stellte Erlach ebenfalls die Resolution der Freiheitlichen Arbeitnehmer zur Umsetzung der Verwaltungsreform als finanzielle Absicherung der Steuerreform 2015. Hier darf es nicht nur um teils willkürlichen Personalabbau gehen. „Hinter der Forderung nach einer Verwaltungsreform verbirgt sich meistens die Forderung nach Deregulierung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen“ kritisierte Erlach.

Unterstützung fand der Antrag des ÖAAB zur Abschaffung der Abschläge bei den Schwerarbeiterpensionen. Kritisch wies Erlach jedoch darauf hin, dass ebenso Arbeit mit besonderen psychischen Belastungen wie z.B. teilweise im Sozial- und Gesundheitsbereich in die Schwerarbeiterregelung mit aufgenommen gehört.

Ebenso unterstützt wurde eine gemeinsame Resolution von FSG, ÖAAB, AUGE, GLB und der Liste Perspektive der Rekordarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln für aktive AMS-Politik gegen zu wirken. Erstaunlich hierbei die Argumentation eines Freiheitlichen Kammerrates, dass doch nur der BAGS und auch der Caritas-Kollektivvertrag daran schuld wären, dass die Mittel nicht ausreichen. Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Kollege wirklich wusste, wovon er sprach.

In der Resolution des GLB „Einführung einer Wertschöpfungsabgabe“ forderte Erlach die Einbeziehung der gesamten Wertschöpfung in die Bemessung von Sozialabgaben und Kommunalsteuern. Eine Wertschöpfungsabgabe würde zu einer Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben und zu einer Stärkung des Sozialsystems und damit zu mehr Steuergerechtigkeit führen, argumentierte Erlach. Dieser Antrag wurde dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen.

Eine weitere Resolution zum bedarfsgerechten Ausbau der Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz (ChG) durch das Land Oberösterreich wurde mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Hier verwies Erlach ausführlich auf die geplanten Kürzungen im Sozialbereich, die dramatische Auswirkungen nicht nur auf Menschen mit Beeinträchtigung sondern auch auf die Beschäftigten haben. Er forderte den bedarfsgerechten Ausbau der Angebote und einen echten Rechtsanspruch für die Unterstützung behinderter Menschen. Außerdem sollte die Finanzierung so angepasst werden, dass faire Einkommen, Arbeitsplatzsicherheit und weniger Leistungsdruck möglich sind. Ein Voest-Kollege unterstützte Erlach mit den Worten: „Akademiker im Sozialbereich verdienen so viel wie jemand der bei uns den Hof zusammen kehrt.“

Erlach bedankte sich bei der GPA-djp für die Unterstützung im derzeitigen Arbeitskampf im ChG-Bereich. Er gratulierte der GPA-djp außerdem zu den Erfolgen hinsichtlich des Festhaltens am beschäftigungsfreien Sonntag der MitarbeiterInnen im Handel.

Einstimmig beschlossen wurde zudem die gemeinsame Resolution aller Fraktionen „EU-Handelspolitik fair gestalten – TTIP und CETA stoppen“. Das zeigt deutlich: Das Engagement des GLB gegen TTIP, CETA und Co wird von allen in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen geteilt.

Heike Fischer

Nachstehend die zwei GLB-Resolutionen im Wortlaut:

Resolution 1: Einführung einer Wertschöpfungsabgabe

Angesichts der fortschreitenden Rationalisierung und der damit verbundenen Ersetzung von Arbeitskräften durch Maschinen stößt das System der Bemessung von Sozialabgaben und Kommunalsteuer nach der reinen Lohnsumme immer mehr an seine Grenzen. Dadurch droht die Finanzierungsbasis eines solidarischen Sozialsystems mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt immer mehr auszudünnen.

Bei der aktuellen Bemessung nach der Lohnsumme profitieren scharf rationalisierende Unternehmen, vor allem große Konzerne, während Klein- und Mittelbetriebe mit vergleichsweise hohen Personaleinsatz und –kosten benachteiligt werden und einer verstärkten Konkurrenz unterworfen werden. Personalintensive Klein- und Mittelbetriebe könnten demnach durch eine Wertschöpfungsabgabe entlastet werden, während hoch rationalisierende Großunternehmen deutlich mehr Abgaben erbringen müssten.

Der einstige Sozialminister Alfred Dallinger hat bereits 1983 die Forderung nach einer Wertschöpfungsabgabe erhoben. Gemeint ist damit nicht die Einführung einer neuen Steuer, sondern nur eine andere Form der Bemessung, nämlich die Umstellung der Dienstgeberbeiträge von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung. Dallingers Vision wurde als „Maschinensteuer“, „Experimentierfeld für linke Steuerideen“, „Vertreibungssteuer“ und „Unfug“ diffamiert und geriet zeitweise in Vergessenheit.

Vor kurzem hat jedoch Sozialminister Hundstorfer die Idee einer solchen Wertschöpfungsabgabe wieder in die politische Debatte eingebracht, was prompt zur Abstempelung als „Belastungsidee aus der roten Mottenkiste“ und als „wirtschafts- und standortschädlich“ führte. Dies beweist jedoch, dass damit ein neuralgischer Punkt getroffen wurde. Bestätigt wird die Berechtigung dieser Forderung hingegen durch die regelmäßig veröffentlichten Wertschöpfungsbarometer der oö Arbeiterkammer.

Die Vollversammlung der oö Arbeiterkammer fordert die Bundesregierung auf zur nachhaltigen Sicherung des sozialen Netzes das Konzept einer Wertschöpfungsabgabe als längst überfällige und zeitgemäße Umstellung der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung sowie der Kommunalsteuer auf die Tagesordnung zu setzen und baldmöglichst politisch umzusetzen.

Resolution 2: Bedarfsgerechter Ausbau der Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz durch das Land Oberösterreich

Die sozialstaatlichen Angebote des Landes Oberösterreich tragen seit Jahrzehnten zu einer guten Lebensqualität und sozialer Sicherheit bei. Diese Angebote sind wichtig und dringend notwendig. Das Land Oberösterreich ist per Gesetz zu dementsprechenden Leistungen verpflichtet. Um Kosten ein zu sparen wurden diese Angebote an private Sozialorganisationen ausgelagert. Dadurch konnten in den letzten Jahrzehnten enorme Beträge eingespart werden.

Trotzdem warten derzeit mehr als 6.000 Menschen mit Beeinträchtigung auf einen Betreuungsplatz. Grund dafür ist eine zu geringe Erhöhung des Sozialbudgets über viele Jahre hinweg. Anstatt einer ausreichenden Finanzierung wurden in den letzten Jahren zusätzliche Angebote durch eine Absenkung des Einkommensniveaus, und durch Leistungsverdichtung der Beschäftigten geschaffen. Ein weiteres Absenken ist bedenklich. Schon jetzt ist Erwerbstätigkeit im Sozialbereich eine Ursache für Altersarmut.

Dessen ungeachtet hat das Land Oberösterreich Kürzungen im Sozialbereich angeordnet, weil die Kosten für die in den letzten Jahren eröffneten Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung nicht ins Regelbudget aufgenommen, sondern durch Budgettricks verschleppt wurden. Nach Protesten der Beschäftigten ist nun immer noch von 17 Millionen Euro Kürzungsvolumen die Rede. Landeshauptmann Josef Pühringer hat mittlerweile zugesagt, das Sozialbudget um fünf Prozent zu erhöhen. Bei einer Erhöhung um sechs Prozent wären allerdings keine Kürzungen mit all ihren negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten nötig.

Für die fehlenden Betreuungsplätze ist damit aber immer noch keine Lösung gefunden, obwohl das Land Oberösterreich hier einen gesetzlichen Versorgungsauftrag hat. Das Chancengleichheitsgesetz gibt den Betroffenen nur nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen ein Recht auf Sozialleistungen. Es ist also kein wirkliches Recht, sondern eine Gunst, die nach Gutdünken der Politik gewährt werden kann, oder auch nicht. Das steht im Widerspruch zu demokratischen Grundrechten.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer fordert daher die Landesregierung auf, anstelle von Kürzungen die Angebote im Sozialbereichs bedarfsgerecht auszubauen, das Chancengleichheitsgesetz so zu ändern, dass die Betroffenen ein tatsächliches Recht auf Sozialleistungen haben, und die Finanzierung so anzupassen, sodass faire Einkommen, Arbeitsplatzsicherheit und weniger Leistungsdruck möglich sind.