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Leitls Rezepte sind der Schuss ins eigene Knie

  • Mittwoch, 6. August 2014 @ 10:31
News Als der berühmte Schuss ins eigene Knie sind die Rezepte von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung zur Steuerreform zu werten, meint Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Wenn Leitl & Co. eine weitere Erhöhung der Staatsverschuldung und eine Gegenfinanzierung durch Vermögenssteuern bei einer Steuerreform ausschließen bleibt als Möglichkeit die Reduktion der Lohnsteuereinnahmen nur eine Senkung der Staatsausgaben. Bezeichnenderweise bleiben die Verfechter der ausgabenseitigen Finanzierung recht nebulos, wenn es um konkrete Vorschläge geht. Fallweise sickern dabei höchstens die Stichworte Verwaltung, Pensionen und Gesundheit durch. Was im Klartext bedeutet, dass die Ersparnis bei der Lohnsteuer durch Personalabbau im öffentlichen Dienst, durch niedrigere Pensionen oder höhere Kosten für die Gesundheit „ausgeglichen“ werden soll.

Ein besonderes Steckenpferd in der Steuerdebatte sind für Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung die Lohnnebenkosten, die freilich keine Gegenfinanzierung darstellen, weil sie nicht in den Topf des Finanzministers, sondern in andere Töpfe fließen. In einer Stellungnahme zur Übermittlung der GLB-Petition „Lohnnebenkosten sind Lohnbestandteile! Kein Sozialabbau durch die Hintertür!“ hat nunmehr WKO-Präsident Christoph Leitl neuerlich die hohe Abgabenbelastung und den Anstieg der Arbeitskosten in Österreich beklagt.

Wohlweislich fehlt in Leitls Klageregister ein Vergleich: Denn laut Statistik lag Österreich 2013 mit Arbeitskosten in der Privatwirtschaft von 31,3 Euro pro Stunde nur an neunter Stelle im EU-Vergleich, Spitzenreiter war Schweden mit 43,0 Euro. Und für die Konkurrenzfähigkeit sind nach wie vor nicht die Nebenkosten, sondern immer noch die Gesamtarbeitskosten ausschlaggebend.

Beklagt wird von Leitl auch dass das Pensionssystem am meisten Mittel verschlingt und Österreich das niedrigste faktische Pensionsantrittsalter in der EU bei gleichzeitig hoher Lebenserwartung aufweist. Daraus müsste man wohl schließen, dass es Aufgabe der „Arbeitgeber“ wäre, dafür zu sorgen, dass auch für Menschen über 60 Jahre akzeptable Arbeitsplätze bereitgestellt werden. Doch davon findet sich in Leitls Stellungnahme nichts, auch kein Argument, warum die Unternehmerseite das im Regierungsabkommen vorgesehene Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Menschen boykottiert.

Statt den 2013 verzeichneten Überschuss von 280 Millionen Euro beim Familienlastenausgleichsfonds etwa zur Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen zu verwenden um die Berufstätigkeit von Frauen zu erleichtert spitzt Leitl offenbar darauf, den Unternehmern durch eine Senkung des FLAF-Beitrages einen Extraprofit zukommen zu lassen. Und statt den Missbrauch des Wohnbauförderungsbeitrages zum Stopfen von Budgetlöchern der Länder durch die Wiedereinführung der Zweckwidmung für den sozialen Wohnbau zu beenden hat er wohl dessen Senkung als weiteren Bonus für die Unternehmer im Auge.

Von solchen Senkungen würden freilich die Lohnabhängigen überhaupt nichts haben, Nutznießer wären nur die Unternehmen, die durch eine Reduzierung lohngebundener Abgaben ihre Gewinne vergrößern könnten. Die von Leitl vorgeschlagenen „moderaten Reformen in der Verwaltung und im Sozial-, insbesondere im Pensionssystem“ sind daher ausschließlich im Sinne der Unternehmen und hätten fehlende Mittel für soziale Leistungen zur Folge, wären also für die Lohnabhängigen absolut negativ.

Leitls Zuckerl, eine Senkung der Lohnnebenkosten würde mehr Beschäftigung bedeuten ist demnach Schall und Rauch. Sie erinnern an seine durch die Arbeitsmarktentwicklung längst wiederlegten Versprechungen „Die Gewinne von heute sind die Arbeitsplätze von morgen“. Denn die satten Gewinne der Unternehmen wurden wie das Wertschöpfungsbarometer der oö Arbeiterkammer beweist, Großteils nicht in die Unternehmen und damit für Arbeitsplätze investiert, sondern am Finanzmarkt verspekuliert. Dies war mitverantwortlich für die Destabilisierung der Kapitalmärkte und damit für die bis heute nicht überwundene Finanzkrise von 2008.

Weil die Parlamentsparteien blauäugig und in offenbarer Unkenntnis der Tatsachen das Credo von der Senkung der Lohnnebenkosten als Beitrag zur steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit wie eine Litanei nachbeten erinnert der GLB neuerlich daran, um welche Faktoren es sich handelt und wen eine Reduzierung trifft. Lohnnebenkosten sind Dienstgeberanteile zur Kranken-, Unfall, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zur Entgeltsicherung bei Insolvenzen und zum Familienlastenausgleichsfonds, die AK-Umlage, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen für Feiertage, Entgelt für Ausfallzeiten, Rücklagen für Abfertigungen und Krankengeld, die Kommunalabgabe sowie Beiträge zur Wohnbauförderung und zur Berufsausbildung.

Die Arbeiterkammern betonen zu Recht, dass die Lohnnebenkosten elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen sind. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen, ihre Abschaffung würde ein Finanzloch der Gemeinden und Tarif- und Gebührenerhöhungen zur Folge haben. Die Abschaffung der Beiträge zur Wohnbauförderung würde das Wohnen noch mehr verteuern. Die Beiträge zur Berufsausbildung sind für ein funktionierendes Bildungssystems unerlässlich.

Bedingt durch die extreme Rationalisierung und die Tiefe der Wertschöpfung hat die österreichische Wirtschaft eine enorm hohe Produktivität erreicht: „Um der Rationalisierung Rechnung zu tragen ist daher eine Umstellung der Bemessung der Lohnnebenkosten nach der gesamten Wertschöpfung statt wie bisher nach der reinen Lohnsumme dringend notwendig. Damit würde auch die Belastung der Unternehmen durch Lohnnebenkosten gerechter verteilt“ so Stingl abschließend.