Kritik am Beschäftigungsbonus der Regierung
- Mittwoch, 22. Februar 2017 @ 11:40
Der jetzt von der Regierung hochgejubelte Beschäftigungsbonus wird durch Senkung der Lohnnebenkosten auf Kosten einer Ausdünnung des Sozialsystems finanziert, die Lohnabhängigen müssen sich also die zusätzliche Beschäftigung durch Verschlechterungen an anderer Stelle selber finanzieren, kritisiert Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Laut Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sollen ab Juli 2017 in den nächsten drei Jahren 160.000 Jobs für derzeit Arbeitslose, Absolvent_innen einer Lehre, Schule oder Universität sowie Schlüsselkräfte mit Rot-Weiß-Rot-Karte entstehen, indem den Unternehmen die Lohnnebenkosten für neue Arbeitsverhältnisse für die ersten drei Jahre halbiert werden.
Der Kostenrahmen dafür soll laut Ministerratsbeschluss für maximal sechs Jahre mit zwei Milliarden Euro an. Die entsprechenden Gelder fehlen den Sozialversicherungen und Gemeinden. Ein „Jubeltag für unseren Wirtschaftsstandort“ (O-Ton Amelie Groß, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft) kann dieses Programm daher nur für die Unternehmen sein: „Mit dem Beschäftigungsbonus und damit einem großflächigen Einstieg in die Senkung der Lohnnebenkosten wurde somit eine gefährliche Bresche in das Lohngefüge und das Sozialsystem geschlagen“, konstatiert Stingl. Bereits im Sommer 2016 wurde eine Lohnnebenkostenreduktion für die ersten drei Mitarbeiter für „innovative Startups“ eingeführt.
Das Schönreden des Beschäftigungsbonus durch SPÖ-Wirtschaftssprecher und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich (SWV) Christoph Matznetter als „unkompliziert, wirksam und belebend“ verdeutlicht den sukzessiven Abschied der Sozialdemokratie vom Sozialstaat. Matznetters Argument, eine Senkung der Lohnnebenkosten auf das Niveau von Deutschland zu senken würde die Wirtschaft um fünf Milliarden Euro entlasten hinkt, weil in Deutschland zwar die Nebenkosten geringer, dafür aber die Gesamtarbeitskosten höher sind als in Österreich.
2015 rangierte Österreich laut dem deutschen Statistischen Bundesamt im EU-Vergleich mit Gesamtarbeitskosten in der Privatwirtschaft von 32,5 Euro pro Stunde auf Platz neun hinter Deutschland mit 32,7 Euro auf Platz acht, Spitzenreiter war Dänemark mit 42,7 Euro pro Stunde: „Es gehört aber wohl zum kleinen Einmaleins der Wirtschaftskunde, dass für die Konkurrenzfähigkeit nach wie vor nicht die Nebenkosten, sondern immer noch die Gesamtarbeitskosten ausschlaggebend sind“, stellt Stingl klar.
Lohnnebenkosten sind keine entbehrlichen „Nebenkosten“, sondern zur Finanzierung wichtiger Leistungen zweckgebundene Lohnbestandteile: Dienstgeberanteile zur Kranken-, Unfall, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zur Entgeltsicherung bei Insolvenzen und zum Familienlastenausgleichsfonds, die AK-Umlage, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen für Feiertage, Entgelt für Ausfallzeiten, Rücklagen für Abfertigungen und Krankengeld, die Kommunalabgabe sowie Beiträge zur Wohnbauförderung und zur Berufsausbildung.
Die Arbeiterkammer betont zu Recht, dass die Lohnnebenkosten elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen, ihre Abschaffung würde ein Finanzloch der Gemeinden und Tarif- und Gebührenerhöhungen zur Folge haben. Die Abschaffung der Beiträge zur Wohnbauförderung würde das Wohnen noch mehr verteuern. Die Beiträge zur Berufsausbildung sind für ein funktionierendes Bildungssystem unerlässlich.
Der GLB lehnt daher eine Senkung der Lohnnebenkosten ab, hält aber eine sinnvolle Reform derselben für dringend notwendig. Etwa indem dem Trend zur Automatisierung – Stichwort Industrie 4.0 – Rechnung getragen wird und alle Beiträge die derzeit nach der reinen Lohnsumme bemessen werden auf eine Wertschöpfungsabgabe unter Einbeziehung zusätzlicher Faktoren umgestellt werden.
Weiters muss die Zweckbindung von Beiträgen strikt eingehalten werden um einen Missbrauch solcher Beiträge für andere Zwecke zu verhindern, wie das etwa bei den Wohnbauförderungsbeiträgen der Fall ist. Sollten bei einzelnen Beiträgen temporär Überschüsse erzielt werden, so müssten diese für die Erhöhung damit verbundener Leistungen verwendet werden, etwa mehr Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen aus dem Familienlastenausgleichsfonds.
Wirkliche Impulse für höhere Beschäftigung angesichts der alarmierend hohen Arbeitslosigkeit müssen hingegen eine rasche Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche, verbunden mit einem Mindestlohn von 1.700 Euro brutto und einem öffentlichen Investitionsprogramm zur Stärkung der Infrastruktur – etwa sozialer Wohnbau, öffentlicher Verkehr und Umweltschutz – getätigt werden: „Programme die letztlich nur dem Unternehmensprofit dienen verfehlen ihren Zweck und verstärken den Trend zu Lohn- und Sozialdumping und damit zur Prekarisierung“ so Stingl abschließend.
Der Kostenrahmen dafür soll laut Ministerratsbeschluss für maximal sechs Jahre mit zwei Milliarden Euro an. Die entsprechenden Gelder fehlen den Sozialversicherungen und Gemeinden. Ein „Jubeltag für unseren Wirtschaftsstandort“ (O-Ton Amelie Groß, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft) kann dieses Programm daher nur für die Unternehmen sein: „Mit dem Beschäftigungsbonus und damit einem großflächigen Einstieg in die Senkung der Lohnnebenkosten wurde somit eine gefährliche Bresche in das Lohngefüge und das Sozialsystem geschlagen“, konstatiert Stingl. Bereits im Sommer 2016 wurde eine Lohnnebenkostenreduktion für die ersten drei Mitarbeiter für „innovative Startups“ eingeführt.
Das Schönreden des Beschäftigungsbonus durch SPÖ-Wirtschaftssprecher und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich (SWV) Christoph Matznetter als „unkompliziert, wirksam und belebend“ verdeutlicht den sukzessiven Abschied der Sozialdemokratie vom Sozialstaat. Matznetters Argument, eine Senkung der Lohnnebenkosten auf das Niveau von Deutschland zu senken würde die Wirtschaft um fünf Milliarden Euro entlasten hinkt, weil in Deutschland zwar die Nebenkosten geringer, dafür aber die Gesamtarbeitskosten höher sind als in Österreich.
2015 rangierte Österreich laut dem deutschen Statistischen Bundesamt im EU-Vergleich mit Gesamtarbeitskosten in der Privatwirtschaft von 32,5 Euro pro Stunde auf Platz neun hinter Deutschland mit 32,7 Euro auf Platz acht, Spitzenreiter war Dänemark mit 42,7 Euro pro Stunde: „Es gehört aber wohl zum kleinen Einmaleins der Wirtschaftskunde, dass für die Konkurrenzfähigkeit nach wie vor nicht die Nebenkosten, sondern immer noch die Gesamtarbeitskosten ausschlaggebend sind“, stellt Stingl klar.
Lohnnebenkosten sind keine entbehrlichen „Nebenkosten“, sondern zur Finanzierung wichtiger Leistungen zweckgebundene Lohnbestandteile: Dienstgeberanteile zur Kranken-, Unfall, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zur Entgeltsicherung bei Insolvenzen und zum Familienlastenausgleichsfonds, die AK-Umlage, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen für Feiertage, Entgelt für Ausfallzeiten, Rücklagen für Abfertigungen und Krankengeld, die Kommunalabgabe sowie Beiträge zur Wohnbauförderung und zur Berufsausbildung.
Die Arbeiterkammer betont zu Recht, dass die Lohnnebenkosten elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen, ihre Abschaffung würde ein Finanzloch der Gemeinden und Tarif- und Gebührenerhöhungen zur Folge haben. Die Abschaffung der Beiträge zur Wohnbauförderung würde das Wohnen noch mehr verteuern. Die Beiträge zur Berufsausbildung sind für ein funktionierendes Bildungssystem unerlässlich.
Der GLB lehnt daher eine Senkung der Lohnnebenkosten ab, hält aber eine sinnvolle Reform derselben für dringend notwendig. Etwa indem dem Trend zur Automatisierung – Stichwort Industrie 4.0 – Rechnung getragen wird und alle Beiträge die derzeit nach der reinen Lohnsumme bemessen werden auf eine Wertschöpfungsabgabe unter Einbeziehung zusätzlicher Faktoren umgestellt werden.
Weiters muss die Zweckbindung von Beiträgen strikt eingehalten werden um einen Missbrauch solcher Beiträge für andere Zwecke zu verhindern, wie das etwa bei den Wohnbauförderungsbeiträgen der Fall ist. Sollten bei einzelnen Beiträgen temporär Überschüsse erzielt werden, so müssten diese für die Erhöhung damit verbundener Leistungen verwendet werden, etwa mehr Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen aus dem Familienlastenausgleichsfonds.
Wirkliche Impulse für höhere Beschäftigung angesichts der alarmierend hohen Arbeitslosigkeit müssen hingegen eine rasche Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche, verbunden mit einem Mindestlohn von 1.700 Euro brutto und einem öffentlichen Investitionsprogramm zur Stärkung der Infrastruktur – etwa sozialer Wohnbau, öffentlicher Verkehr und Umweltschutz – getätigt werden: „Programme die letztlich nur dem Unternehmensprofit dienen verfehlen ihren Zweck und verstärken den Trend zu Lohn- und Sozialdumping und damit zur Prekarisierung“ so Stingl abschließend.