Kopf-Vorschlag wäre vorprogrammierte Altersarmut
- Dienstag, 26. August 2014 @ 10:54
Als ziemlich bescheuerten Vorschlag bewertet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), den Vorstoß von AMS-Chef Johannes Kopf für eine Umschichtung bei den Pensionsbeiträgen: „Mit diesem Vorschlag werden entsprechend einem hemmungslosen neoliberalen Zeitgeist gezielt Junge gegen Alte ausgespielt und will man offensichtlich ebenso gezielt ältere Menschen in die Altersarmut treiben“, so Stingl. Derzeit beträgt der DN-Beitrag für die Pensionsversicherung 10,25 Prozent, der DG-Beitrag 12,55 Prozent des Bruttobezuges. Nach dem Kopf-Vorschlag sollen die Beiträge zur Pensionsversicherung für jüngere Beschäftigte voll von den Dienstgeber_innen bezahlt werden, hingegen jene für ältere Beschäftigte voll von den Dienstnehmer_innen selber geleistet werden.
Das soll dazu führen, dass Jüngere mehr, Ältere dafür weniger verdienen. Laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) profitiert aber nur ein Viertel der älteren Beschäftigte von einem Senioritätsprinzip. Und gerade ältere Menschen die gar keine Lohnvorrückungen erhalten sind besonders oft von Arbeitslosigkeit. Somit würde der Kopf-Vorschlag zu enormen Einkommensverlusten führen, die natürlich dann auch entsprechende Folgewirkungen für die Pension haben. Ganz davon abgesehen, dass völlig unklar ist wo Kopf die Abgrenzung zwischen jüngeren und älteren Beschäftigten ziehen will und dass eine solche Regelung dem Gleichbehandlungsprinzip widerspricht.
„Ebenso wenig wie Arbeitslose, begleitet von Jubelpropaganda, in die Selbständigkeit abzudrängen um sie aus der Statistik verschwinden zu lassen ist es Aufgabe des AMS durch solche Vorschläge in die Lohn- und Pensionspolitik einzugreifen“, so Stingl. Wenn darüber geklagt wird, dass jüngere Beschäftigte zuwenig verdienen, so macht dies vor allem das Versagen der Lohnpolitik deutlich, wobei die Gewerkschaften mit ihrer defensiven Haltung mitverantwortlich sind. Einen „Ausgleich“ durch eine Umschichtung der Lohnnebenkosten zu suchen ist der völlig falsche Ansatz.
Strikt zurückgewiesen wird vom GLB die Forderung der Wirtschaftskammer, die zwar den Kopf-Vorschlag ablehnt, aber neuerlich nach einer generellen Senkung der Lohnnebenkosten schreit. Reformbedarf bei den Lohnnebenkosten sieht der GLB hingegen dahingehend, dass die Dienstgeber_innenbeiträge nicht mehr wie derzeit nach der reinen Lohnsumme bemessen werden, sondern als Wertschöpfungsabgabe gestaltet werden um der enormen Rationalisierung Rechnung zu tragen.
Das soll dazu führen, dass Jüngere mehr, Ältere dafür weniger verdienen. Laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) profitiert aber nur ein Viertel der älteren Beschäftigte von einem Senioritätsprinzip. Und gerade ältere Menschen die gar keine Lohnvorrückungen erhalten sind besonders oft von Arbeitslosigkeit. Somit würde der Kopf-Vorschlag zu enormen Einkommensverlusten führen, die natürlich dann auch entsprechende Folgewirkungen für die Pension haben. Ganz davon abgesehen, dass völlig unklar ist wo Kopf die Abgrenzung zwischen jüngeren und älteren Beschäftigten ziehen will und dass eine solche Regelung dem Gleichbehandlungsprinzip widerspricht.
„Ebenso wenig wie Arbeitslose, begleitet von Jubelpropaganda, in die Selbständigkeit abzudrängen um sie aus der Statistik verschwinden zu lassen ist es Aufgabe des AMS durch solche Vorschläge in die Lohn- und Pensionspolitik einzugreifen“, so Stingl. Wenn darüber geklagt wird, dass jüngere Beschäftigte zuwenig verdienen, so macht dies vor allem das Versagen der Lohnpolitik deutlich, wobei die Gewerkschaften mit ihrer defensiven Haltung mitverantwortlich sind. Einen „Ausgleich“ durch eine Umschichtung der Lohnnebenkosten zu suchen ist der völlig falsche Ansatz.
Strikt zurückgewiesen wird vom GLB die Forderung der Wirtschaftskammer, die zwar den Kopf-Vorschlag ablehnt, aber neuerlich nach einer generellen Senkung der Lohnnebenkosten schreit. Reformbedarf bei den Lohnnebenkosten sieht der GLB hingegen dahingehend, dass die Dienstgeber_innenbeiträge nicht mehr wie derzeit nach der reinen Lohnsumme bemessen werden, sondern als Wertschöpfungsabgabe gestaltet werden um der enormen Rationalisierung Rechnung zu tragen.