KollegInnen, was hat euch denn da wieder geritten?!
- Donnerstag, 16. Januar 2014 @ 20:07
Karin Antlanger zum Abschluss des Sozial-KV
Am Vormittag des 16. Jänner erging an alle BetriebsrätInnen der Sozialwirtschaft eine e-Mail mit der Nachricht, dass die GPA-djp gemeinsam mit der vida einen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die KollegInnen der SWÖ (Sozialwirtschaft Österreich, vormals BAGS) erreichen konnten.
Erhöhung der KV-Gehälter um 2,5 Prozent, der Ist-Gehälter um 2,4 Prozent und der alten Gehaltstafeln um 2,4 Prozent - aber maximal um Euro 100,--. Zum Vergleich: Der Handel hat mit einer Erhöhung von 2,5 bis 2,55 Prozent (gestaffelt nach Einkommenshöhe) und einem Mindestgrundgehalt von Euro 1.450,-- ab 2014 bzw. einer Anhebung desselben auf Euro 1.500,-- ab 2015 abgeschlossen. Die Metaller liegen mit einem Mindestgrundgehalt von Euro 1.688,71 sowie einer Erhöhung von 2,6 bis 3,2 Prozent weiter voran.
KV-VerhandlerInnen scheren sich nicht um Gewerkschaftsbeschlüsse
Die gültige Gewerkschaftsforderung nach einem Mindesteinkommen von Euro 1.500,-- bei einer Vollzeitverpflichtung spielte anscheinend bei den Handelsangestellten eine wichtige Rolle und wird dort auch nächstes Jahr erreicht – in der Sozialwirtschaft ist dies offensichtlich kein Thema. Hier herrscht bei so manchem Gewerkschaftsfunktionär immer noch die Idee vor „wart ma noch drei, vier Jahre, dann kommen wir mit den jährlichen KV-Erhöhungen auch dorthin“.
Soziales Denken bei den SWÖ-KV-VerhandlerInnen völlig abhanden gekommen? Oder: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing
Was geht in GewerkschafterInnen vor, wenn sie zwar für eine Deckelung der Gehaltserhöhungen bei den alten Gehaltstafeln (Ist-Gehälter) stimmen, gleichzeitig aber nicht eine höhere Anhebung der untersten KV-Stufen durchsetzen? Ist das die Vorstellung der GPA-djp und vida von der Idee der Schließung der Lohnschere? Die, die wenig haben, sollen weiter wenig haben, dafür kriegen die, die viel haben, nicht mehr ganz so viel dazu? Ja, geht`s noch?
Es wundert einen aber nicht mehr, wenn man sich die Zusammensetzung des sog. kleinen Verhandlungsteams anschaut: durchwegs brave Betriebsratsvorsitzende aus sehr großen Betrieben, die es sich nicht mit „ihren“ Arbeitgebern verscherzen wollen.
Und als Staubzucker auf dem Guglhupf ein Verhandlungsleiter auf Seiten der Gewerkschaft, der als Landtagsabgeordneter in der Steiermark auch noch gleichzeitig der Vorsitzende des Sozialausschusses im dortigen Landtag ist. – Stellt sich bloß die Frage, ob er in seinen verschiedenen Funktionen immer klar auseinander halten kann, ob er FÜR oder GEGEN mehr Erhöhung der Gehälter derjenigen ist, die er als Gewerkschafter vertreten soll.
Rahmenrecht wie gewohnt dürftig
Elternkarenzen, die nach dem 31. Jänner 2014 beginnen, werden zur Gänze bei den Vorrückungen im Gehaltsschema berücksichtigt. Das kostet die Arbeitgeber aufs Erste gar nix sondern wird erst frühestens mit der Rückkehr aus einer solchen Elternkarenz tragend. Eine wichtige Neuerung, die längst fällig war. Nicht facheinschlägige Vordienstzeiten werden ab 28. Februar 2014 im Ausmaß von maximal acht Jahren zu 50 Prozent angerechnet – also max. vier Jahre bzw. zwei Gehaltsstufen. Alle, die schon früher in den Betrieb eingetreten sind, bekommen das nicht. Und schließlich wird die gesetzliche Fortbildung für SozialfachbetreuerInnen im vollen Ausmaß als Arbeitszeit gerechnet.
Dies scheint zwar aufs erste Hinschauen als Selbstverständlichkeit, war es anscheinend bisher nicht. Die Frage ist allerdings: warum nur für SozialfachbetreuerInnen? Warum nicht auch für andere Berufsgruppen wie z.B. PsychotherapeutInnen o.a.? Da müssen sich KollegInnen nachgefragte Ausbildungen um teures Geld selbst bezahlen, werden dann wegen dieser gesuchten Ausbildungen von einem „Sozial“betrieb angestellt und sollen sich dann ihre Fortbildungen noch selber zahlen und in der Freizeit absolvieren, damit sie weiterhin diesen Beruf für ihren „sozialen“ Arbeitgeber ausüben dürfen. Käme in der Metallindustrie jemals wer auf die Idee, von einem Betriebsschlosser zu verlangen, er müsse sich sein Werkzeug und die Maschinen selber kaufen und auch auf eigene Kosten in der Freizeit warten oder reparieren lassen?
Gewerkschaft zieht sich durch 2-Jahresabschluss selbst in Zweifel:
Den Bock schießen die GPA-djp und vida aber mit einem Zweijahresabschluss ab: mit 1. Februar 2015 werden alle KV-, Ist-Löhne und Gehälter sowie Zulagen und alte Gehaltstafeln um den Verbraucherpreisindex für den Zeitraum November 2013 bis Oktober 2014 mit einem Aufschlag von 0,35 Prozent erhöht werden (für die alten Gehaltstafeln um max. Euro 105,--).
Ganz abgesehen davon, dass jedEr selber beim Einkaufen u. bei den Wohnungs-und Energiekosten merkt, dass der VPI nicht die tatsächliche Verteuerung der Lebenskosten widerspiegelt, und abgesehen davon, dass eine Abgeltung der Leistungsverdichtung mit läppischen 0,35 Prozent eine Verhöhnung aller arbeitenden KollegInnen ist, führt sich die Gewerkschaft mit einem solchen Abschluss für die Zukunft selbst ad absurdum.
Wenn in der eingangs zitierten e-Mail der Gewerkschaften zu lesen ist „Nur mit deiner Unterstützung unserer BetriebsrätInnen-Konferenz und diversen Aktionen in den Betrieben konnten wir so rasch zu einer Einigung kommen! - Vielen Dank dafür!“, dann kann ich nur sagen: DIESEN Abschluss habe ich nicht gewollt und auch NICHT UNTERSTÜTZT! Verarscht mich nicht!
Und wie soll ich denn eurem Wunsch „Bitte stärke uns weiter und nutze unseren gemeinsamen Kollektivvertragsabschluss für die Gewinnung neuer Mitglieder.“ nachkommen, wenn ihr solche Abschlüsse tätigt – noch dazu über zwei Jahre! Warum sollte denn ein junger Mensch die Notwendigkeit eines Gewerkschaftsbeitritts erkennen, wenn z.B. nächstes Jahr nicht mal die Gehaltserhöhung neu verhandelt wird sondern eine absurd österreichische Form der „scala mobile“ mit garantiertem Reallohnverlust eingeführt wird? Vielleicht solltet ihr in Hinkunft nicht mehr bei Vollmond verhandeln, denn dieses Ergebnis ist einer Gewerkschaft nicht würdig.
Karin Antlanger ist Stv. Betriebsratsvorsitzende von EXIT-sozial Linz