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Jetzt schlägt's Dreizehn

  • Freitag, 12. Februar 2016 @ 12:56
Aktionen Josef Stingl über die neue Aktion des GLB

Löhne und Gehälter – eine widersprüchliche Odyssee: Für die Unternehmer_innen sind sie zu hoch, für die Lohn- und Gehaltsbezieher_innen zu niedrig und für die Gewerkschaften eine unantastbare Erfolgsgeschichte. Nach dem Abschluss des Kollektivvertrages für die Taxi- und Mietwagenfahrer_innen hört sich das im Gewerkschafts-O-Ton etwa so an: „Der Mindestlohn beträgt nunmehr ab 2016 1.170 Euro bzw. 1.200 Euro ab 2017. Ein akzeptables Ergebnis, Ziel ist einen Mindestlohn von 1.500 Euro in den nächsten Jahren zu erreichen.“

Abgesehen davon, dass der Abschluss nur knapp über der Armutsschwelle liegt und die Zielsetzung in vier, fünf oder sechs Jahren auch mehr wert sein wird, haben die Gewerkschaftsverhandler_innen offensichtlich die ÖGB-Forderung nach 1.700 Euro Mindestlohn verschlafen. Diese gilt allerdings ebenfalls nicht sofort, sondern als Verhandlungsziel der (?) nächsten Jahre.

Der GLB zweifelt zwar nicht das gute System der Lohn- und Gehaltsverhandlungen per Kollektivverträge an, sieht allerdings deren Erfolgsgeschichte deutlich kritischer. Die Löhne steigen Jahr für Jahr, „seltsamerweise“ bleibt am Ende des Monats nicht mehr im Börsel!

Verluste versus Gewinne

Der Rechnungshof hat sich 2013 mit der Lohnentwicklung beschäftigt: So stiegen die Bruttolöhne (also noch vor Abgaben) von Angestellten und Vertragsbediensteten in 15 Jahren inflationsbereinigt gerade einmal um ein Prozent. Arbeiter_innen verloren im gleichen Zeitraum inflationsbereinigt gar 14 Prozent. Insgesamt lagen unselbständige Erwerbstätige lt. Rechnungshof mit vier Prozent im Minus. Die kalte Progression (Lohnerhöhungen unterliegen immer der höchst angewendeten Steuerstufe) fressen das Plus der Angestellten aber ruckzuck auf und vermindern den Realverlust bei den Arbeiter_innen noch zusätzlich.

Steigend, richtigerweise stark steigend, präsentiert sich dafür die Produktivität – also die Leistung der Beschäftigten. Laut AK-Oberösterreich war 2014 eine Arbeitsstunde um elf Prozent ergiebiger als zehn Jahre zuvor. Wer sich den Leistungsgewinn in die Taschen gesteckt hat, kann sich jedeR selbst ausrechnen.

Mindestlohn: Gesetz versus KV?

Die Foglar/Katzian-Forderung nach 1.700 Euro Mindestlohn ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn der GLB gerne unterstützt. Er ist allerdings sofort und mit einer deutlichen Arbeitszeitverkürzung notwendig und das wird über die mit unterschiedlichsten Mindestgehältern und -löhnen ausgestatteten Kollektivverträge nicht möglich sein. Daher fordert der GLB einen gesetzlichen Mindestlohn!

Konkret stellen sich das wir Linksgewerkschafter_innen so vor: Dreizehn Euro pro Arbeitsstunde Mindestlohn und eine 30-Stunden-Woche. Das Ganze soll an den Mikrowarenkorb - also an die Preise der Güter des täglichen Gebrauchs - gekoppelt sein. Darüber hinaus soll die Grenze für das steuerfreie Einkommen dem Verdienst bei Mindestlohn bei Vollzeit, angepasst werden.

Die Sorge, dass die Gewerkschaft ihre Verhandlungshoheit verliert, teilt der GLB nicht: Ein gesetzlicher Mindestlohn ersetzt keineswegs die KV-Verhandlungen. Deren Ergebnis sollten Löhne und Gehälter sein, die klar über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen; von den Verbesserungen der allgemeinen Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Branche ganz zu schweigen...

Im ersten Halbjahr des Jahres 2016 legt sich daher der GLB den Schwerpunkt „gesetzlicher Mindestlohn“. Unter dem Titel „Jetzt schlägt's 13!“ starten wir mit Initiativanträgen bzw. -Petitionen an die Vollversammlungen der Arbeiterkammern die Kampagne. Die dafür notwendigen Unterstützungsformulare sind auf www.glb.at zu finden.

Josef Stingl ist Bundesvorsitzender des GLB