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Initiative für gesetzlichen Mindestlohn

  • Freitag, 11. November 2016 @ 22:00
Salzburg Bei der 7. Vollversammlung am 11. November 2016 meinte die EU-Abgeordnete Evelyn Regner zum Thema „EU quo vadis?“ die EU sei durch Griechenland-Krise, Brexit und Flüchtlingsbewegung vor unerwarteten Herausforderungen gestellt worden, für die es keine Vorsorge gab. Regner forderte einen Neustart bei Handelspolitik, demokratische Mitsprache in Verhandlungsprozessen und Transparenz sowie einen Paradigmenwechsel zu fairem Handel, der den Menschen zu Gute kommt und nicht den Konzernen. Zum Brexit meinte sie, einzelne Länder dürften sich nicht die Rosinen herauspicken, die Vorteile könnten nur in Anspruch genommen werden, wenn alle Grundpfeiler der EU erfüllt werden. Europa müsse sozialer werden, das erfordere vor allem die Schaffung fairer Arbeitsplätze. Die Antworten auf die Probleme könnten nur europäisch sein: Steuergerechtigkeit und Ausbau der Arbeitnehmer_innen-Rechte.

AK-Präsident Pichler nahm auch zur US-Präsidentschaftswahl Stellung, welcher großer Frust gegenüber dem Establishment zugrunde liege, was auch in Europa der Fall sei. Er kritisierte Merkels Aufruf zu privater Altersvorsorge und die österreichische Pensionsreform scharf. Das Vorgehen bei der Mindestsicherung sei blamabel und gehe auf Kosten der Ärmsten, während der Finanzminister Steuern um die doppelte Höhe der Mindestsicherung reduziert.

AK-Rätin Brigitte Promberger (GLB) plädierte für Arbeitszeitverkürzung und gesetzlichen Mindestlohn. Die Sozialpartnerschaft, von den Partnern der Wirtschaft immer öfter angezweifelt und für das Vorgehen der Konzerne sowieso uninteressant, könne nicht einziges Mittel der Lohnpolitik sein. Kanzler Kerns Zustimmung zu CETA weise eine Richtung auf, in der die Sozialpartner keine Rolle mehr spielen. Wie schnell Kollektivverträge ausgeschaltet könnten, zeige sich eindrücklich in Griechenland. Der GLB forderte in seinem Antrag 13 Euro gesetzlichen Mindestlohn bei gleichzeitiger Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden.

Pichler meinte, die Arbeitnehmer seien als gleichberechtigte Partner nicht erwünscht, hält aber an der Sozialpartnerschaft fest. 13 Euro gesetzlichen Mindestlohn hält er für unrealistisch, die „Kampforganisation Gewerkschaften“ setze auf eine starke Organisation und lehne einen gesetzlichen Mindestlohn ab. Der GLB-Antrag wird zugewiesen.

Der GLB-Antrag in vollem Wortlaut:

Antrag 1: Jetzt schlägt’s 13! Arbeitszeitverkürzung & gesetzlicher Mindestlohn

Die höchste Arbeitslosigkeit nach 1945 und zunehmende Technisierung, die eine weitere Steigerung erwarten läßt, erfordern dringende Maßnahmen. Die letzte gesetzliche Arbeitszeitverkürzung auf 40 Wochenstunden erfolgte 1975 (!). Zwar wurde in Kollektivvertragsabschlüssen weitgehend die 38,5 Stunden-Woche erreicht, doch ist auch diese nicht mehr ausreichend. Gerechte Umverteilung von Produktivität und Arbeitszeit erfordern eine drastische Änderung – die sofortige Einführung der 30-Stunden-Woche bei vollem Personal- und Lohnausgleich.

Die gewerkschaftliche Forderung nach 1.700 Euro kollektivvertraglichem Mindestlohn ist unterstützenswert, doch ist die Realität weit von dieser Forderung entfernt. Selbst die letzte Forderung nach 1.500 Euro von 2012/13 wird noch weitgehend unterboten. Dazu kommt, dass diese Forderungen ausschließlich für Bereiche mit Kollektivvertrag gelten. Für Bereiche ohne KV gibt es keine Regelungen. Entgegen dem gewerkschaftlichen Ansinnen, löst sich die Wirtschaft zunehmend aus sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen.

Als Beispiele: die Kündigung des Landes-KV für Handel in Salzburg und die Entledigung der KV-Fähigkeit des Verbands Druck- und Medientechnik. Wirtschaft und Minister denken laut über die Abschaffung der Sozialpartnerschaft nach. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 13 Euro pro Stunde entspricht in etwa der kollektivvertraglichen Mindestlohnforderung der Gewerkschaft und schließt alle unselbständig Werktätigen mit ein.

Die 7. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Gesetzesvorlage für:
- die sofortige Einführung der 30-Stunden-Woche bei vollem Personal- und Lohnausgleich
- bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 13 Euro pro Stunde.
- Gleichzeitig soll das steuerfrei gestellte Einkommen unbeschadet jeglicher Absetzbeträge den Jahreseinkommen bei Mindestlohnverdienst angepasst werden (24.024 Euro pro Jahr). Die Höhe des Mindestlohns ist jährlich entsprechend der Steigerung des Mikrowarenkorbes (Güter des täglichen Bedarfs) zu erhöhen.