Initiative des GLB gegen Wettbewerbsräte
- Montag, 23. November 2015 @ 10:13
Gegen die Einrichtung nationaler Wettbewerbsfähigkeitsräte auf Betreiben der EU-Kommission spricht sich ein GLB-Antrag bei der oö AK-Vollversammlung am 17. November 2015 aus. Die Kommission veröffentlichte im Oktober 2015 ein Maßnahmenpaket, in dem die Errichtung solcher Gremien mit „unabhängigen ExpertInnen“ in den 28 Mitgliedsstaaten empfohlen wird, um „Strukturreformen“, gemeint ist der neoliberale Umbau, zu beschleunigen. „Dieses Maßnahmenpaket zielt auf die Gewinnmaximierung. Die Interessen der Beschäftigten werden ganz im Sinne des neoliberalen Credos als reine Kostenfaktoren gesehen“ kritisiert GLB-Arbeiterkammerrat Thomas Erlach. Dabei sind Löhne wichtig für die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Die EU-Kommission will hingegen durch solche Ausschüsse die Lohnentwicklungen dahingehend bewerten lassen, ob sie eine Gewinnmaximierung verhindern.
Diese Wettbewerbsfähigkeitsräte sollen also die Kollektivvertragsparteien mit politischen „Empfehlungen“ konfrontieren: „Das wäre eine Einmischung in die KV-Autonomie. Außerdem würden durch einen Anspruch auf Vergleichbarkeit des Entgeltniveaus mit anderen EU Mitgliedsstaaten die nationalen Einkommen unnötig unter Druck gebracht“ so Erlach.
Obwohl inhaltliche Übereinstimmung bestand wurde der GLB-Antrag, die Bundesregierung aufzufordern, sich bei der EU-Kommission und beim EU-Parlament gegen die Einführung von nationalen Wettbewerbsräten auszusprechen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Vorhaben im Interesse alle Werktätigen Österreichs nicht zur Umsetzung gelangt, nicht beschlossen, sondern nur einem Ausschuss zugewiesen. Offensichtlich, weil es aus Sicht der FSG-Mehrheitsfraktion nicht sein darf, dass eine Initiative des GLB vor der Behandlung in der Bundesarbeitskammer beschlossen wird.
Mit ihrem Vorstoß zielt die EU-Kommission ganz im Sinne der für unantastbar erklärten neoliberalen Politik darauf die Tarifhoheit und Verhandlungsautonomie der Gewerkschaften auszuhebeln und führt auch alle sozialpartnerschaftlichen Sonntagsreden ad absurdum. Bezeichnenderweise wurde der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) nicht einmal konsultiert.
Wohin die von der EU-Kommission als verlängerter Arm der Konzerne angepeilte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zielt zeigt das Sinken der Lohnquote, also des Anteils der Löhne am gesamten Volkseinkommen von 77 Prozent (1978) und noch 75 Prozent (1994) auf 69 Prozent (2015). Laut AK-Statistik stieg die Produktivität von 2000 bis 2014 um 18,2 Prozent, die Bruttolöhne hingegen nur um 8,6 Prozent. Gleichzeitig werden von den 164 Mrd. Euro Staatseinnahmen 62 Prozent durch mit Erwerbsarbeitsplätzen verbundene Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und andere Abgaben finanziert.
„Die Lohnpolitik als Primärverteilung ist der klassische Konflikt zwischen Lohnarbeit und Kapital und damit das Tagesgeschäft der Gewerkschaften. Die Gewerkschaften muss daher darauf orientieren, nicht nur die Inflation – wobei der Maßstab nicht der niedrige allgemeine Verbraucherpreisindex, sondern der Warenkorb des täglichen Bedarfs die Grundlage sein muss – sondern auch das Produktivitätswachstum abzugelten“, meint Erlach.
Diese Wettbewerbsfähigkeitsräte sollen also die Kollektivvertragsparteien mit politischen „Empfehlungen“ konfrontieren: „Das wäre eine Einmischung in die KV-Autonomie. Außerdem würden durch einen Anspruch auf Vergleichbarkeit des Entgeltniveaus mit anderen EU Mitgliedsstaaten die nationalen Einkommen unnötig unter Druck gebracht“ so Erlach.
Obwohl inhaltliche Übereinstimmung bestand wurde der GLB-Antrag, die Bundesregierung aufzufordern, sich bei der EU-Kommission und beim EU-Parlament gegen die Einführung von nationalen Wettbewerbsräten auszusprechen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Vorhaben im Interesse alle Werktätigen Österreichs nicht zur Umsetzung gelangt, nicht beschlossen, sondern nur einem Ausschuss zugewiesen. Offensichtlich, weil es aus Sicht der FSG-Mehrheitsfraktion nicht sein darf, dass eine Initiative des GLB vor der Behandlung in der Bundesarbeitskammer beschlossen wird.
Mit ihrem Vorstoß zielt die EU-Kommission ganz im Sinne der für unantastbar erklärten neoliberalen Politik darauf die Tarifhoheit und Verhandlungsautonomie der Gewerkschaften auszuhebeln und führt auch alle sozialpartnerschaftlichen Sonntagsreden ad absurdum. Bezeichnenderweise wurde der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) nicht einmal konsultiert.
Wohin die von der EU-Kommission als verlängerter Arm der Konzerne angepeilte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zielt zeigt das Sinken der Lohnquote, also des Anteils der Löhne am gesamten Volkseinkommen von 77 Prozent (1978) und noch 75 Prozent (1994) auf 69 Prozent (2015). Laut AK-Statistik stieg die Produktivität von 2000 bis 2014 um 18,2 Prozent, die Bruttolöhne hingegen nur um 8,6 Prozent. Gleichzeitig werden von den 164 Mrd. Euro Staatseinnahmen 62 Prozent durch mit Erwerbsarbeitsplätzen verbundene Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und andere Abgaben finanziert.
„Die Lohnpolitik als Primärverteilung ist der klassische Konflikt zwischen Lohnarbeit und Kapital und damit das Tagesgeschäft der Gewerkschaften. Die Gewerkschaften muss daher darauf orientieren, nicht nur die Inflation – wobei der Maßstab nicht der niedrige allgemeine Verbraucherpreisindex, sondern der Warenkorb des täglichen Bedarfs die Grundlage sein muss – sondern auch das Produktivitätswachstum abzugelten“, meint Erlach.