In Anspruch nehmen und einfordern
- Montag, 1. Juni 2015 @ 17:03
Mark Staskiewicz über Supervision
Eigentlich sollte jeder Mensch, der in einem Gesundheits- und Sozialbetreuungsberuf in der arbeitet Supervision kennen und nutzen. In allen Arbeitsbereichen macht Supervision Sinn. Ich erlebe allerdings einen sehr unterschiedlichen Umgang mit dem Thema. In manchen Kindergärten gibt es gar kein Budget dafür. Bei einigen Sozialträgern gibt es ein zu geringes Budget hierfür. Ich selbst mache bei meinem Träger gute Erfahrungen zu diesem Thema, leider ist dies aber nicht signifikant für die ganze Trägerlandschaft.
Fakt ist, dass Supervision im objektiven Interesse jedes Beschäftigten ist und deshalb wäre es durchaus sinnvoll Supervision in Anspruch zu nehmen bzw. sein Recht auf Supervision einzufordern! Gibt es einen Anspruch auf Supervision? In manchen Bereichen ist durchaus ein Anspruch gegeben.
In der neuen Leistungsverordnung des Landes Steiermark (LEVO) heißt es in der Anlage 1 zum Thema „Vollzeitbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung“: „Teambesprechungen und Supervisionen sind je nach Erfordernis abzuhalten und in Anspruch zu nehmen“. Diese Aussage finden wir auch in anderen Bereichen der Begleitung von Menschen mit Behinderungen wortgleich wieder. Was ist nun aber ein Erfordernis? Dies wird leider nicht definiert. Fakt ist aber, dass die Lehrmeinung im Bereich der Supervision ganz klar sagt, dass Supervision am besten wirkt, wenn sie nicht erst dann eingesetzt ist, wenn es zu einem Konflikt kommt. D.h. wenn sie regelmäßig stattfindet.
Wie auch immer man die LEVO auslegt, wird wohl niemand interpretieren können, dass es in einem ganzen Jahr kein Erfordernis geben wird. Ich rate dringend zu einer Kontinuität. Ein Minimum, ist aus meiner Sicht alle drei Monate eine Supervision anzubieten. Einen geringeren Abstand halte ich für optimal. Des Weiteren sollten in bestimmten Situationen zusätzliche Supervisionen angeboten werden. Es gibt z.B. im Jugendbereich Einrichtungen die alle drei Wochen Supervision anbieten, was zeigt, wie unterschiedlich die Handhabung in den verschiedenen Sozialbereichen ist.
Übrigens können Einzelsupervisionen für einzelne Teammitglieder durchaus sinnig sein. Hat man hier einen Bedarf, sollte man dies offen mit der Leitung besprechen, um zu besprechen ob eine Finanzierung möglich ist. Das Land fordert in der LEVO, dass „Fortbildungen und Supervisionen des Fachpersonals“ erfasst werden. Das heißt, es muss nachweisbar sein, dass Supervision und Fortbildung stattfindet. Und dies ist auch gut so!
Wenn es in der LEVO um die Begleitung von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung geht, so heißt es dann zu diesem Thema: „Teamsupervisionen sind verpflichtend und regelmäßig abzuhalten.“ Wir sehen, hier ist eine Steigerung in der Formulierung. Wobei man auch interpretieren könnte, was nun „regelmäßig“ bedeutet. Aber nur zweimal in einem Jahr eine Supervision abzuhalten wird wohl niemand als wirklich regelmäßig ansehen können.
Wie wir sehen, gibt es also durchaus einen Anspruch auf Supervision. Und wenn ich nun nicht als Supervisor sondern als Leiter eines Wohnverbundes für Menschen mit Behinderung antworte: Kein Leiter wäre gut beraten dieses Rechtes auch umzusetzen.
Was hat der Beschäftigte von einer Supervision? Supervision ist ein Prozess, deshalb sollte es nie abhängig von einer Supervisionseinheit betrachtet werden. Sich mit seiner Arbeit professionell auseinander zu setzen, Abläufe, Kommunikationswege, Regelungen neu zu betrachten und ggf. zu optimieren, dient der Arbeitszufriedenheit und der eigenen Gesundheit. Und schon allein die Tatsache, dass Beschäftigte im Empowermentprozess durch die Supervision unterstützt werden, zeigt den Nutzen!
Was sind mögliche Ziele der Supervision:
Den beruflichen Auftrag besser als bisher erfüllen können
Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern
Herausfinden und Nutzen von Ressourcen und Potenzialen
Erkennen, was einen motiviert bzw. motivieren kann
Teamentwicklung
Förderung der Reflexion und Selbstreflexion
Herr oder Frau der eigenen Praxis werden
Anregung zu einer effektiven bzw. kreativen Veränderung
Sichtbarmachung von Phänomenen, die über die vorgebrachte Problemformulierung hinausgehen
Einladung zur Veränderung geplanter und ungeplanter Muster
Verbesserung der Arbeitssituation
Schaffung von Gemeinschaftsgefühl
Gegenseitige Achtung
Personalbindung
Bewusste Wahrnehmung
Finden und präzisieren von Themen, die zu bearbeiten sind
Neue Rollenwahrnehmung
Veränderung der eigenen Rolle
Aktivierung eigener Lösungspotenziale
Förderung der Kommunikationsfähigkeiten
Erweiterung von Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten
Erweiterung und Vertiefung der eigenen Erkenntnisse
Genauere Kenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen
Genauere Kenntnisse über Einstellungen und Werte im Team/ der Organisation
Veränderung von Verhalten
Wissenserweiterung über Rahmenbedingungen der Organisation (soziale wie institutionelle)
Multiplikation von Gelerntem
Aufarbeiten von Ereignissen
Verbesserung von Arbeitsabläufen
Entlastung
Verantwortungsübernahme- bzw. Neuregelung von Verantwortungen
Steigerung des eigenen Wohlbefindens
Förderung einer produktiven Arbeitsatmosphäre
Förderung der Konfliktfähigkeit
Schaffung einer realistischen Einschätzung des Standes der Team- bzw. Organisationsentwicklung
Stärkung des eigenverantwortlichen Handels
Gemeinsame Analyse von Ereignissen und Prozessen
Differenzierung und Korrektur
Innerorganisatorische Aufgaben besser als bisher wahrzunehmen
Verbesserung der Praxis
Aufgabenklärung
Aufarbeitung von Be- und Überlastungen
Auseinandersetzung mit sozialen Handlungsvollzügen
Verhinderung von „Ausbrennen, Burnout“
Psychohygiene
Klärung von Fragen: Was ist Wunsch, was Wille und was das Ziel?
Und vieles mehr
Auf meiner Homepage schreibe ich: „Supervision ist somit eine personenzentrierte, lösungs- und ressourcenorientierte sowie empowernde Beratungsform, in der ein mehrperspektivischer Prozess der Auseinandersetzung mit beruflichen Phänomenen eingeleitet wird. In so einem gemeinschaftlichen Prozess zwischen SupervisorIn und Supervisand werden Arbeitszusammenhänge beleuchtet, Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und es kommt zu einer Rekonstruktion der bisherigen Praxis sowie der Interaktionsprozesse. Durch Reflexion und Feedbacks soll das Ziel einer Optimierung vorgenommen werden. Bei der Supervision handelt es sich somit um ein Weiterbildungs-, Beratungs- und Reflexionsverfahren. Sie ist eine professionelle Anleitung zur Selbstreflexion.
In einer Supervision muss es nicht immer um ein „Problem“ bzw. eine „Lösung“ gehen, auch die Auseinandersetzung mit dem Alltag ist ein wichtiges Betrachtungsfeld. Supervision ist heute ein wichtiger Bestandteil der professionellen Arbeit, aufgrund der zunehmenden Anforderungen. Gerade in einer Zeit, in der sich die Herausforderungen in Wirtschaft, Verwaltung und sozialen Dienstleistungen annähern, ist Superrevision eine zunehmend wichtige Beratungsform. Sich in einen Supervisionsprozess zu begeben, ist kein Zeichen von „Schwäche“, sondern von Professionalität!“ [Quelle: www.we-progress.at]. Wie wir sehen, gibt es viele Gründe, warum ein Beschäftigter das Interesse haben sollte, dass Supervision stattfindet.
Derzeit gibt es gewaltige Veränderungsprozesse in sozialen Tätigkeiten und Schulen. Das Thema Inklusion und Sozialraumorientierung führt zu Umstrukturierungen und Veränderungen der Arbeit. Die Beschäftigten brauchen hier eine gute Prozessbegleitung die supervisorisch unterstützt gehört. Schlechte Erfahrung mit Supervision: Jeder Mensch, der einmal bei Ärzten war, hat auch schon einmal eine nicht so gute Erfahrung gemacht. Dennoch sind Ärzte etwas Gutes und ein Fortschritt in der menschlichen Entwicklung.
Die Auswahl von SupervisorInnen ist somit wichtig. Nicht jede Supervisorin/ jeder Supervisor passt zu jedem Thema in jedes Team. Mit Zahnweh geht man nicht zum Lungenarzt. Informieren Sie sich, was die entsprechende Person auszeichnet, was Schwerpunkte sind. Lassen sie sich erklären, welche Qualitätssicherung der Supervisor/ die Supervisorin betreibt. Also auch wo und wie hat sie/er es gelernt Supervision anzubieten, ist sie/er z.B. in einer Vereinigung, die für gewisse Standards steht? Was viele nicht wissen, Supervision ist leider kein geschützter Begriff. Gerade deshalb ist es wichtig sich gut zu informieren. Hat man einmal schlechte Erfahrung gemacht, sollte man dies beim Neuversuch ansprechen und der neuen Person auch eine neue Chance geben. Man muss aber eines dazu sagen, die beste Supervisorin, der beste Supervisor kann nur dann sehr erfolgreich arbeiten, wenn das Team aktiv mitarbeitet.
Mit Leitung in der Supervision? Immer wieder höre ich von „Teamsupervisionen“, an denen die Leitung nicht teilgenommen hat. Ich schließe mich diesbezüglich der Meinung von bekannten Autoren wie Schreyögg oder Rappe-Giesecke an, die sich ganz klar für die Teilnahme der Leitung an der Supervision aussprechen. Rappe-Giesecke bezeichnet Supervisionen ohne Leitung zu Recht nicht als „Teamsupervisionen“ sondern als „Gruppensupervisionen“. „Gruppensupervisionen“ können aber nicht jedes Thema, sondern nur sehr eingeschränkte Themen behandeln.
Da viele Themen abhängig von Entscheidungen, Arbeitsstrukturen, Arbeitsabläufen oder auch Teamkulturen sind, ist es gerade zu wichtig Supervisionen als Team, also mit Leitung durchzuführen. Sind Beschäftigte mit einer Situation überlastet, so kann die Leitung darauf nur gut reagieren, wenn sie darüber in Bilde ist und gemeinsam an der Lösung des Problems mitarbeitet. Ich rate Leitungen, die dies bisher anders gehandhabt haben dazu, dies zu korrigieren. Dies macht Supervisionen effizienter. Es ist ja gerade auch wichtig unterschiedliche Betrachtungen in der Supervision zu nutzen, um sein eigenes Bild von einem Thema zu überprüfen und ggf. zu erweitern.
Oft hört man: „Aber dann sagt ja keiner etwas, wenn die Leitung dabei ist.“ Ist dem so, so ist schon ein Zustand erreicht, bei dem es schon im Vorfeld gut gewesen wäre regelmäßig gemeinsam in Supervision zu gehen. Aber auch dann wird man im allseitigen Interesse nicht darum herumkommen diese Wahrnehmung oder den Istzustand zu behandeln und einen optimaleren Umgang zu schaffen.
Supervision ohne alle Teammitglieder? Natürlich ist es optimal wenn möglichst alle Teammitglieder an der Supervision teilnehmen. Je nach Größe des Teams wird dies aber nicht immer möglich sein bzw. sogar die Seltenheit werden. Denn Krankenstände und Urlaubsansprüche gibt es natürlich ebenfalls im Alltag. Supervision kann auch dann stattfinden, wenn nicht alle Teammitglieder anwesend sind. Jedoch kann z.B. ein Konflikt mit einem nicht anwesenden Teammitglied dann nicht besprochen werden.
Ist Supervision auf der Seite von Leitung oder Beschäftigten? Supervision wird in der Regel von der Leitung beauftragt. D.h. aber nicht, dass die Supervisorin/ der Supervisor nun einfach den Auftrag hätte die Interessen des Leiters umzusetzen. Ebenso wenig ist die Supervisorin/ der Supervisor quasi ein zweiter Betriebsrat der Beschäftigten. In der Supervision geht es darum eine professionelle Anleitung zur Reflektion zu geben.
Betriebsräte und AK sollten das Thema aufgreifen: Gerade aufgrund falscher Vorstellungen von Supervision wird das Thema noch viel zu wenig von Betriebsräten und Arbeiterkammer angesprochen. Wenn Supervision im Interesse der Beschäftigten ist, ihnen also gut tut, so ist es ganz klar der Auftrag von Betriebsräten und AK dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten die Möglichkeit bekommen. Wie auch Fortbildungen von der AK angeboten werden, wäre es gut, wenn übergangsweise auch Supervisionen von der AK für Teams bezahlt würden, die kein Budget dafür haben. Wie z.B. die oben genannten Kindergärten. Dies ist im Interesse der Beschäftigten solange zu ermöglichen, bis die Finanzierung anders geregelt ist. Kurz gesagt, in dem sie vom Kostenträger übernommen wird.
Verschwiegenheit: Die Supervisorin/ der Supervisor ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sind sie sich nicht sicher, ob Informationen weiterfließen, so sprechen sie dieses Thema an. Solche Themen sollten früh geklärt werden. Also welche Form von Rücksprache gibt es zwischen Leitung und Supervisor/in.
Wer soll das bezahlen? Supervision ist aus meiner Sicht nicht teuer. Teuer wird es wenn man keine Supervision anbietet und dadurch eine Arbeitsunzufriedenheit entsteht, wenn Beschäftigte aufgrund fehlender Reflektion z.B. durch Überforderung mit Situationen krank werden, die Stelle wechseln, neues Personal gesucht und eingeschult werden muss. Dennoch wissen wir, dass die Finanzlage der Träger angesichts der Sparmaßnahmen in letzter Zeit nicht sehr rosig ist. Die Finanzierung von Supervision erfolgt aus den Tagsätzen.
Aus meiner Sicht wäre derzeit am besten, wenn das Land und die Kommune als Kostenträger neben den Tagsätzen einen Extratopf für Weiterbildung und Supervision zur Verfügung stellen und damit allen Beschäftigten entsprechende Weiterbildung und Supervision ermöglichen würden. Dies ist ganz klar im Interesse der Menschen, die wir begleiten. Hier geht es um Qualitätssicherung und darum, dass die Beschäftigten die Chance haben auf der Höhe der Zeit zu arbeiten. Ein Träger, der in eine schwierige Finanzsituation kommt, müsste so gar nicht auf die Idee kommen in diesem Bereich sein Budget zu kürzen, da die Kosten entsprechend getragen würden.
Ich hoffe, ich konnte etwas Interesse wecken, sich mit dem Thema Supervision neu zu beschäftigten und wünsche allseitig spannende und erfolgreiche Supervisionsprozesse!
Mark Staskiewicz ist nebenberuflich im Bereich Supervision, Coaching und Prozessbegleitung Inklusion/ Sozialraumorientierung tätig. Er ist selbst Diplom-Sozialbetreuer und arbeitet als Leiter eines Wohnverbundes bei der Lebenshilfe-GUV. Des Weiteren ist er in der steirischen Arbeiterkammer im Arbeitskreis für Gesundheits- und Sozialberufe für den GLB aktiv. Näheres zu seinem Supervisionsangebot unter: www.we-progress.at. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, beantworte ich Ihnen diese gerne: mail@we-progrss.at
Eigentlich sollte jeder Mensch, der in einem Gesundheits- und Sozialbetreuungsberuf in der arbeitet Supervision kennen und nutzen. In allen Arbeitsbereichen macht Supervision Sinn. Ich erlebe allerdings einen sehr unterschiedlichen Umgang mit dem Thema. In manchen Kindergärten gibt es gar kein Budget dafür. Bei einigen Sozialträgern gibt es ein zu geringes Budget hierfür. Ich selbst mache bei meinem Träger gute Erfahrungen zu diesem Thema, leider ist dies aber nicht signifikant für die ganze Trägerlandschaft.
Fakt ist, dass Supervision im objektiven Interesse jedes Beschäftigten ist und deshalb wäre es durchaus sinnvoll Supervision in Anspruch zu nehmen bzw. sein Recht auf Supervision einzufordern! Gibt es einen Anspruch auf Supervision? In manchen Bereichen ist durchaus ein Anspruch gegeben.
In der neuen Leistungsverordnung des Landes Steiermark (LEVO) heißt es in der Anlage 1 zum Thema „Vollzeitbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung“: „Teambesprechungen und Supervisionen sind je nach Erfordernis abzuhalten und in Anspruch zu nehmen“. Diese Aussage finden wir auch in anderen Bereichen der Begleitung von Menschen mit Behinderungen wortgleich wieder. Was ist nun aber ein Erfordernis? Dies wird leider nicht definiert. Fakt ist aber, dass die Lehrmeinung im Bereich der Supervision ganz klar sagt, dass Supervision am besten wirkt, wenn sie nicht erst dann eingesetzt ist, wenn es zu einem Konflikt kommt. D.h. wenn sie regelmäßig stattfindet.
Wie auch immer man die LEVO auslegt, wird wohl niemand interpretieren können, dass es in einem ganzen Jahr kein Erfordernis geben wird. Ich rate dringend zu einer Kontinuität. Ein Minimum, ist aus meiner Sicht alle drei Monate eine Supervision anzubieten. Einen geringeren Abstand halte ich für optimal. Des Weiteren sollten in bestimmten Situationen zusätzliche Supervisionen angeboten werden. Es gibt z.B. im Jugendbereich Einrichtungen die alle drei Wochen Supervision anbieten, was zeigt, wie unterschiedlich die Handhabung in den verschiedenen Sozialbereichen ist.
Übrigens können Einzelsupervisionen für einzelne Teammitglieder durchaus sinnig sein. Hat man hier einen Bedarf, sollte man dies offen mit der Leitung besprechen, um zu besprechen ob eine Finanzierung möglich ist. Das Land fordert in der LEVO, dass „Fortbildungen und Supervisionen des Fachpersonals“ erfasst werden. Das heißt, es muss nachweisbar sein, dass Supervision und Fortbildung stattfindet. Und dies ist auch gut so!
Wenn es in der LEVO um die Begleitung von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung geht, so heißt es dann zu diesem Thema: „Teamsupervisionen sind verpflichtend und regelmäßig abzuhalten.“ Wir sehen, hier ist eine Steigerung in der Formulierung. Wobei man auch interpretieren könnte, was nun „regelmäßig“ bedeutet. Aber nur zweimal in einem Jahr eine Supervision abzuhalten wird wohl niemand als wirklich regelmäßig ansehen können.
Wie wir sehen, gibt es also durchaus einen Anspruch auf Supervision. Und wenn ich nun nicht als Supervisor sondern als Leiter eines Wohnverbundes für Menschen mit Behinderung antworte: Kein Leiter wäre gut beraten dieses Rechtes auch umzusetzen.
Was hat der Beschäftigte von einer Supervision? Supervision ist ein Prozess, deshalb sollte es nie abhängig von einer Supervisionseinheit betrachtet werden. Sich mit seiner Arbeit professionell auseinander zu setzen, Abläufe, Kommunikationswege, Regelungen neu zu betrachten und ggf. zu optimieren, dient der Arbeitszufriedenheit und der eigenen Gesundheit. Und schon allein die Tatsache, dass Beschäftigte im Empowermentprozess durch die Supervision unterstützt werden, zeigt den Nutzen!
Was sind mögliche Ziele der Supervision:
Den beruflichen Auftrag besser als bisher erfüllen können
Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern
Herausfinden und Nutzen von Ressourcen und Potenzialen
Erkennen, was einen motiviert bzw. motivieren kann
Teamentwicklung
Förderung der Reflexion und Selbstreflexion
Herr oder Frau der eigenen Praxis werden
Anregung zu einer effektiven bzw. kreativen Veränderung
Sichtbarmachung von Phänomenen, die über die vorgebrachte Problemformulierung hinausgehen
Einladung zur Veränderung geplanter und ungeplanter Muster
Verbesserung der Arbeitssituation
Schaffung von Gemeinschaftsgefühl
Gegenseitige Achtung
Personalbindung
Bewusste Wahrnehmung
Finden und präzisieren von Themen, die zu bearbeiten sind
Neue Rollenwahrnehmung
Veränderung der eigenen Rolle
Aktivierung eigener Lösungspotenziale
Förderung der Kommunikationsfähigkeiten
Erweiterung von Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten
Erweiterung und Vertiefung der eigenen Erkenntnisse
Genauere Kenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen
Genauere Kenntnisse über Einstellungen und Werte im Team/ der Organisation
Veränderung von Verhalten
Wissenserweiterung über Rahmenbedingungen der Organisation (soziale wie institutionelle)
Multiplikation von Gelerntem
Aufarbeiten von Ereignissen
Verbesserung von Arbeitsabläufen
Entlastung
Verantwortungsübernahme- bzw. Neuregelung von Verantwortungen
Steigerung des eigenen Wohlbefindens
Förderung einer produktiven Arbeitsatmosphäre
Förderung der Konfliktfähigkeit
Schaffung einer realistischen Einschätzung des Standes der Team- bzw. Organisationsentwicklung
Stärkung des eigenverantwortlichen Handels
Gemeinsame Analyse von Ereignissen und Prozessen
Differenzierung und Korrektur
Innerorganisatorische Aufgaben besser als bisher wahrzunehmen
Verbesserung der Praxis
Aufgabenklärung
Aufarbeitung von Be- und Überlastungen
Auseinandersetzung mit sozialen Handlungsvollzügen
Verhinderung von „Ausbrennen, Burnout“
Psychohygiene
Klärung von Fragen: Was ist Wunsch, was Wille und was das Ziel?
Und vieles mehr
Auf meiner Homepage schreibe ich: „Supervision ist somit eine personenzentrierte, lösungs- und ressourcenorientierte sowie empowernde Beratungsform, in der ein mehrperspektivischer Prozess der Auseinandersetzung mit beruflichen Phänomenen eingeleitet wird. In so einem gemeinschaftlichen Prozess zwischen SupervisorIn und Supervisand werden Arbeitszusammenhänge beleuchtet, Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und es kommt zu einer Rekonstruktion der bisherigen Praxis sowie der Interaktionsprozesse. Durch Reflexion und Feedbacks soll das Ziel einer Optimierung vorgenommen werden. Bei der Supervision handelt es sich somit um ein Weiterbildungs-, Beratungs- und Reflexionsverfahren. Sie ist eine professionelle Anleitung zur Selbstreflexion.
In einer Supervision muss es nicht immer um ein „Problem“ bzw. eine „Lösung“ gehen, auch die Auseinandersetzung mit dem Alltag ist ein wichtiges Betrachtungsfeld. Supervision ist heute ein wichtiger Bestandteil der professionellen Arbeit, aufgrund der zunehmenden Anforderungen. Gerade in einer Zeit, in der sich die Herausforderungen in Wirtschaft, Verwaltung und sozialen Dienstleistungen annähern, ist Superrevision eine zunehmend wichtige Beratungsform. Sich in einen Supervisionsprozess zu begeben, ist kein Zeichen von „Schwäche“, sondern von Professionalität!“ [Quelle: www.we-progress.at]. Wie wir sehen, gibt es viele Gründe, warum ein Beschäftigter das Interesse haben sollte, dass Supervision stattfindet.
Derzeit gibt es gewaltige Veränderungsprozesse in sozialen Tätigkeiten und Schulen. Das Thema Inklusion und Sozialraumorientierung führt zu Umstrukturierungen und Veränderungen der Arbeit. Die Beschäftigten brauchen hier eine gute Prozessbegleitung die supervisorisch unterstützt gehört. Schlechte Erfahrung mit Supervision: Jeder Mensch, der einmal bei Ärzten war, hat auch schon einmal eine nicht so gute Erfahrung gemacht. Dennoch sind Ärzte etwas Gutes und ein Fortschritt in der menschlichen Entwicklung.
Die Auswahl von SupervisorInnen ist somit wichtig. Nicht jede Supervisorin/ jeder Supervisor passt zu jedem Thema in jedes Team. Mit Zahnweh geht man nicht zum Lungenarzt. Informieren Sie sich, was die entsprechende Person auszeichnet, was Schwerpunkte sind. Lassen sie sich erklären, welche Qualitätssicherung der Supervisor/ die Supervisorin betreibt. Also auch wo und wie hat sie/er es gelernt Supervision anzubieten, ist sie/er z.B. in einer Vereinigung, die für gewisse Standards steht? Was viele nicht wissen, Supervision ist leider kein geschützter Begriff. Gerade deshalb ist es wichtig sich gut zu informieren. Hat man einmal schlechte Erfahrung gemacht, sollte man dies beim Neuversuch ansprechen und der neuen Person auch eine neue Chance geben. Man muss aber eines dazu sagen, die beste Supervisorin, der beste Supervisor kann nur dann sehr erfolgreich arbeiten, wenn das Team aktiv mitarbeitet.
Mit Leitung in der Supervision? Immer wieder höre ich von „Teamsupervisionen“, an denen die Leitung nicht teilgenommen hat. Ich schließe mich diesbezüglich der Meinung von bekannten Autoren wie Schreyögg oder Rappe-Giesecke an, die sich ganz klar für die Teilnahme der Leitung an der Supervision aussprechen. Rappe-Giesecke bezeichnet Supervisionen ohne Leitung zu Recht nicht als „Teamsupervisionen“ sondern als „Gruppensupervisionen“. „Gruppensupervisionen“ können aber nicht jedes Thema, sondern nur sehr eingeschränkte Themen behandeln.
Da viele Themen abhängig von Entscheidungen, Arbeitsstrukturen, Arbeitsabläufen oder auch Teamkulturen sind, ist es gerade zu wichtig Supervisionen als Team, also mit Leitung durchzuführen. Sind Beschäftigte mit einer Situation überlastet, so kann die Leitung darauf nur gut reagieren, wenn sie darüber in Bilde ist und gemeinsam an der Lösung des Problems mitarbeitet. Ich rate Leitungen, die dies bisher anders gehandhabt haben dazu, dies zu korrigieren. Dies macht Supervisionen effizienter. Es ist ja gerade auch wichtig unterschiedliche Betrachtungen in der Supervision zu nutzen, um sein eigenes Bild von einem Thema zu überprüfen und ggf. zu erweitern.
Oft hört man: „Aber dann sagt ja keiner etwas, wenn die Leitung dabei ist.“ Ist dem so, so ist schon ein Zustand erreicht, bei dem es schon im Vorfeld gut gewesen wäre regelmäßig gemeinsam in Supervision zu gehen. Aber auch dann wird man im allseitigen Interesse nicht darum herumkommen diese Wahrnehmung oder den Istzustand zu behandeln und einen optimaleren Umgang zu schaffen.
Supervision ohne alle Teammitglieder? Natürlich ist es optimal wenn möglichst alle Teammitglieder an der Supervision teilnehmen. Je nach Größe des Teams wird dies aber nicht immer möglich sein bzw. sogar die Seltenheit werden. Denn Krankenstände und Urlaubsansprüche gibt es natürlich ebenfalls im Alltag. Supervision kann auch dann stattfinden, wenn nicht alle Teammitglieder anwesend sind. Jedoch kann z.B. ein Konflikt mit einem nicht anwesenden Teammitglied dann nicht besprochen werden.
Ist Supervision auf der Seite von Leitung oder Beschäftigten? Supervision wird in der Regel von der Leitung beauftragt. D.h. aber nicht, dass die Supervisorin/ der Supervisor nun einfach den Auftrag hätte die Interessen des Leiters umzusetzen. Ebenso wenig ist die Supervisorin/ der Supervisor quasi ein zweiter Betriebsrat der Beschäftigten. In der Supervision geht es darum eine professionelle Anleitung zur Reflektion zu geben.
Betriebsräte und AK sollten das Thema aufgreifen: Gerade aufgrund falscher Vorstellungen von Supervision wird das Thema noch viel zu wenig von Betriebsräten und Arbeiterkammer angesprochen. Wenn Supervision im Interesse der Beschäftigten ist, ihnen also gut tut, so ist es ganz klar der Auftrag von Betriebsräten und AK dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten die Möglichkeit bekommen. Wie auch Fortbildungen von der AK angeboten werden, wäre es gut, wenn übergangsweise auch Supervisionen von der AK für Teams bezahlt würden, die kein Budget dafür haben. Wie z.B. die oben genannten Kindergärten. Dies ist im Interesse der Beschäftigten solange zu ermöglichen, bis die Finanzierung anders geregelt ist. Kurz gesagt, in dem sie vom Kostenträger übernommen wird.
Verschwiegenheit: Die Supervisorin/ der Supervisor ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sind sie sich nicht sicher, ob Informationen weiterfließen, so sprechen sie dieses Thema an. Solche Themen sollten früh geklärt werden. Also welche Form von Rücksprache gibt es zwischen Leitung und Supervisor/in.
Wer soll das bezahlen? Supervision ist aus meiner Sicht nicht teuer. Teuer wird es wenn man keine Supervision anbietet und dadurch eine Arbeitsunzufriedenheit entsteht, wenn Beschäftigte aufgrund fehlender Reflektion z.B. durch Überforderung mit Situationen krank werden, die Stelle wechseln, neues Personal gesucht und eingeschult werden muss. Dennoch wissen wir, dass die Finanzlage der Träger angesichts der Sparmaßnahmen in letzter Zeit nicht sehr rosig ist. Die Finanzierung von Supervision erfolgt aus den Tagsätzen.
Aus meiner Sicht wäre derzeit am besten, wenn das Land und die Kommune als Kostenträger neben den Tagsätzen einen Extratopf für Weiterbildung und Supervision zur Verfügung stellen und damit allen Beschäftigten entsprechende Weiterbildung und Supervision ermöglichen würden. Dies ist ganz klar im Interesse der Menschen, die wir begleiten. Hier geht es um Qualitätssicherung und darum, dass die Beschäftigten die Chance haben auf der Höhe der Zeit zu arbeiten. Ein Träger, der in eine schwierige Finanzsituation kommt, müsste so gar nicht auf die Idee kommen in diesem Bereich sein Budget zu kürzen, da die Kosten entsprechend getragen würden.
Ich hoffe, ich konnte etwas Interesse wecken, sich mit dem Thema Supervision neu zu beschäftigten und wünsche allseitig spannende und erfolgreiche Supervisionsprozesse!
Mark Staskiewicz ist nebenberuflich im Bereich Supervision, Coaching und Prozessbegleitung Inklusion/ Sozialraumorientierung tätig. Er ist selbst Diplom-Sozialbetreuer und arbeitet als Leiter eines Wohnverbundes bei der Lebenshilfe-GUV. Des Weiteren ist er in der steirischen Arbeiterkammer im Arbeitskreis für Gesundheits- und Sozialberufe für den GLB aktiv. Näheres zu seinem Supervisionsangebot unter: www.we-progress.at. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, beantworte ich Ihnen diese gerne: mail@we-progrss.at