Hungerstreik gegen Entlassungen bei Rheinmetall MAN in Wien
- Donnerstag, 29. August 2013 @ 07:58
GLB-Bundessekretär Oliver Jonischkeit besuchte am 28. August den Betriebsrat der RMMVÖ, Mesut Kimsesiz, der zur Zeit mit einem befristeten Hungerstreik gegen die von der Unternehmensführung beabsichtigten Kündigung von 147 Kolleginnen und Kollegen kämpft. Robert Hobek, Wiener Arbeiterkammerrat des Gewerkschaftlichen Linksblocks, fordert die Geschäftsleitung der RMMVÖ auf, die geplanten Kündigungen zurückzunehmen: „Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten für die Fehler des Managements büßen und auf dem Altar der kapitalistischen Profitmaximierung geopfert werden“, so Hobek.
Erst vor kurzem hat das Unternehmen einen 1,1 Milliarden Euro schweren Großauftrag mit Australien abgeschlossen, der 2015 wirksam wird. Ein ausverhandelter Sozialplan sieht zwar vor, dass zunächst jene Beschäftigten, die nun gekündigt werden sollen, bei Bedarf zuerst wieder eingestellt werden sollen.
„Die Beschäftigten sind aber keine Gebrauchsgegenstände, die einfach abgestellt und wieder benützt werden können“, so Robert Hobek. „Der GLB lehnt die geplanten Kündigungen entschieden ab und erklärt sich mit allen Kampfmaßnahmen der Beschäftigten solidarisch. Entsprechende Unterstützung erwarten wir uns auch von den zuständigen Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp sowie von der Arbeiterkammer“.
Erst vor kurzem hat das Unternehmen einen 1,1 Milliarden Euro schweren Großauftrag mit Australien abgeschlossen, der 2015 wirksam wird. Ein ausverhandelter Sozialplan sieht zwar vor, dass zunächst jene Beschäftigten, die nun gekündigt werden sollen, bei Bedarf zuerst wieder eingestellt werden sollen.
„Die Beschäftigten sind aber keine Gebrauchsgegenstände, die einfach abgestellt und wieder benützt werden können“, so Robert Hobek. „Der GLB lehnt die geplanten Kündigungen entschieden ab und erklärt sich mit allen Kampfmaßnahmen der Beschäftigten solidarisch. Entsprechende Unterstützung erwarten wir uns auch von den zuständigen Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp sowie von der Arbeiterkammer“.