Höchste Zeit für Ende des Bankgeheimnisses
- Montag, 14. Januar 2013 @ 15:23
Es ist höchste Zeit, dass Österreich seinen Ruf als Paradies für Schwarzgeldanleger und Steuerflüchtlinge abschüttelt und das antiquierte Bankgeheimnis aufhebt, fordert Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Neben der Schweiz und Luxemburg beharrt in Europa nur mehr Österreich auf dieser Geheimnistuerei im Interesse der Geldsäcke. Nun gibt es verstärkt Druck durch das US-Steuergesetz FATCA, diesen Zustand zu beenden. Damit sollen die Banken verpflichtet werden Konten von US-BürgerInnen zu melden. Unter Berufung auf das Meistbegünstigungsprinzip könnten damit Österreich und Luxemburg als EU-Mitgliedsstaaten zu einer weitergehenden Offenlegung verpflichtet werden. Beide Länder blockierten noch im November 2012 die von der EU-Kommission angepeilten Fortschritte bei der Besteuerung von Zinserträgen und unterbanden damit Verhandlungen mit fünf Nicht-EU-Ländern, darunter der Schweiz.
Mit dem Argument eines Kapitalabflusses beharren Österreich und Luxemburg immer noch auf dem System der Quellensteuer. Mit der aktuellen Kapitalertragssteuer von 25 Prozent auf Zinserträge werden bekanntlich kleine Sparguthaben und Millionenvermögen über einen Kamm geschoren, im Klartext profitieren dabei die großen Vermögen. Bei Aufhebung des Bankgeheimnisses könnten Zinserträge hingegen sozial gerecht nach der Einkommensteuer bis zum Spitzensteuersatz besteuert werden.
Nachdem Österreich erst 1996 die anonymen Wertpapierkonten und 2000 die anonymen Sparbücher – mit einer Übergangsfrist bis 2002 – unter massiven internationalen Druck aufgegeben hat, bleibt das Bankgeheimnis ebenso wie die 1993 vom damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina geschaffenen steuerschonenden Privatstiftungen ein wesentliches Element für Veranlagungen in Österreich.
Unterstützt wird dies durch die Abschaffung der Kapitalverkehrs-, Vermögens- und Erbschaftssteuer. Damit ist Österreich zu einem Steuerparadies innerhalb der EU mit der niedrigsten Vermögensbesteuerung verkommen: „Es ist bezeichnend, wie von den Geldsäcken und ihren politischen Sprachrohren dabei immer die kleinen SparerInnen in Geiselhaft genommen werden“ meint Stingl. Der GLB lehnt entschieden ab, dass unter dem Vorwand des Schutzes der „Privatsphäre“ kleine SparerInnen für die Interessen der großen Anleger gezielt für Steuerflucht und Verschleierung instrumentalisiert werden.
Gleichzeitig fordert der GLB die Besteuerung von Zinseinkommen mit der Einkommensteuer bis zum Höchststeuersatz: „Es ist höchst unsozial, wenn für ein Sparbuch mit hundert Euro ebenso 25 Prozent Kapitalertragssteuer zu zahlen sind wie für ein Millionenvermögen“, so Stingl. Neuerlich fordert der GLB auch die Abschaffung der steuerbegünstigten Privatstiftungen und Besteuerung der dort veranlagten Erträge mit der Einkommensteuer.
Mit dem Argument eines Kapitalabflusses beharren Österreich und Luxemburg immer noch auf dem System der Quellensteuer. Mit der aktuellen Kapitalertragssteuer von 25 Prozent auf Zinserträge werden bekanntlich kleine Sparguthaben und Millionenvermögen über einen Kamm geschoren, im Klartext profitieren dabei die großen Vermögen. Bei Aufhebung des Bankgeheimnisses könnten Zinserträge hingegen sozial gerecht nach der Einkommensteuer bis zum Spitzensteuersatz besteuert werden.
Nachdem Österreich erst 1996 die anonymen Wertpapierkonten und 2000 die anonymen Sparbücher – mit einer Übergangsfrist bis 2002 – unter massiven internationalen Druck aufgegeben hat, bleibt das Bankgeheimnis ebenso wie die 1993 vom damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina geschaffenen steuerschonenden Privatstiftungen ein wesentliches Element für Veranlagungen in Österreich.
Unterstützt wird dies durch die Abschaffung der Kapitalverkehrs-, Vermögens- und Erbschaftssteuer. Damit ist Österreich zu einem Steuerparadies innerhalb der EU mit der niedrigsten Vermögensbesteuerung verkommen: „Es ist bezeichnend, wie von den Geldsäcken und ihren politischen Sprachrohren dabei immer die kleinen SparerInnen in Geiselhaft genommen werden“ meint Stingl. Der GLB lehnt entschieden ab, dass unter dem Vorwand des Schutzes der „Privatsphäre“ kleine SparerInnen für die Interessen der großen Anleger gezielt für Steuerflucht und Verschleierung instrumentalisiert werden.
Gleichzeitig fordert der GLB die Besteuerung von Zinseinkommen mit der Einkommensteuer bis zum Höchststeuersatz: „Es ist höchst unsozial, wenn für ein Sparbuch mit hundert Euro ebenso 25 Prozent Kapitalertragssteuer zu zahlen sind wie für ein Millionenvermögen“, so Stingl. Neuerlich fordert der GLB auch die Abschaffung der steuerbegünstigten Privatstiftungen und Besteuerung der dort veranlagten Erträge mit der Einkommensteuer.