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Höchste Zeit für eine Entlastung bei der Lohnsteuer

  • Montag, 5. Mai 2014 @ 08:16
News Es ist eine völlig falsche und kontraproduktive Ansage, wenn ÖGB-Präsident Erich Foglar einerseits voll zu Recht eine Entlastung der Lohnsteuerzahler_innen verlangt, gleichzeitig aber dezidiert ausschließt, dass die Gewerkschafter_innen im Parlament dafür Druck ausüben und das Budget ablehnen, meint Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). „Verantwortungslos ist nicht, ein Budget das die Ungleichheit der Steuerleistung zwischen Lohnabhängigen einerseits und Kapital und Reichtum auf der anderen Seite neuerlich festschreibt, abzulehnen, sondern diesem zuzustimmen. Und so wird auch kein Druck erhöht, sondern nur wirkungslos Dampf abgelassen“ meint Stingl zur Order des ÖGB-Chefs auf dieses wichtige Druckmittel zu verzichten.

Damit wird in einer bislang nicht gekannten Deutlichkeit festgeschrieben, dass sich die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder und der Lohnabhängigen den Fraktionszwängen der SPÖ und damit der Koalitionspolitik unterzuordnen haben. Während Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung erfolgreich durch Nachverhandlungen zum Regierungsprogramm 2014-2018 Druck gemacht hat, verzichten ÖGB und Arbeiterkammern für ihre Klientel auf gleichwertige Maßnahmen.

Die Lohnsteuer hat mit Einnahmen von 24,6 Milliarden bereits jene aus der ebenfalls zum überwiegenden Teil von den Lohnabhängigen erbrachten Umsatzsteuer mit 24,87 Milliarden Euro erreicht und wird diese demnächst überholen. Davon brachte allein die „kalte Progression“ 2013 bereits 2,24 Mrd. Euro, für 2014 werden sogar 2,65 Mrd. Euro durch Nichtanpassung der Steuerstufen an die Inflation erwartet.

Zu Recht verweist der ehemalige Finanzminister Rudolf Edlinger auf Bayern, wo es im Artikel 123 der bayerischen Verfassung in aller Deutlichkeit heißt: „Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen. Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ Die österreichische Bundesregierung sollte sich daran ein Beispiel nehmen.

Der GLB verlangt angesichts der Fakten entsprechend seinem Steuerkonzept „Sozial steuern“ eine Senkung des mit 36,5 Prozent extrem hohen Eingangssteuersatzes auf maximal 25 Prozent spätestens mit Jahresbeginn 2015 sowie eine jährliche Anpassung der Grenzsteuersätze an die Inflation um die „kalte Progression“ als lukratives Körberlgeld des Finanzministers zu eliminieren.

Im Gegenzug fordert der GLB die Anhebung des Spitzensteuersatzes, die Wiedereinführung der abgeschafften Vermögens- und Erbschaftssteuer, die zeitgemäße Anpassung der Grundsteuer, die Besteuerung von Finanztransaktionen, die Anhebung der Körperschaftssteuer und die Aufhebung der steuerschonenden Gruppenbesteuerung für Kapitalgesellschaften.

Fahrlässig handelt der Staat auch bei der Eintreibung von Steuerschulden. Laut Beantwortung einer Anfrage des SPÖ-Konsumentenschutzsprechers Johann Maier waren 2012 bereits von den Konsument_innen bezahlte 1,675 Mrd. Euro Umsatzsteuer, 675 Mio. Euro Einkommensteuer, 404 Mio. Euro Körperschaftssteuer sowie von den Beschäftigten einbehaltene 238 Mio. Euro Lohnsteuer ausständig.

Wichtiger Teil einer Steuerreform muss auch die Trockenlegung der Steueroasen und die Bekämpfung des Steuerbetruges, durch den laut EU-Kommission in den 28 EU-Mitgliedsländern jährlich rund 1.000 Mrd. Euro verloren gehen, sein. Es ist höchste Zeit, dass Österreich seine Blockade bei der Aufhebung des Bankgeheimnisses aufgibt und statt windige Abkommen wie mit der Schweiz die Steuerflucht ins Ausland bis hin zur Beschlagnahmung von Schwarzgeldern bekämpft.

Scharf zurückgewiesen werden vom GLB die am 1. Mai von Finanzminister Michael Spindelegger geäußerten Überlegungen einer „Durchforstung“ von Steuerbefreiungen, der sich auch Expert_innen wie die Wifo-Ökonomin Margit Schratzenstaller anschließen: „Eine Steuerreform, die sich die Lohnabhängigen durch die Abschaffung der Begünstigung des 13./14. Bezuges selber finanzieren müssen ist keine Umverteilung, sondern eine Verarschung“ stellt Stingl klar.