GLB weist Verzögerungstaktik der Wirtschaftskammer zurück
- Donnerstag, 16. März 2017 @ 11:15
Nur als gezielte Verhöhnung der Betroffenen kann die Absicht einiger Branchen wie Friseure, Konditoren, Textilreiniger, Gärtner und Floristen interpretiert werden den von Regierung und Sozialpartnern ins Auge gefassten Mindestlohn von 1.500 Euro erst bis 2025 zu realisieren, meint Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Im Klartext kalkuliert die Wirtschaftskammer damit, dass die meisten betroffenen Branchen den nächsten acht Jahren in das Limit „hineinwachsen“ und dass die 1.500 Euro von heute dann natürlich deutlich weniger wert sind. Das Regierungsziel von 1.500 Euro brutto für eine 40-Stunden-Woche bedeutet netto magere 1.199 Euro. Derzeit verdienen nicht weniger als 150.000 Berufstätige trotz Vollzeitarbeit weniger als 1.500 Euro brutto. Es ist beschämend, wenn etwa Hilfskräfte im Friseurgewerbe nur 1.137 Euro brutto (965 Euro netto) ausgebildete Friseur_innen nur 1.344 Euro brutto (1.112 Euro netto) verdienen.
2016 liegt die offizielle Armutsgefährdungsschwelle eines Einpersonenhaushalts 2016 bei 1.163 Euro netto monatlich. Auch bei Berücksichtigung der zwei Sonderzahlungen bedeutet dies, dass zigtausende Niedriglohnbezieher_innen ständig armutsgefährdet sind. Daher ist es kein Wunder, dass laut Statistik Austria acht Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 64 Jahren als „Working Poor“ gelten, also trotz Vollzeitarbeit arm sind.
Die Standesvertreter in der Wirtschaftskammer haben offenbar noch immer nicht begriffen, dass höhere Mindestlöhne mehr Kaufkraft für die Betroffenen bedeuten und Menschen mit geringen Einkommen – wozu Berufstätige mit Niedriglöhnen gehören – ihr Einkommen nicht auf dem Finanzmarkt verspekulieren, sondern damit den Konsum und die dringend nötige Inlandskaufkraft ankurbeln: „Dass sich höhere Löhne auf das Preisniveau auswirken ist eine Binsenweisheit. Hinter der Allergie der Niedriglohnbranchen gegen höhere Mindestlöhne steckt aber offenbar eine Auffassung, wonach die Beschäftigten möglichst umsonst arbeiten sollten“ so Stingl.
Laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) waren nur in drei von 28 EU-Ländern die Löhne 2016 real höher, hingegen in sieben Ländern real niedriger als 2009. Österreich gehört zu jenen 18 EU-Ländern in welchen die Löhne zwar nominell stiegen, dieser Zuwachs jedoch durch die Inflation wieder aufgefressen wurde. Auch in dieser Hinsicht sind höhere Mindestlöhne notwendig.
Laut Arbeiterkammer verdienen Frauen bei Vollzeitarbeit um 22 Prozent weniger als Männer. Der Großteil der Beschäftigten in Niedriglohnbranchen sind Frauen, ganz davon abgesehen, dass bereits 52 Prozent aller Frauen, hingegen nur zehn Prozent der Männer in Teilzeit arbeiten. Die Notwendigkeit angemessener Mindestlöhne ist daher vor allem für die Gleichstellung der Frauen wichtig.
In der aktuellen Mindestlohndebatte geht völlig unter, dass offizielles Ziel des ÖGB bereits seit einigen Jahren ein Mindestlohn von 1.700 Euro brutto ist. Der GLB tritt für einen gesetzlichen Mindestlohn ein und teilt nicht die Meinung mancher Spitzengewerkschafter_innen, dass dies ein Eingriff in die Lohnkompetenz der Gewerkschaften bedeuten und zu einem allgemeinen Lohndumping führen würde wie auch die Erfahrung in den 15 der 28 EU-Länder mit einem gesetzlichen Mindestlohn zeigt.
Ein entsprechend hoher Mindestlohn wäre nicht nur ein klarer Anreiz für eine existenzsichernde Arbeit, sondern würde auch zum Entfall der Aufstockung niedriger Löhne durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) führen: „Es kann ja nicht Aufgabe des Staates sein, Niedriglöhne durch Aufstockung mittels Mindestsicherung aus Steuergeldern auszugleichen, damit sich die Unternehmen das Produktivitätswachstum voll unter den Nagel reißen können. Die hohe Produktivität der Arbeit muss sich auch in angemessenen Löhnen von welchen man leben kann niederschlagen. Daher ist eine rasche Realisierung höherer Mindestlöhne ein Muss und die Gewerkschaften müssen sich dafür mit aller Kraft einsetzen“ so Stingl abschließend.
2016 liegt die offizielle Armutsgefährdungsschwelle eines Einpersonenhaushalts 2016 bei 1.163 Euro netto monatlich. Auch bei Berücksichtigung der zwei Sonderzahlungen bedeutet dies, dass zigtausende Niedriglohnbezieher_innen ständig armutsgefährdet sind. Daher ist es kein Wunder, dass laut Statistik Austria acht Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 64 Jahren als „Working Poor“ gelten, also trotz Vollzeitarbeit arm sind.
Die Standesvertreter in der Wirtschaftskammer haben offenbar noch immer nicht begriffen, dass höhere Mindestlöhne mehr Kaufkraft für die Betroffenen bedeuten und Menschen mit geringen Einkommen – wozu Berufstätige mit Niedriglöhnen gehören – ihr Einkommen nicht auf dem Finanzmarkt verspekulieren, sondern damit den Konsum und die dringend nötige Inlandskaufkraft ankurbeln: „Dass sich höhere Löhne auf das Preisniveau auswirken ist eine Binsenweisheit. Hinter der Allergie der Niedriglohnbranchen gegen höhere Mindestlöhne steckt aber offenbar eine Auffassung, wonach die Beschäftigten möglichst umsonst arbeiten sollten“ so Stingl.
Laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) waren nur in drei von 28 EU-Ländern die Löhne 2016 real höher, hingegen in sieben Ländern real niedriger als 2009. Österreich gehört zu jenen 18 EU-Ländern in welchen die Löhne zwar nominell stiegen, dieser Zuwachs jedoch durch die Inflation wieder aufgefressen wurde. Auch in dieser Hinsicht sind höhere Mindestlöhne notwendig.
Laut Arbeiterkammer verdienen Frauen bei Vollzeitarbeit um 22 Prozent weniger als Männer. Der Großteil der Beschäftigten in Niedriglohnbranchen sind Frauen, ganz davon abgesehen, dass bereits 52 Prozent aller Frauen, hingegen nur zehn Prozent der Männer in Teilzeit arbeiten. Die Notwendigkeit angemessener Mindestlöhne ist daher vor allem für die Gleichstellung der Frauen wichtig.
In der aktuellen Mindestlohndebatte geht völlig unter, dass offizielles Ziel des ÖGB bereits seit einigen Jahren ein Mindestlohn von 1.700 Euro brutto ist. Der GLB tritt für einen gesetzlichen Mindestlohn ein und teilt nicht die Meinung mancher Spitzengewerkschafter_innen, dass dies ein Eingriff in die Lohnkompetenz der Gewerkschaften bedeuten und zu einem allgemeinen Lohndumping führen würde wie auch die Erfahrung in den 15 der 28 EU-Länder mit einem gesetzlichen Mindestlohn zeigt.
Ein entsprechend hoher Mindestlohn wäre nicht nur ein klarer Anreiz für eine existenzsichernde Arbeit, sondern würde auch zum Entfall der Aufstockung niedriger Löhne durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) führen: „Es kann ja nicht Aufgabe des Staates sein, Niedriglöhne durch Aufstockung mittels Mindestsicherung aus Steuergeldern auszugleichen, damit sich die Unternehmen das Produktivitätswachstum voll unter den Nagel reißen können. Die hohe Produktivität der Arbeit muss sich auch in angemessenen Löhnen von welchen man leben kann niederschlagen. Daher ist eine rasche Realisierung höherer Mindestlöhne ein Muss und die Gewerkschaften müssen sich dafür mit aller Kraft einsetzen“ so Stingl abschließend.