GLB-Initiative für ungeregelte Berufsgruppen
- Freitag, 7. November 2014 @ 22:00
GLB-Arbeiterkammerrätin Brigitte Promberger
Die 3. Vollversammlung der AK-Salzburg fand am 7. November im Lungau, einer der wirtschaftlich schwächsten Regionen im Bundesland Salzburg, statt. 62 Resolutionen und Anträge wurden behandelt: aktive Arbeitsmarktpolitik, Lohnsteuerreform, Private-Public-Partnership, Sicherung der regionalen Gesundheitsvorsorge, Stärkung und Einhaltung der Rechte für Menschen mit Behinderung und Arbeitslosen, die Erhaltung von Sozial- und Umweltstandards u.a.m. Die Leitresolution der FSG mit dem Titel „Gute Arbeit“ nennt die Ursachen für schlechte Arbeitsbedingungen beim Namen („Unsere Erwerbsarbeit ist geprägt vom Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital“ und „…Durchdringung aller gesellschaftlichen Bereiche mit neoliberalen Grundsätzen…“) und erläutert umfassend, was zur Schaffung guter Arbeitsbedingungen von Nöten ist: Gesundheit am Arbeitsplatz, Chancen für Jugendliche, Bonus-Malus-System für ältere Arbeitnehmer_innen, ein gerechteres Steuersystem, etc. Allein Formulierungen wie „eine gerechtere Verteilung könnte zu [etwas] führen“ und die Forderung an die Bundesregierung, dem Nationalrat Regierungsvorlagen (hier nicht weiter konkretisiert) vorzulegen, lässt den Nachgeschmack des Schwammigen zurück.
Der GLB stellte einen Antrag zur „Erfassung ungeregelter Berufsgruppen“. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten rapide verändert. Während die Produktionssektoren schrumpfen, bzw. in sogenannte Billiglohnländer ausgelagert wurden, wachsen die Bereiche Service und Dienstleistungen. Immer noch hinken die Gewerkschaften diesen Entwicklungen hinterher, viele Bereiche und Branchen sind nicht erfasst (Beispiele: Heimpflege, gemeinnützige Sozial- und Kulturvereine, IT-Branche, u.a.).
Ideenreich machen die Vertretungen der Wirtschaft – von Wirtschaftskammern angefangen bis zu den Lobbyisten der internationalen Konzerne – Vorstöße zur Unterwanderung der Arbeitnehmer_innen-Rechte. Neben zum Teil haarsträubender Arbeitsverhältnisse für die Betroffenen, führt dieser Zustand zur weiteren Ensolidarisierung der Arbeitnehmer_innenschaft. Die Gestaltung der Arbeitswelt darf nicht allein durch die Wirtschaft erfolgen, AK und ÖGB müssen Vorreiter für Vorgaben von Arbeitnehmer_innen-Rechten und Arbeitszeit-Regelungen sein.
Der GLB fordert die Erfassung von Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitregelungen in nicht kollektivvertraglich geregelten Bereichen durch die Arbeiterkammer, sowie die Überarbeitung und mögliche Erweiterung des Arbeitszeitgesetzes durch die AK. Bis dahin darf es keine weiteren Zugeständnisse bezüglich Arbeitszeit an die Wirtschaft geben.
Der GLB-Antrag im Wortlaut:
Antrag 1: Erfassung ungeregelter Berufsgruppen
Ideenreich machen die Vertretungen der Wirtschaft – von Wirtschaftskammern angefangen bis zu den Lobbyisten der internationalen Konzerne – Vorstöße zur Unterwanderung der Arbeitnehmer_innen-Rechte. Gleichzeitig verändert sich die Arbeitswelt rapide. Während die Produktionssektoren schrumpfen, wachsen die Bereiche Service und Dienstleistungen.
Immer noch hinken die Gewerkschaften diesen Entwicklungen hinterher, viele Bereiche und Branchen sind nicht erfasst (Beispiele: Heimpflege, gemeinnützige Sozial- und Kulturvereine, IT-Branche, u.a). Neben zum Teil haarsträubender Arbeitsverhältnisse für die Betroffenen führt dieser Zustand zur weiteren Entsolidarisierung der Arbeitnehmer_innenschaft.
Die Gestaltung der Arbeitswelt darf nicht allein durch die Wirtschaft erfolgen. AK und ÖGB müssen Vorreiter für Vorgaben von Arbeitnehmer_innen-Rechten, v.a. für AZ-Regelungen sein.
Der GLB fordert:
- Umfassende Eruierung von Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitregelungen in nicht KV-geregelten Betrieben durch die Arbeiterkammer
- Überarbeitungs- und Erweiterungsvorschläge des AZ-Gesetzes durch die AK
- Bis dahin keine weiteren Zugeständnisse bezüglich AZ an die Wirtschaft
Die 3. Vollversammlung der AK-Salzburg fand am 7. November im Lungau, einer der wirtschaftlich schwächsten Regionen im Bundesland Salzburg, statt. 62 Resolutionen und Anträge wurden behandelt: aktive Arbeitsmarktpolitik, Lohnsteuerreform, Private-Public-Partnership, Sicherung der regionalen Gesundheitsvorsorge, Stärkung und Einhaltung der Rechte für Menschen mit Behinderung und Arbeitslosen, die Erhaltung von Sozial- und Umweltstandards u.a.m. Die Leitresolution der FSG mit dem Titel „Gute Arbeit“ nennt die Ursachen für schlechte Arbeitsbedingungen beim Namen („Unsere Erwerbsarbeit ist geprägt vom Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital“ und „…Durchdringung aller gesellschaftlichen Bereiche mit neoliberalen Grundsätzen…“) und erläutert umfassend, was zur Schaffung guter Arbeitsbedingungen von Nöten ist: Gesundheit am Arbeitsplatz, Chancen für Jugendliche, Bonus-Malus-System für ältere Arbeitnehmer_innen, ein gerechteres Steuersystem, etc. Allein Formulierungen wie „eine gerechtere Verteilung könnte zu [etwas] führen“ und die Forderung an die Bundesregierung, dem Nationalrat Regierungsvorlagen (hier nicht weiter konkretisiert) vorzulegen, lässt den Nachgeschmack des Schwammigen zurück.
Der GLB stellte einen Antrag zur „Erfassung ungeregelter Berufsgruppen“. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten rapide verändert. Während die Produktionssektoren schrumpfen, bzw. in sogenannte Billiglohnländer ausgelagert wurden, wachsen die Bereiche Service und Dienstleistungen. Immer noch hinken die Gewerkschaften diesen Entwicklungen hinterher, viele Bereiche und Branchen sind nicht erfasst (Beispiele: Heimpflege, gemeinnützige Sozial- und Kulturvereine, IT-Branche, u.a.).
Ideenreich machen die Vertretungen der Wirtschaft – von Wirtschaftskammern angefangen bis zu den Lobbyisten der internationalen Konzerne – Vorstöße zur Unterwanderung der Arbeitnehmer_innen-Rechte. Neben zum Teil haarsträubender Arbeitsverhältnisse für die Betroffenen, führt dieser Zustand zur weiteren Ensolidarisierung der Arbeitnehmer_innenschaft. Die Gestaltung der Arbeitswelt darf nicht allein durch die Wirtschaft erfolgen, AK und ÖGB müssen Vorreiter für Vorgaben von Arbeitnehmer_innen-Rechten und Arbeitszeit-Regelungen sein.
Der GLB fordert die Erfassung von Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitregelungen in nicht kollektivvertraglich geregelten Bereichen durch die Arbeiterkammer, sowie die Überarbeitung und mögliche Erweiterung des Arbeitszeitgesetzes durch die AK. Bis dahin darf es keine weiteren Zugeständnisse bezüglich Arbeitszeit an die Wirtschaft geben.
Der GLB-Antrag im Wortlaut:
Antrag 1: Erfassung ungeregelter Berufsgruppen
Ideenreich machen die Vertretungen der Wirtschaft – von Wirtschaftskammern angefangen bis zu den Lobbyisten der internationalen Konzerne – Vorstöße zur Unterwanderung der Arbeitnehmer_innen-Rechte. Gleichzeitig verändert sich die Arbeitswelt rapide. Während die Produktionssektoren schrumpfen, wachsen die Bereiche Service und Dienstleistungen.
Immer noch hinken die Gewerkschaften diesen Entwicklungen hinterher, viele Bereiche und Branchen sind nicht erfasst (Beispiele: Heimpflege, gemeinnützige Sozial- und Kulturvereine, IT-Branche, u.a). Neben zum Teil haarsträubender Arbeitsverhältnisse für die Betroffenen führt dieser Zustand zur weiteren Entsolidarisierung der Arbeitnehmer_innenschaft.
Die Gestaltung der Arbeitswelt darf nicht allein durch die Wirtschaft erfolgen. AK und ÖGB müssen Vorreiter für Vorgaben von Arbeitnehmer_innen-Rechten, v.a. für AZ-Regelungen sein.
Der GLB fordert:
- Umfassende Eruierung von Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitregelungen in nicht KV-geregelten Betrieben durch die Arbeiterkammer
- Überarbeitungs- und Erweiterungsvorschläge des AZ-Gesetzes durch die AK
- Bis dahin keine weiteren Zugeständnisse bezüglich AZ an die Wirtschaft