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GLB-Initiative für Beschäftigungsoffensive

  • Donnerstag, 30. April 2015 @ 22:00
Steiermark Bei der 3. Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer am 30. April 2015 brachte die Fraktion GLB-KPÖ fünf Anträge ein, davon einen als dringlichen Antrag und einen gemeinsamen Antrag mit AUGE-UG und der Liste Kaltenbeck. Der gemeinsame Antrag der sich gegen das Handelsabkommen TISA wendet, wurde angenommen. Darin werden die Bundesregierung, die Nationalrats- und österreichischen Europaabgeordneten aufgefordert, sich für den sofortigen Stopp der Verhandlungen einzusetzen und dem Abkommen nicht zuzustimmen.

Der Antrag zur Einführung einer Vermögenssteuer entsprechend den Vorschlägen von AK und ÖGB wurde angenommen, der Antrag den „Zugang zur Rot-Weiß-Rot Card für Studienabsolventinnen“ zu erleichtern ebenfalls - mit leichter Änderung.

Der dringliche Antrag „Rekordarbeitslosigkeit bekämpfen“ wurde dem Ausschuss zugewiesen. Die Regierung und insbesondere Minister Hundstorfer werden darin aufgefordert, 4,5 Mrd. Euro zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu beschließen. Entsprechend forderte Arbeiterkammerrat Kurt Luttenberger vom anwesenden Minister Hundstorfer mehr Budgetmittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und bei der Steuerreform die notwendige Umverteilung von oben nach unten in den Mittelpunkt zu stellen. Die Arbeitsloseninitiative Amsel nutzte die Anwesenheit von Hundstorfer am Tag der Arbeitslosen mit einem Transparent auf ihre Mitspracheforderungen aufmerksam zu machen: „Mitsprache der Arbeitslosen bei der Arbeitsmarktpolitik“.

Der GLB-KPÖ Antrag, die Betriebsratsgeschäftsordnung so zu ändern, dass mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn die Sitzungen einzuberufen seien (ohne vorliegenden besonderen Grund) wurde abgelehnt.

Anne Rieger

Die Anträge im Wortlaut:

Antrag 1: Einführung einer Vermögenssteuer bleibt Thema

Mit großem Theaterdonner präsentiert die Bundesregierung die aktuell ausgehandelte Lohnsteuerreform. Sicherlich, ab 1. 1. 2016 bleibt für die lohnsteuerpflichtigen Menschen zunächst einmal mehr im „Geldbörsel“. Aber ist diese Steuersenkung wesentlicher Erfolg gegen Einkommensungerechtigkeit? Erinnern wir uns. Vor wenigen Monaten unterschrieben fast 900.000 Menschen in Österreich eine von ÖGB initiierte Kampagne. Dabei ging es nicht nur um Senkung der Lohnsteuer und um das Absenken des Eingangssteuersatzes.

Im Text dieser Aktion wurde u. a. auch auf die soziale Ungerechtigkeit bei der Verteilung von Vermögen und Einkommen hingewiesen. Dies empfand die SPÖ als so wichtig, dass sie den Inhalt 1:1 in ihr Parteitagsprogramm übernahm. Die Realität stimmt nachdenklich, denn am grundlegenden Missverhältnis zwischen jenen die den Reichtum erarbeiten und jenen, die ihn abschöpfen, ändert sich nichts. Österreich bleibt eines der wenigen Länder, in denen es keine nennenswerte Vermögenssteuer gibt. Wer gut verdient bekommt jetzt wieder mehr und oft viel mehr als diejenigen, die mit durchschnittlichen oder kleinen Einkommen leben müssen.

Außer einer symbolischen Abgabe auf Spekulationsgewinne sind vor allem die SPÖ Ankündigungen einer Reichensteuer nur leere Worte geblieben. Die arbeitenden Menschen müssen sich daher wieder einen Großteil der Steuererleichterung (Stichwort: Kalte Progression) selbst finanzieren, während die Vermögen der Superreichen und Spekulanten unangetastet bleiben.

Was ist das für eine Gegenfinanzierung, wo z.B. die Eintrittspreise für Museen, Kinokarten oder Kulturveranstaltungen erhöht werden? Auch die Verteuerung von Pellets, Tiernahrung und Blumen wird keine Milliarden in die Staatskassen spülen. Und schon möchte die ÖVP in ihrer neuen Programmatik weitere, tiefgreifende Verschlechterungen im Pensions- und Sozialsystem durchsetzen.

Solange bei den großen Vermögen keine Steuern eingehoben werden, solange die Einkommen in Österreich weiterhin stagnieren und solange Milliarden Euro an Steuergeldern in die Bankenrettung, sowie in die schon künstliche Beatmung des Euros fließen, bleibt jede Steuerreform im besten Fall der berühmte „Tropfen auf dem heißen Stein“.

Die 3. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf rasch eine Vermögenssteuer, nach den erarbeiteten Vorschlägen von AK und OGB, einzuführen.

Antrag 2: Zugang zur Rot-Weiß-Rot Card für Studienabsolventlnnen erleichtern

Die Rot-Weiß-Rot Card ermöglicht drittstaatsangehörigen Absolventinnen von österreichischen Universitäten und Fachhochschulen den legalen Verbleib in Österreich und den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Derzeit sieht die Regelung eine Reihe von unnotwendigen Hürden, die den Zugang zur RWR-Card erschweren, vor. So bleibt nach Abschluss des Studiums nur eine Frist von sechs Monaten um ein, den Kriterien der RWR Card entsprechendes, Arbeitsverhältnis zu finden.

Auch darf während dieser Frist keiner Beschäftigung nachgegangen werden. Zudem entspricht die Entlohnung vieler Arbeitsverhältnisse für Akademikerlnnen nicht den hohen Mindestanforderungen, die die RWR Card stellt. Auch darf das Einkommen nicht aus mehreren Arbeitsverhältnissen stammen.

Die 3. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung daher dazu auf, die Kriterien der RWR-Card für Studienabsolventlnnen dahingehend abzuändern, dass ein Verbleib drittstaatsangehöriger Universitätsabsolventlnnen in Österreich erleichtert wird. Diese Änderungen haben mindestens eine Ausweitung der Frist zur Arbeitssuche auf zwölf Monate, sowie einen legalen Zugang zum Arbeitsmarkt (nach den Kriterien für Masterstudierende) innerhalb dieser Frist zu enthalten. Auch zur Absenkung des Mindesteinkommens, Welches zukünftig auch aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen stammen darf, auf 35 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage wird die Bundesregierung aufgefordert.

Antrag 3: Extrem kurzfristige Einberufung von Betriebsratssitzungen abstellen

Betriebsratssitzungen sind von dessen Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter zumindest einmal im Monat einzuberufen. Paragraf 67 ArbVG schreibt eine rechtzeitige Einladung vor. Die Betriebsrats-Geschäftsordnung definiert in Paragraf 14 Abs. 4, dass Betriebsratsmitglieder mindestens einen Tag vor der Sitzung über deren Abhaltung zu verständigen sind. Mit dieser Verständigung erhalten sie die Tagesordnung. Liegen besondere Gründe vor, kann ein sofortiger Zusammentritt des Betriebsrats erfolgen. Routinesitzungen, deren Einladung und Tagesordnung erst einen Tag vor Beginn der Sitzung bekanntgegeben werden müssen, erschweren unnotwendigerweise die Sitzungsteilnahme und -vorbereitung.

Die 3. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den ressortzuständigen Minister daher dazu auf, die Betriebsratsgeschäftsordnung dahingehend abzuändern, dass Betriebsratssitzungen (ohne Vorliegen eines besonderen Grundes) mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn einzuberufen sind und hierbei an die Betriebsratsmitglieder eine Tagesordnung auszusenden ist.

Dringlicher Antrag: Rekordarbeitslosigkeit bekämpfen

Monat für Monat steigen in Österreich die Arbeitslosenzahlen - auch in unserem Bundesland - und erreichen immer neue traurige Rekordwerte. Im März 2015 waren inklusive Schulungsteilnehmer 55.605 Personen in der Steiermark ohne Arbeit. Dies bedeutet einen Anstieg von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Jeder zehnte Steirer ist damit ohne Erwerbsarbeit. Zudem gehen Prognosen von einem weiteren Ansteigen der Arbeitslosigkeit aus.

Trotz dieser alarmierenden Zahlen, gießt die österreichische Bundesregierung weiter Öl ins Feuer, indem sie zusätzliche Kürzungsmaßnahmen beschließt, anstatt in die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu investieren. Anstatt mangels verfügbarer Arbeitsplätze, über eine Aussetzung der Erhöhung des Frauenpensionsalters nachzudenken, möchte Minister Schelling schon vor 2024 zehntausende zusätzliche Frauen in die Arbeitslosigkeit schicken, indem er deren Pensionsalter rascher anheben möchte. Auch bei den Lehrern wird laut über eine Arbeitszeitausweitung um zehn Prozent nachgedacht, was in etwa 12.000 zusätzliche Arbeitslose produzieren würde.

Im Gegenzug dazu, stellt die Regierung Milliardenbeträge für Pleitebanken zur Verfügung und verzichtet bewusst auf Vermögenssteuern. Alleine im letzten Jahr wurden 4,5 Milliarden Euro in die Hypo-Alpe Adria/Heta investiert und damit die Vermögen von Spekulanten und Multimillionären gerettet.

Natürlich gilt es realistische Forderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen aufzustellen. Ein Betrag der im letzten Jahr für eine einzelne Bank aus dem Staatsbudget zur Verfügung gestellt wurde, kann als vernünftige Größenordnung angesehen werden, zumal er hier für mehrere hunderttausend Menschen zur Verfügung gestellt werden würde und es ermöglicht, das Niveau der Arbeitslosigkeit auf jenes zu senken, welches vor Amtsantritt von Sozialminister Hundstorfer geherrscht hat.

Die 3. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Österreichische Bundesregierung, insbesondre Minister Hundstorfer auf, noch im Jahr 2015 ein Maßnahmenpaket im Umfang von 4,5 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu beschließen.

Dieses Paket hat u. a. zu enthalten:
• Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der benötigten Infrastruktur
• Wiederaufbau der in den letzten Jahren geschlossenen öffentlichen Infrastruktur wie der Polizeiposten, Bezirksgerichte, Postämter
• Neubau leistbarer Wohnungen in öffentlichem Eigentum
• Maßnahmen zur thermischen Sanierung von Gebäuden
• Neueinstellung von Personal in Polizei, Justiz, Finanz, sowie im Bildungs- und Wissenschaftsbereich
• Errichtung von kostenfreien ganzjährig und ganztägig betriebenen Kinderbetreuungseinrichtungen
• Rücknahme der Verschlechterungen beim Pflegegeld und eine ausreichende Pflegefinanzierung

Gemeinsamer Antrag von AUGE-UG, GLB und Liste Kaltenbeck: Trade in Services Agreement (TiSA)

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung, die Abgeordneten zum Nationalrat und die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament auf
- keinen Handelsabkommen zuzustimmen, durch die die politischen Handlungsspielräume für die Erbringung, Regulierung und Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen eingeschränkt werden
- sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen zum Handelsabkommen TiSA
einzusetzen.

Begründung: TiSA zielt auf eine weitgehende, irreversible Liberalisierung und Privatisierung des Dienstleistungssektors ab. Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und zu denen alle Bürgerinnen freien Zugang haben müssen, sind davon betroffen: Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege. Wie ein kürzlich durchgesickertes Dokument belegt, wird auch über die Privatisierung des Gesundheitssektors verhandelt.

Gegenüber dem in Geltung stehenden GATS bringt TiSA eine Verschärfung des Liberalisierungsdrucks insbesondere in folgenden Punkten:
- statt des bisherigen Standards „Positivlistenansatz“ (liberalisieren wird das, was explizit verpflichtet ist) soll in wichtigen Bereichen des Abkommens ein „Negativlistenansatz“ zum Einsatz kommen („list it or lose it“ -was nicht ausgenommen ist, ist voll liberalisiert)
- Staaten sollen in bestimmten Sektoren den Status der Liberalisierung beibehalten können, jedoch können diese nicht wieder stärker reguliert werden („Stillhalteklausel“)
- Liberalisierungsverpflichtungen sollen nicht nur irreversibel gemacht, sondern auch fortlaufend festgeschrieben werden („Ratchet Clause“).

Die Arbeiterkammer Steiermark hat in ihrer 2. Vollversammlung vom 6. November 2014 in Bezug auf TTIP und CETA gefordert, dass die öffentliche Daseinsvorsorge durch die geplanten Handelsabkommen unangetastet bleiben muss. Die explizite Forderung nach einem Stopp der Verhandlungen zu TiSA - dessen Anwendungsbereich eben die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sind -ist eine im Interesse der Arbeitnehmerinnen gebotene Bekräftigung und Konkretisierung dieses Beschlusses.