GLB für sofortige Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages
- Donnerstag, 20. März 2014 @ 14:52

Im aktuellen Regierungsprogramm 2013-2018 kommt hingegen das Stichwort Pensionssicherungsbeitrag überhaupt nicht mehr vor: „Was einmal mehr beweist, wie sich die Spitzengewerkschafter Katzian & Co. bei ihrer Zustimmung zum Koalitionsabkommen über den Tisch ziehen ließen und die sozialpartnerschaftliche und regierungskonforme Unterwürfigkeit der FSG-Mehrheit in ÖGB und Arbeiterkammer beweist“ kritisiert Stingl.
Analog einer Regelung für den öffentlichen Dienst wurde 1996 von der auch damals rotschwarzen Regierung auch für pensionierte ÖBB-Bediensteten ein Pensionssicherungsbeitrag für die Ruhegenussempfänger_innen in Höhe von 0,5 Prozent vereinbart und als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet. Als Hauptargument wurde angeführt, dass durch diese Maßnahme die Pensionist_innen bei den Gehalts- und Lohnverhandlungen mit den „Aktiven“ mitgehen.
Im Jänner 2000 wurden jedoch die ÖBB-Pensionist_innen von den aktiven ÖBB-Bediensteten abgekoppelt und die Pensionen werden nur mehr nach dem ASVG netto angepasst. Aber der auferlegte Pensionssicherungsbeitrag wuchs bis 2003 auf stolze 5,8 Prozent und soll seither bis 2020 auf 3,5 Prozent sinken. Pensionierte ÖBB-Bedienstete bezahlen damit Sicherungsbeiträge die andere ASVG-Pensionist_innen nicht zahlen und womit die Pensionsabschlüsse für die ÖBB-Pensionist_innen automatisch verringert werden.
Verschärfend bei der ÖBB ist, dass im Gegensatz zu den anderen Beamt_innen auch die Aktiven einen Pensionssicherungsbeitrag zahlen müssen, und zwar in der Höhe von 4,8 Prozent. Laut vida führen alle definitiv gestellten aktiven ÖBB-Beschäftigten pro Kopf und Monat im Schnitt 115 Euro für die Sicherung ihrer Pensionen ab und leisten zusammen mit den ÖBB-Pensionist_innen jährlich fast 128 Millionen Euro an Sicherungsbeiträgen, dazu kommen weitere mehr als sechs Millionen Euro, die Eisenbahnerwitwen und -waisen entrichten.
Die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages forderten beim 16. Bundestag der GÖD-PensionistInnen im Mai 2011 auch Pensionist_innenverband-Chef Karl Blecha (SPÖ) und Senior_innenbund-Präsident Andreas Khol (ÖVP). Auch sie verwiesen in ihre Eigenschaft als Senior_innenratspräsidenten darauf, dass dieser Betrag unter Bedingungen eingeführt worden ist, die sich seither gänzlich verändert haben. Durch die geänderten rechtlichen Voraussetzungen für den Bundesdienst sowohl im Aktivstand als auch für pensionierte Bundesbeamt_innen ist dieser Beitrag nicht mehr zeitgemäß und muss daher sofort abgeschafft werden. Dem kann sich der GLB nur voll und ganz anschließen.